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Leistungsbilanz unserer Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

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Leistungsbilanz hartinger_neu.qxp_Layout 1 21.12.18 12:30 Seite 10 Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen » Jährliche Budgetmittel für Menschen mit Behinderungen von rund € 48 Mio. im Jahr 2017 auf € 90 Mio. angehoben. » Ausbau und Weiterentwicklung der bestehenden Angebote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. » Neue personen- und unternehmenszentrierte Maßnahmen zur Hebung des Anreizes der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und ihrer langfristigen beruflichen Teilhabe. » In Zukunft werden Unternehmen bei der Aufnahme von Menschen mit Behinderungen durch folgende konkrete Maßnahmen unterstützt: - Erhöhung und frühzeitigerer Ansatz der Lohnkostenzuschüsse - Entbürokratisierung bestehender Zuschüsse durch Verlängerung des Förderzeitraumes - Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Sichtbarmachung der Bereicherung der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderungen für ein Unternehmen. Darüber hinaus wird neben einem bedarfsgerechten Ausbau der bestehenden Angebote der Fokus auch auf die verstärkte Koordination und Forcierung am Übergang Ausbildung – Schule – Beruf gesetzt und Menschen noch intensiver in den Arbeitsprozess begleitet. 10 Mit uns geht was weiter

Leistungsbilanz hartinger_neu.qxp_Layout 1 21.12.18 12:30 Seite 11 Wiedereingliederungsteilzeit erleichtert den Einstieg ins Erwerbsleben Wer nach längeren Krankenständen wieder in den Beruf zurückkommen will, aber noch nicht im vollen Zeitausmaß arbeiten kann, für den gibt es das 2017 beschlossene Modell der Wiedereingliederungsteilzeit. Dabei kann nach mindestens 6-wöchiger Krankheit die Arbeitszeit herabgesetzt und im Gegenzug ein Wiedereingliederungsgeld von der Krankenkasse bezogen werden. Es ist nun klargestellt, dass die Wiedereingliederungsteilzeit nicht nur im unmittelbaren Anschluss an die Krankheit, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden kann. Foto auf der eCard Das Foto auf der E-Card ist eine wesentliche Erleichterung für ärztliche Ordinationen. Es verhindert Missbräuche und ist so ein weiterer Schritt zur Vermeidung von Sozialbetrug. 80% aller Karteninhaber erhalten die neue E-Card, so wie bisher auch, automatisch zugesendet. 11 Mit uns geht was weiter

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