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ORF-Eigenwerbung für Rundfunkreform

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Linke Propaganda des Staatsfunks gegen die Freiheitlichen wird unerträglich

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung „Fleiß soll sich in Österreich wieder lohnen!“ Wir entlasten die Österreicher ohne neue Schulden und ohne neue Steuern mit einem sanierten Haushalt“, betonte Vizekanzler HC Strache zur Steuerreform. Und: ein Viertel der 8,3 Milliarden kommt Kleinst- und Kleineinkommen sowie Pensionisten zugute. Faktor Arbeit wird jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet: Bereits kommendes Jahr werden die Krankenversicherungsbeiträge reduziert. 1,8 Millionen geringverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 1,8 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten, 500.000 Selbstständige sowie Land- und Forstwirte werden durch diese Maßnahme im Gesamtausmaß von rund 900 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Eine weitere Maßnahme mit einer Entlastung in Höhe von 3,9 Milliarden Euro pro Jahr ist die Senkung der ersten drei Tarifstufen. Die derzeit geltenden 25, 35 und 42 Prozent werden auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt. Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet diese Senkung eine Entlastung für alle der 4,8 Millionen Steuerzahler – insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Werbungskostenpauschale, das bereits im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, wird von bisher 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr ab 2021 erhöht. Damit ersparen sich zusätzlich rund 60.000 Personen zukünftig die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung. Steuerreform entlastet Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Euro: Das Kernstück bildet dabei die Senkung der Körperschaftssteuer. Während diese in den vergangenen Jahren in fast allen Nachbarländern gesenkt wurden, stammt der in Österreich geltende Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent aus dem Jahr 2005. Um im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität zu verlieren, wird die Körperschaftsteuer im Jahr 2022 um zwei Prozent von 25 Prozent auf 23 Prozent und um weitere zwei Prozent auf 21 Prozent im Jahr 2023. Daraus ergibt sich für österreichische Unternehmen ab 2022 eine Entlastung im Ausmaß von rund 800 Millionen. Euro und ab 2023 um 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes gesetzt. So wird etwa der Grundfreibetrag, der für einkommensteuerzahlende Unternehmen die Steuerbemessungsgrundlage senkt, bis auf 100.000 Euro erweitert – Entlastung: 100 Millionen Euro. Ebenso wird die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 Euro auf 800 Euro im Jahr 2020 und im Jahr 2021 auf 1.000 Euro erhöht, wodurch es zu einer Erleichterung der Sofortabschreibung kommt – Entlastung 300 Millionen Euro. „Entlastung Österreich“ wird darüber hinaus eine Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen in Höhe von maximal 10 Prozent des Gewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer enthalten – Entlastung: 100 Millionen Euro. Auch die Kleinunternehmergrenze, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht, wird von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro erhöht. Zudem soll es für diese Unternehmen zukünftig auch eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit im Bereich der Einkommensteuer geben – Entlastung: 75 Millionen Euro. Nicht zuletzt wird die Forschungsprämie ausgeweitet, wobei allen voran Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften profitieren werden. Umfassende Maßnahmen zur Vereinfachung und im Umweltbereich: Mit „Entlastung Österreich“ setzt die Bundesregierung bereits ab dem Jahr 2020 Maßnahmen im Umweltbereich. So wird die NoVA aufkommensneutral, sozial verträglich und ökologisch umgestaltet. Die Steuerbelastung wird abhängig vom CO2-Ausstoß sein. Die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen abgeschafft. Auch Biogas, Wasserstoff und LNG werden steuerlich begünstigt – nachhaltig produzierter Wasserstoff und Biogas werden steuerfrei. Foto: NFZ Thema der Woche Entlastung ohne ne Österreichs Steuerzahler werden durch das Reform Die Steuerreform ist fair und sozial gerecht, Fleiß soll sich wieder lohnen“, betonte FPÖ-Vizekanzler HC Strache bei der Präsentation des Herzstücks der Reformbestrebungen der Bundesregierung. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs hat maßgeblich dafür gesorgt, dass die Reform eine „starke blaue Handschrift“ trägt. Was ist der große Unterschied zu den bisherigen „Steuerreformen“? „In der Vergangenheit wurden Steuerreformen vor allem durch eine Neuverschuldung oder durch neue Steuern finanziert. Wir sorgen hingegen für eine ehrliche und nachhaltige Entlastung. Wir stärken die kleinen und mittleren Einkommen, aber auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen“, erklärte Staatssekretär Hubert Fuchs die Entlastungsreform der türkis-blauen Koalition. Die 8,3-Milliarden-Euro-Reform Bis 2022 bleiben den österreichischen Steuerzahlern damit insgesamt 8,3 Milliarden Euro mehr pro Jahr von ihrem sauer verdienten Lohn in den Taschen. Und damit sich diese Entlastung fortsetzt, soll auch die „kalte Progression“, Einkommensverluste durch Vorrückungen in höhere Steuerstufen, noch entschärft werden. Wohlgemerkt, das ist erst die bisher fixierte Entlastung über die Steuerreform. „Das heißt nicht, dass damit das Entlastungsprogramm, das wir im Wahlkampf versprochen und im Regierungsprogramm festgelegt haben, beendet ist“, kündigte HC Strache das Festhalten der Koalition an ihrem „Sparen am System um die Steuerzahler zu entlasten“ an. Soziale Ausgewogenheit Dass man die „kalte Progression“ noch nicht jetzt angegangen ist, sondern die unteren Steuerstufen senken wird, begründete der FPÖ-Vizekanzler mit dem sozialen Aspekt: „Von der Abschaffung der ,kalten Progression‘ hätten in erster die höheren Einkommen profitiert. Daher haben wir Freiheitliche als soziale Heimatpartei unser Augenmerk auf eine spürbare Entlastung der Klein- und Mitteleinkommen gelegt.“ „Mit dieser Steuerreform – und das ist mir als ehemaliger Steuerberater ein besonderes Anliegen – sorgen wir nicht nur für eine Ent-

Nr. 18 Freitag, 3. Mai 2019 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: BMF Hubert Fuchs FPÖ-Finanzstaatssekretär Im Teamwork zur bisher umfangreichsten Steuerreform der letzten Jahrzehnte. Die türkis-blaue Koalition setzt eine echte Steuerentlastungsreform um, ohne neue Schulden und ohne „Steuerumschichtung“. ue Schulden oder Steuern programm ab 2022 mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet lastung von Steuern und Abgaben für alle, sondern auch für eine Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden, indem wir für Vereinfachungen im Steuerrecht sorgen und die Anzahl der Steuererklärungen für Unternehmer und Arbeitnehmer um bis zu 460.000 Stück reduzieren“, weist Fuchs auf die Umsetzung eines weiteren freiheitlichen Anliegens hin. Denn die Steuerreform ist nicht nur eine Entlastungsreform, sondern auch eine Entbürokratisierungsreform. „Mit der ,Entlastung Österreich‘ sorgen wir auch für eine Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden durch Vereinfachungen im Steuerrecht. So wurde etwa das Einkommenssteuergesetz über 30 Jahre lang permanent geändert, aber nie strukturell erneuert“, zeigte Fuchs die Versäumnisse der Vorgängerregierungen auf. Gesetzesdschungel gelichtet Nach über 160 Novellen sei die Gesetzesmaterie durch die zahl- Mehr Netto vom Brutto für alle österreichischen Arbeitnehmer. Grafik: BMF reichen Ausnahme- oder Sonderbestimmungen „hoch komplex“, erinnert der FPÖ-Staatssekretär: „Daher kommt es nun zu einer Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts, einer Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit sowie einer Erleichterung der Vollziehung.“ Wirtschaftsanreize/Arbeitsplätze Neben der Entlastung der Arbeitnehmer sieht der Reformvorschlag auch eine der Arbeitgeber, der Unternehmen vor. „Mit unseren Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes stärken wir vor allem unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei entlasten wir unsere Unternehmer nicht nur finanziell, sondern sorgen auch für Entbürokratisierung sowie Vereinfachungen und machen ihnen dadurch den Arbeitsalltag deutlich einfacher“, zeigte der vormalige Steuerberater und Steuerrechtsexperte auf, wessen Handschrift diese Reform trägt. HC Strache bezeichnete die Steuerreform als „großen Wurf mit Hausverstand“ der „mehr Fairness und Gerechtigkeit“ für Arbeiter, Familien, Pensionisten und Kleinunternehmer bringe: Mit dieser Steuerreform entlasten wir die Österreicher nachhaltig, fair und gerecht. Niemals zuvor wurden Geringverdiener in diesem Ausmaß entlastet. Wir servieren den Österreichern auch keine Mogelpackung, die mit der rechten Hand gibt und mit der linken Hand über neue Belastungen das Geld wieder abnimmt – so wie das zuletzt unter dem SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann bei der Steuerreform 2015/2016 der Fall war. Fair UND gerecht 1,8 Millionen Arbeitnehmer, 1,8 Millionen Pensionisten und 500.000 Selbständige und Bauern profitieren von der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge. Alle 4,8 Millionen Steuerzahler profitieren von der Senkung der Einkommensteuer. Wir halten unser Versprechen und entlasten die kleinen und mittleren Einkommensbezieher. Mehr als 75 Prozent oder 5 Milliarden Euro des Gesamtvolumens der Steuerentlastung entfallen auf die Arbeitnehmer. Wenn ich „fair und gerecht“ sage, dann deswegen, weil wir unsere Steuerreform nicht durch neue oder höhere Steuern „gegenfinanzieren“ und auch nicht auf Pump, also über Schulden zu Lasten zukünftiger Generationen. Wir stärken die kleinen und mittleren Einkommen, die Pensionen sowie auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen, damit Arbeitsplätze in Österreich erhalten und neue geschaffen werden können. Und, das freut mich als Steuerexperte besonders: Erstmals seit 30 Jahren durchforsten wir das Steuerrecht. So können wir unseren Weg des Sparens im System über weniger Bürokratie fortsetzen.

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