Aufrufe
vor 5 Jahren

Van der Bellen gegen Koalition und die EU?

  • Text
  • Fsg
  • Brd
  • Indexierung
  • Bellen
  • Spoe
  • Egrm
  • Salzburg
  • Recht
Bundespräsident will Schlepper-Route über das Mittelmeer wieder aufmachen

8 Außenpolitik Neue

8 Außenpolitik Neue Freie Zeitung Foto: NFZ Harald Vilimsky Thyssens Eigentor bei Familienbeihilfe Generalamnestie für korrupte rote Politiker Rumänien ist derzeit EU-Vorsitzland. Aber das stört die regierenden Sozialisten nicht, ihren Machtrausch weiter auszuleben – und anscheinend auch Brüssel nicht. Nachdem im Vorjahr die Chefin der Antikorruptionsbehörde von den Sozialisten aus dem Amt entfernt und wenige Wochen später der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft gefeuert wurde, setzen Rumäniens Sozialisten nun zum Höhepunkt der rechtsstaatlichen Verhöhnung an: Ministerpräsidentin Vasilica Viorica Dancila kündigte letzte Woche an, alle Urteile gegen die vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Korruptionsdelikten rechtskräftig verurteilten Politiker revidieren zu lassen. Im Klartext: eine Generalamnestie samt Weißwaschung aller wegen Korruption verurteilter Sozialisten, inklusive ihres Parteichefs Liviu Dragnea. Wegen der Verurteilung konnte Dragnea nicht Regierungsmitglied werden. Setzen die Sozialisten ihre Amnestie per Eilverordnung durch, FÜR ÖSTERREICH IM EU-PARLAMENT Die EU-Kommission, an der Spitze Kommissarin Marianne Thyssen, kritisiert die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe, die für Kinder bezahlt wird, die in den Mitgliedsstaaten der Union leben. Es heißt, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Staat arbeiten und damit dort zum Sozialsystem beitragen, auch dieselben Leistungen zu erwarten hätten wie dortige Staatsbürger. Die Botschaft klingt gut, ist aber inhaltlich falsch. Die Familienbeihilfe nicht von Arbeit- nehmern, sondern überwiegend von Arbeitgebern finanziert. Man erhält sie nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Österreich muss selbst dann Familienbeihilfe – konkret eine Differenzzahlung – in einen anderen Staat überweisen, wenn in Österreich beim Elternteil keine Erwerbstätigkeit vorliegt – aber der andere Elternteil im Ausland arbeitet. Die entsprechende EU-Verordnung 883/2004 besagt, dass nur ein Elternteil arbeiten muss – und es ergeben sich Ansprüche an zwei Staaten. Wenn beide Elternteile nicht arbeiten und Leistungsansprüche lediglich aufgrund des Wohnorts des Kindes ausgelöst werden, zahlt nur der Staat, in dem das Kind wohnt. Klingt kompliziert – ist es auch. Angesichts dieser Fakten darf man vermuten, dass die Sozialkommissarin die entsprechenden EU-Gesetze nicht kennt. In der aktuellen Debatte hat sie sich jedenfalls ein Eigentor geschossen – ein doppeltes sogar. Foto: psd könnte der nächste Regierungschef wieder Liviu Dragnea heißen. Rumänischen Rechtsexperten zufolge dürften neben Dragnea weitere 350 bis 400 rechtskräftig wegen Korruptionsdelikten verurteilte Politiker und Amtsträger in den Genuss der Urteilsaufhebung kommen. Und was sagt Brüssel dazu? Kollektives, dröhnendes Schweigen, denn man ist ja mit den „Populisten“ in Polen, Ungarn und Österreich schwer beschäftigt. Dancila hilft korrupten Genossen. Foto: EP Karas und EU-Kom Anpassung der Fam Brüssel leitet Verfahren gegen Maßnahme der Koa Immer am Ohr des EU-Kommissionspräsidenten, aber nicht im Interesse de die Anpassung der Familiensozialleistungen für im Ausland lebende Kinder Was in der EU selbst gang und gäbe ist, nämlich die Anpassung der Gehälter der Mitarbeiter im Europaparlament an die Lebenshaltungskosten in der Heimat, will Brüssel den Mitgliedsländern verbieten. So hat die Kommission gegen die Indexierung der Familienlesitungen für im Ausland lebende Kinder ein Verfahren eingeleitet. Eine Analyse der EU-Kommission – oder waren es ihre zur EU-Wahl engagierten „Anti-Fake-News“-Checker? – hat ergeben, dass die Anpassung von Familienbeihilfe und „Familienbonus“ für Kinder in EU- und EWR-Staaten nicht im Einklang mit EU-Recht stehe. Die Maßnahme verstoße „sowohl gegen die EU-Vorschriften über die soziale Sicherheit, als auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, teilte die Kommission letzte Woche mit. Armutseinwanderung stoppen Der „Familienbonus“ ist ein familienpolitisches Prestigeprojekt der Bundesregierung, mit der die Missachtung der Familien durch die SPÖ-geführten Regierungen beendet wurde. Mit Kosten von 1,5 Milliarden Euro läutete sie den Entlastungskurs von FPÖ und ÖVP ein. Seit Jänner steht Familien eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zu. Für Kinder in EU- und EWR- Staaten wird der „Familienbonus“ – wie auch die Familienbeihilfe – indexiert, an die dortige Kaufkraft angepasst, um die Armutseinwanderung zu stoppen. Der Familienbonus sei eine steuerliche Entlastung und keine Sozial- oder Transferleistung, betonte Vizekanzler HC Strache. Damit stehe aus Sicht der Bundesregierung außer Streit, dass der Bonus FPÖ-Delegationsleiter Harald Vilimsky Österreich. Karas hingegen nur die Inte

Nr. 5 Donnerstag, 31. Jänner 2019 g mission gegen ilienleistungen lition zum Stopp der Armutseinwanderung ein r Österreicher. Der ÖVP-Spitzenkandidat zur EU-Wahl, Othmar Karas, hat stets abgelehnt, weil sie nicht „dem Geist der EU“ entspräche. von der EU keinesfalls infrage gestellt werden könne. Vielmehr setze man darauf, dass „das bisherige ungerechte System“ beseitigt werde und in Europa ein Umdenkprozess einsetze, erklärte Strache. Er verwies auch darauf, dass die EU selbst den Briten einen Indexierungsmechanismus angeboten habe, wenn diese in der Union bleiben würden. Von der Anpassung der Familienbeihilfe wären vor allem in Ungarn (38.700), der Slowakei (27.200), Polen und Rumänien (jeweils rund 15.000) lebende Kinder betroffen. (Bild) vertritt in Brüssel die Interessen ressen der Brüsseler Zentralisten. Foto: NFZ In Zukunft gibt es somit für ein Kind von bis zu zwei Jahren in Rumänien nur noch 56,20 Euro Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro. Karas gegen Familieninteressen „Die österreichische Bundesregierung hat auf Druck der FPÖ eine Entlastung von 1.500 Euro pro Jahr pro Kind beschlossen. Jetzt wollen die EU-Kommission und ÖVP-Spitzenkandidat Othmar Karas den österreichischen Familien dieses Geld wieder wegnehmen“, empörte sich der FPÖ-Delegationsleiter im Europaparlament, Harald Vilimsky, über den ÖVP-Spitzenkandidaten. Denn Karas hatte diese Entlastung der österreichischen Familien abgelehnt, weil sie gegen den „Geist der EU“ gerichtet sei. „Diese Vorgehensweise ist nicht nur ein unfreundlicher Akt, sondern zeigt auch genau auf, was den Österreicherinnen und Österreichern blüht, wenn die EU-Zentralisten wie eben Othmar Karas, weiter das Sagen in der EU haben“, warnte der FPÖ-Generalsekretär die Wähler zur EU-Wahl im kommenden Mai: Wer Karas wähle, der bekomme letztendlich die Meinung der EU-Kommission auf den Tisch, die österreichische Interessen ablehne. KURZ UND BÜNDIG Außenpolitik 9 May will Nachbesserungen Die britische Premierministerin Theresa May (Bild) will das Austrittsabkommen mit der EU wieder aufschnüren. „Wir müssen einen Deal bekommen, der die Unterstützung des Parlaments erhalten kann, und das erfordert einige Änderungen am Austrittsabkommen“, sagte Mays Sprecher am Dientsag. Das Londoner Unterhaus hatte das von May mit Brüssel ausgehandelte Austrittsabkommen vor zwei Wochen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die EU schloss Nachverhandlungen bereits mehrfach aus. Die stellvertretende EU-Verhandlungsführerin zum Brexit, Sabine Weyand, hatte vor Mays Forderung diese Woche nochmals betont: „Diese Verhandlung ist beendet.“ Menschenrecht auf Asyl? Foto: EU Die deutsche Hilfsorganisation „Sea- Watch“ hat wegen ihres blockierten Rettungsschiffes den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet. „Wir haben im Namen der Crew und eines Geretteten (…) ein Eilverfahren gestartet“, erklärte ein Sprecher am Montag. Die „Sea-Watch 3“ hatte vor rund zehn Tagen 47 Menschen vor Libyen „gerettet“ und ankert derzeit vor Sizilien, weil sich Italien weigert, dem Schiff die Einfahrt in den Hafen von Syrakus zu gestatten. Das zeigt einmal mehr, dass die Linke die Genfer Flüchtlingskonvention in Sachen Asyl durch ein „Menschenrecht auf Asyl“ ersetzen will. Steuerzahlers Albtraum namens „Energiewende“ Ab 2050 will Deutschland Strom nur noch aus Luft und Sonne gewinnen. Damit dieser Wunschtraum von Kanzlerin Angela Merkel in Erfüllung geht, hat die „Strukturwandelkommission“ den Ausstieg aus der Stromgewinnung durch Kohlekraftwerke schöngerechnet. Nachdem wegen Tsunami-Gefahr 2022 alle Atomkraftwerke vom Netz gehen, sollen ihnen zur Rettung des Klimas bis 2050 die 148 Kohlekraftwerke folgen. Rein rechnerisch gibt es allerdings ein Problem: Allein die jetzt noch betriebenen sieben Kernkraftwerke erzeugten 2018 ungefähr 76,1 Terawattstunden (TWh) Strom, die etwa 30.000 Windkraftanlagen im gleichen Jahr zirka 113,3 TWh. Alleine um deren Stromproduktion zu ersetzen, bräuchte es bis 2022 mindestens weitere 20.150 Windkraftanlagen. Damit wäre aber noch keine einzige Kilowattstunde aus Kohle ersetzt. Das Ifo-Institut in München hat errechnet, dass der Kohleausstieg Foto: NFZ „zumindest teilweise durch Importe von Atom- und Kohlestrom aus Polen und Tschechien“ ausgeglichen werden müsse. Und auch der Rest wird nicht billig, rechnet das Ifo weiter vor: Die planmässige Abschaltung der Kohle-Kraftwerke werde Zusatzkosten für die Energiewende verursachen, die nach aktuellen Schätzungen „ohnehin weit über 1.000 Milliarden Euro“ an zusätzlichen Investitionen bis 2050 erfordern werde. Merkels Traum wird Steuerzahlers Albtraum. Windräder statt Wälder. Foto: wikipedia/CherryX /CC BY-SA 3.0

Sammlung

FPÖ-TV