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Neue "Hausordnung" für Asylwerberheime

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FPÖ will neues Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Asylwerberkriminalität

8 Außenpolitik

8 Außenpolitik Neue Freie Zeitung Foto: NFZ Harald Vilimsky Wie Brüssel dem Herrn Macron hilft EU-Rechungshof kritisiert Milliardenausgaben für NGOs FÜR ÖSTERREICH IM EU-PARLAMENT Die EU zeigt wieder einmal, dass sie ihre eigenen Regeln so auslegt, wie es gerade politisch opportun ist. Frankreich hat nun offiziell angekündigt, dass es die Maastricht-Defizitvorgaben im kommenden Jahr nicht einhalten wird. Macron, der verglühte Stern am Himmel der europäischen Zentralisierungsträume, versucht, sich mit Geld aus dem politischen Tief zu kaufen und gibt einigen Forderungen der „Gelbwesten“ nach. Das kostet eben. Wie schön, dass da schon der aus Frankreich kommende zu- Foto: SOS Mediterranee ständige EU-Kommissar Pierre Moscovici gemeint hat: Alles kein Problem, man könne für Paris schon einmal eine Ausnahme machen. Die Ausnahme ist freilich die Regel: Erst im Frühjahr 2018 hatte die EU-Kommission Frankreich aus dem Defizitverfahren entlassen. Bis dahin hatte das Land seit 2007 in keinem einzigen Jahr die Defizitgrenze eingehalten – ohne Konsequenzen. Dieselbe EU-Kommission geht gleichzeitig gegen Italien vor. Die erst im Frühjahr angetretene Regierung in Rom hatte die Pläne ihrer Vorgänger zwar revidiert, peilt aber für 2019 ein Defizit von 2,4 Prozent an (während sich das von Frankreich nun bei 3,2 bis 3,4 Prozent bewegen wird). Das Ergebnis: große Aufregung und die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Italien. Wer die von Brüssel viel beschworene „Rechtsstaatlichkeit“ als Kampfbegriff gegen missliebige Regierungen sieht, wird sich jetzt wohl bestätigt fühlen. Sie nennen sich zwar Nicht-Regierungsorganisationen, aber sie begehren Steuergelder für die „Ausübung“ ihrer Geschäftstätigkeit. Nun hat der Europäische Rechnungshof den undurchsichtigen Einsatz von EU-Geldern durch Nichtregierungsorganisationen beklagt. „Die Europäische Kommission verfügt nicht über hinlänglich detaillierte Informationen darüber, wie die Mittel verwendet werden“, heißt es in einer vergangenen Dienstag veröffentlichten Mitteilung. Dies gelte vor allem, wenn NGOs das von der EU bewilligte Geld an Partnerorganisationen weitergeben. Zwischen 2014 und 2017 hat die Kommission Organisationen wie Umwelt-, Sozial- oder Kulturverbänden die erkleckliche Summe von 11,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Rechnungshof hat für den Bericht keine einzelnen Organisationen unter die Lupe genommen und auch keine Schätzung abgegeben, wie groß der Anteil der intransparent verwendeten Gelder konkret ist. Vielmehr haben die Prüfer beleuchtet, was die EU-Kommission über die Verwendung ihrer eigenen Gelder weiß – nämlich nichts! Die Kontrolleure kritisierten die von der Kommission verwendeten Kriterien für Nichtregierungsorganisationen: Sie dürfen keinen Profit erwirtschaften und müssen privat finanziert sein. Dies treffe unter anderem auch auf viele Forschungseinrichtungen zu. „Seerettung“ mit EU-Geld? Foto: Frontex „Lex Salvini“: Rom setz nach österreic Italiens Koalition geht verschärft gegen Asylmissb Italiens neue Regierung geht neue Wege bei der Einwanderung. Nach den A te sie das Asyl- und Einwanderungsgesetz, um den Asylmissbrauch einzudä Das italienische Parlament hat Ende November ein neues, verschärftes Einwanderungs- und Sicherheitsgesetz gebilligt, das es erleichtern soll, straffällig gewordene Migranten abzuschieben. Dazu soll es künftig leichter werden, Ausländern, die wegen Terrorismus verurteilt wurden, die italienische Staatsangehörigkeit zu entziehen. Italien war bis zum Regierungsantritt der Koalition aus Lega Nord und der „Fünf-Sterne-Bewegung“ Europas Haupteinfallstor für Migranten aus Afrika. Schätzungsweise 700.000 Migranten kamen in den letzten fünf Jahren nach Italien. Während der ersten elf Monate von 2018 sank deren Zahl nach Angaben der UN-Flüchtlingsorganisation IOM auf 23.000. Aufenthaltstitel eingeschränkt Das neue Gesetz, das von der linken Opposition als „Salvini-Dekret“ bezeichnet wurde, hat mehrere Stoßrichtungen. Vorrangiges Ziel ist es, die Zahl der Migranten zu verringern, die in Italien Asyl erhalten. Dazu wurden Aufenthaltsgenehmigungen für diejenigen abgeschafft, die bisher nur „humanitären Schutz“ genießen, aber nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden. Damit soll der Missbrauch für die Erlangung dieses vagen Aufenthaltstitels beendet werden. Bisher konnten Migranten, die in Italien ankamen, humanitären Schutz einfordern, der zwei Jahre dauerte und den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zu einer Wohnung öffnete. Ein weiterer Artikel verlängert die Zeit der Internierung von Migranten für maximal 180 Tage in sogenannten Rückführungszentren, bis ihre Identität und Nationalität einwandfrei abgeklärt ist. Zusätzlich können Asylsuchende für eine Die zwei prominentesten Vertreter der Union: FPÖ-Innenminister Herbert Kick

Nr. 51/52 Donnerstag, 20. Dezember 2018 g verschärft Asylgehischem Vorbild! rauch und kriminelle Einwanderer vor mnestien für illegale Migranten durch die Vorgängerregeriungen verschärfmmen und kriminelle Einwanderer rascher abschieben zu können. Dauer von maximal 30 Tagen in sogenannten Hotspots festgehalten werden, das sind Identifizierungseinrichtungen an den EU-Außengrenzen. Mehr Geld für Abschiebungen Das Gesetz ermöglicht auch die vorzeitige Einstellung des Asylverfahrens, wenn Personen falsche Angaben gemacht oder sich mit falschen Dokumenten ausgewiesen haben, keine Fingerabdrücke abnehmen lassen, oder die illegal ins Land gekommen sind und nicht sofort einen Asylantrag gestellt ha- neuen Asylpolitik in der Europäischen l und Italiens Matteo Salvini. Foto: eu2018.at ben. Zudem werden die finanziellen Mittel für Abschiebungen weiter erhöht. Nach zusätzlichen 500.000 Euro im Jahr 2018 und 1,5 Millionen im kommenden Jahr sind für 2020 weitere drei Millionen Euro vorgesehen. Das neue Gesetz erweitert zudem die Liste der Straftaten, nach deren Begehung der Flüchtlingsstatus oder der subsidiäre Schutz entzogen werden kann. Asylwerber können ab sofort ihren Schutz verlieren, wenn sie wegen Drohungen oder Gewalt gegenüber Beamten, Körperverletzung, weiblicher Genitalverstümmelung sowie verschiedener Diebstahlsdelikte verurteilt worden sind. Flüchtlinge verlieren künftig, wenn sie auch nur kurzfristig in ihr Herkunftsland zurückkehren, den internationalen und subsidiären Schutz. Artikel 14 des Gesetzes ermöglicht die Aberkennung der italienischen Staatsbürgerschaft bei all jenen Einwanderern, die wegen Straftaten verurteilt wurden oder mit Terrorismus zu tun haben. Der gleiche Artikel verlängert zudem die Wartezeit zur Erlangung der Staatsbürgerschaft von 24 auf 48 Monate. In aktuellen Umfragen unterstützen bereits mehr als 65 Prozent der Italiener den Kurs der Regierung. KURZ UND BÜNDIG Asyl für Terroristen? Außenpolitik 9 „Wer wissen will, warum Probleme im Zusammenhang mit Migration auch hausgemacht sind, braucht sich nur das Abstimmungsverhalten der linken Parteien ansehen“, erklärte der FPÖ-Delegationsleiter im Europaparlament, Harald Vilimsky. Er bezog sich dabei auf eine Abstimmung vergangener Woche im Europaparlament zum Bericht des Sonderausschusses Terrorismus. Dabei haben sich SPÖ, Grüne und Neos dagegen ausgesprochen, verurteilten Terroristen in der EU kein Asyl mehr zu gewähren. „Wer so mit Islamismus und Terror umgeht, braucht sich nicht wundern, wenn das Problem größer wird“, betonte Vilimsky Grenzenlose Kriminalität Foto: EP Im Rahmen der Fahndung nach dem Attentäter von Straßburg sind durch die wiedereingeführten Grenzkontrollen zahlreiche andere Kriminelle gefasst worden. Laut Bundespolizei Koblenz gab es 60 „Fahndungstreffer“. Seit 12. Dezember seien 600 Beamte an der Grenze zu Frankreich, an den Bahnstrecken sowie an den Flughäfen Hahn und Saarbrücken im Einsatz gewesen. Dabei seien sieben Haftbefehle vollstreckt und 53 Straftaten festgestellt worden, darunter Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch drei ausgerissene Jugendliche seien aufgegriffen worden. Wien 1., Josefsplatz 6 Labg. Peter Vors. d. GRA Europäische und internationale Angelegenheiten Eintritt frei! Univ.-Prof. Dr. Historiker Politikwissenschafter GS MEP Mitglied des Europäischen Parlaments Komm.-Rat Präsident des Cajetan-Felder-Instituts in Kooperation mit Foto: bundespolizei.de

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