Leistungsbilanz hartinger_neu.qxp_Layout 1 21.12.18 12:30 Seite 4 Flexible Arbeitszeiten im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer » Der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben die Normalarbeitszeit! » Kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit und Überstundenzuschläge bleiben unverändert! » Darüber hinaus wird es aber möglich sein, freiwillig länger zu arbeiten – maximal 12 Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche. » Im Durchschnitt darf nicht mehr als 48 Stunden (Höchstarbeitszeit!) in 17 Wochen gearbeitet werden. » Dadurch wird die 4-Tage-Woche möglich. Die neue Arbeitszeitregelung entspricht den modernen Lebensumständen der Menschen. Fairness und Gerechtigkeit stehen hier für den berufstätigen Menschen im Vordergrund. Lehre für Asylwerber abgeschafft Eine Lehre ist kein Grund dafür, Asyl zu bekommen. Nur wer ein Bleiberecht hat, soll in Zukunft eine Lehre beginnen können. Wer rechtskräftig von Gerichten eine Asyl-Ablehnung erhält, MUSS unser Land verlassen. Es darf keine Aufenthaltsverfestigung über die Hintertür geben. 4 Mit uns geht was weiter
Leistungsbilanz hartinger_neu.qxp_Layout 1 21.12.18 12:30 Seite 5 Bedarfsorientierte Mindestsicherung » Mehr Fairness für Österreicher Keine „volle“ Mindestsicherung mehr für nicht integrierte Fremde. Konsequente Leistungskürzungen bei integrationsunwilligen Beziehern. Keine Zuwanderung mehr in den Sozialstaat. » Mehr Fairness für Arbeitnehmer Keine soziale Hängematte mehr für Arbeitsunwillige. Kürzung der Leistungen für Mehrpersonenhaushalte, um den Lohnabstand zum einem durchschnittlichen Arbeitseinkommen sicherzustellen. » Fairness für Schutzwürdige NEU! Zuschlag für Menschen mit Behinderung und Alleinerziehende gestaffelt nach Kinderanzahl (Behinderte Menschen: bis zu € 155,- pro Monat; Alleinerziehende: Zuschläge abgestuft zwischen rd. € 100 und rd. € 25 Euro/Kind). » Weitere Verbesserungen für Bezugsberechtigte Die Sicherstellung im Grundbuch bei Haus- oder Wohnungseigentum ist vorerst Geschichte. Erst nach 3 Jahren kann das Land mit einer hypothekarischen Eintragung im Grundbuch vornehmen lassen. Höherer Vermögensfreibetrag: Vermögen bis rund € 5.200 bleibt unberührt. 5 Mit uns geht was weiter
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