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Schluss mit linker Verbots(un)kultur!

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FPÖ sichert Gastronomen die Entscheidung über Rauchverbot in ihren Lokalen

6 Parlament Neue Freie

6 Parlament Neue Freie Zeitung Foto: NFZ Norbert Nemeth Klubdirektor der FPÖ HOHES HAUS Das aktuelle Thema ist: Wann kommt es zu einer Regierungsangelobung. Davon hängt nämlich jener Zeitpunkt ab, an dem sich die neue Bundesregierung dem Nationalrat vorstellen muss. Der Sand geht aus! Es gibt dafür keinen fixen Zeitrahmen. Üblicherweise erfolgt eine Regierungserklärung binnen einer Woche nach der Angelobung durch den Bundespräsidenten. Dies deshalb, damit der Nationalrat eine Regierung, die sein Vertrauen nicht genießt, über ein Misstrauensvotum aus dem Amt wählen kann. Schließlich hat der Nationalrat bei der Bildung einer Regierung kein Mitwirkungsrecht. Das ist skurril, zumal eine Regierungsbildung eigentlich immer die Folge einer Nationalratswahl ist. Traut man der Einschätzung unabhängiger Journalisten, soll es diesmal zu einer Koalition aus FPÖ und ÖVP kommen – fix ist freilich nichts. Ungeachtet dessen wären Österreich einige sozialismusfreie Jahre zu vergönnen. Vielleicht kennen Sie ja den Witz: Was passiert, wenn die Sozialisten in der Sahara regieren? Erst passiert zehn Jahre nichts – und dann geht der Sand aus! An dieser Stelle ist Österreich angelangt. Zwar geht uns nicht der Sand, aber dafür das Geld aus. Nach Jahren sozialistischer Verschwendung, Gleichmacherei und „Willkommenskultur“ braucht unsere Heimat dringend eine Politik des Hausverstandes. Anscheinend braucht Österreich die FPÖ alle paar Jahre in der Regierung, um den Scherbenhaufen einer sozialistischen Regierung wegzuräumen. Besser wäre es freilich, die Sozialisten dauerhaft in Opposition zu belassen. Foto: NFZ PARLAMENTSSANIERUNG „Asyl“ für Parlamentsbäume Im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zur Generalsanierung des Parlamentsgebäudes wurden verschiedene Außenarbeiten vorgenommen. Unter anderem werden die 24 Hainbuchen rund um das Gebäude ausgegraben, zur Baumschule Praskac in Tulln transportiert und dort eingesetzt. Nach Abschluss des Sanierungsprojekts werden die Bäume im Zuge der Neugestaltung des Umfelds des Gebäudes zurückkehren und wieder eingepflanzt. Foto: Parlamentsdirektion / Bernhard Zofall PARLAMENT Clearing-Stelle Spätestens im März 2018 soll die Clearing-Stelle gegen sexuelle Belästigung unter Leitung der Psychotherapeutin Christine Bauer-Jelinek vollständig ihre Arbeit im Parlament aufnehmen. Geplant sind Schulungen, auch für Führungskräfte, die zu einer Sensibilisierung für das Problem beitragen sollen. Weiter geringe Zahl an Lausch- und Spähangriffen 2016 nur sieben Lausch- und Spähangriffe, keine Rasterfahndung Die Zahl der Anwendungsfälle der „besonderen Ermittlungsmaßnahmen“ hat sich auf einem äußerst niedrigen Niveau eingependelt. 2016 gab es nur sieben Lausch- und Spähangriffe. Dies geht aus dem Bericht des Justizministeriums über das Jahr 2016 hervor, der den Strafverfolgungsbehörden einen maßvollen Umgang mit den erweiterten Befugnissen attestiert. Ausdrücklich betont wird, dass bei den so genannten Lausch- und Spähangriffen fundamentale Grundrechtspositionen weitgehend unangetastet geblieben sind. Zwei „große“ und fünf „kleine Lauschangriffe“ wurden genehmigt. Videofalle gegen Kriminelle Optische Überwachungen – die sogenannten Videofallen – wurden in 160 Fällen angeordnet. In 72 Fällen war die Überwachung erfolgreich, in 61 Fällen erfolglos. Bei den restlichen Fällen liegt derzeit noch kein Ergebnis vor. Beantragt wurden die „Videofallen“ zur Klärung von Delikten gegen fremdes Vermögen (92 Fälle) sowie Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz (47 Fälle). Wahlanfechtung durch EU-Austrittspartei Laut dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Partei die diesjährige Nationalratswahl angefochten. Der Chef der EU-Austrittspartei (EUAUS), Robert Marschall, merkte in der Anfechtung sieben „Hauptbeschwerdegründe“ an. Der VfGH (Bild) ersuchte in einem Schreiben die anderen wahlwerbenden Parteien um Stellungnahme binnen fünf Wochen. Marschall führt in dem Anfechtungsschreiben unter anderem ins Treffen, dass in einer niederösterreichischen Gemeinde zwei Unterstützungserklärungen nicht rechtzeitig weitergeleitet worden sein sollen. Von der Wiener Landeswahlbehörde und der Bundeswahlbehörde habe die Partei keine Niederschrift erhalten. Marschall hatte schon mehrfach Wahlen angefochten, war vor dem VfGH aber immer abgeblitzt. Seine Partei war bei der Nationalratswahl am 15. Oktober ausschließlich in Wien angetreten und auf lediglich 0,01 Prozent der Stimmen gekommen. Die Anfechtung wurde am 20. November eingebracht, der VfGH wiederum informierte die Parteien am 6. Dezember. Für die Anfechtung einer Nationalratswahl gilt eine Frist von vier Wochen nach Amtlichmachung des Endergebnisses, damit war eine Einbringung bis 28. November fristgerecht. Foto: NFZ

Nr. 50 Donnerstag, 14. Dezember 2017 g Das Märchen von der 60-Stunden-Woche SPÖ, Gewerkschaft und Medien diskreditieren die Einigung zur Arbeitszeitflexbilisierung Vorweg sei klargestellt: ÖVP und FPÖ wollen keine Verlängerung der Wochenarbeitszeit oder die Abschaffung der Überstundenabgeltung. Mit der Arbeitszeitflexibilisierung soll den Betrieben ermöglicht werden, Mehrarbeit zu erledigen, wenn dies notwendig ist. Parlament 7 ÖVP und FPÖ haben sich bei den Koalitionsverhandlungen am Mittwoch vergangener Woche auf eine Reihe von Maßnahmen im Wirtschaftsbereich geeinigt, die zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und zur Entbürokratisierung beitragen sollen. Unter anderem soll die Arbeitszeitflexibilisierung inklusive Möglichkeit des Zwölf-Stunden-Arbeitstags kommen, an der die Sozialpartner bisher gescheitert sind. Verdrehung der Tatsachen Sozialdemokraten, Gewerkschafter und ihnen nahestehenden Medien haben daraufhin das Märchen von der „Rückkehr der 60-Stunden-Arbeitswoche“ ins Leben gerufen. „Das ist absoluter Unsinn“, konterte FPÖ-Parteiobmann HC Strache. Niemand werde künftig insgesamt mehr oder länger arbeiten müssen. Aber wer freiwillig und gelegentlich länger arbeitet, bekommt künftig mehr Geld oder mehr Zeitausgleich: „Das bedeutet, dass das Wochenende dann zwar nicht schon am Dienstag beginnen wird, wie der Wiener Bürgermeister über seine Arbeitszeiteinteilung hinausposaunte, aber vielleicht schon am Donnerstag.“ Denn es gebe wegen der anspringenden Konjunktur bereits genügend Branchen, in denen man zwei oder drei Tage lang zwölf Stunden am Tag arbeiten möchte, weil die Auträge da sind. Dafür gebe es dann ein paar Tage frei. „Wir wollen sicherstellen, dass die gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit Klub für grüne Bundesratsund Europaabgeordnete Die neue türkis-blaue Regelung wäre absolut im EU-Durchschnitt. gleich bleibt und auch Überstunden abgegolten werden“, betonte der FPÖ-Chef. Insgesamt sei es im Bereich Wirtschaft das klare gemeinsame Ziel von ÖVP und FPÖ, den Standort Österreich zu stärken und wieder an die Spitze Europas zu führen. Dies soll auch durch Bürokratieabbau und einer Reduktion der Vorschriften für Unternehmen geschehen. Als Beispiel nannte der FPÖ-Chef zu rigide Arbeitspausenvorschriften in einigen Branchen. Grafik: Agenda Austria Am Montag hat Nationalratspräsidentin Elisabeth Köstinger bekanntgegeben, dass die Grünen auch nach dem Ausscheidens aus dem Nationalrat eine Klubförderung in Höhe eines Grundbetrags von 44.585 Euro pro Quartal für die Bundesrats- und EU-Fraktion und weitere 47.343 Euro für die sieben Mandatare erhalten werden. „Es handelt sich um einen Präzedenzfall. Nach gründlicher Prüfung durch die Experten meines Hauses bin ich nun zum Ergebnis gekommen, dass der grünen Bundesratsfraktion und den grünen Mitgliedern zum Europäischen Parlament die entsprechende Klubförderung ausbezahlt wird“, begründete Köstinger die Entscheidung. Die Frage stellte sich deshalb, weil die Grünen zwar bei den Nationalratswahlen 2017 mit nur noch 3,8 Prozent der Stimmen den Einzug in den Nationalrat verpasst hatten. Da sie aber – aufgrund der Landtagswahlergebnisse – nach wie vor mit vier Mitgliedern im Bundesrat vertreten sind und drei Ein Rest von Grün im Parlament. Grün-Abgeordnete dem Europäischen Parlament angehören, stehe ihnen nach wie vor eine Klubförderung zu. Ausgezahlt wird die Klubförderung quartalsweise, und sie darf – so die Gesetzslage – ausschließlich für parlamentarische Aktivitäten verwendet werden. Köstinger wies dabei auf die Regelung im österreichischen Parteiengesetz hin, wonach diese Gelder ausschließlich für die Finanzierung der Aktivitäten der Bundesratsfraktion und der Europaparlamentarier der Grünen herangezogen werden dürfen – und nicht zum Schuldenabbau der Bundespartei. Foto: NFZ

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