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Gesunde sind die neuen Kriminellen!

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Mit dem „Grünen Pass“ kommt die gesundheitspolitische Beweislastumkehr

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung „Europaparlament und EU-Rat haben das Grundprinzip des EU-Vertrags verletzt.“ Für den Salzburger Verfassungsrechtler Michael Geistlinger ist die von den EU-Institutionen genehmigte und im Nationalrat zu beschließende Kompetenzerweiterung der EU zum Schuldenmachen eine Verletzung der EU-Veträge und der österreichischen Verfassung: „Jede Änderung des EU-Beitritts BVG bedeutet eine Gesamtänderung der Bundesverfassung und bedarf daher einer Volksabstimmung.“ Wenn die EU-Kommission oder der Rat der Regierungschefs in Brüssel EU-Verträge brechen, was hat das mit der österreichischen Bundesverfassung zu tun? Geistlinger: Die EU-Verträge und damit auch der beim Eigenmittelbeschluss betroffene Artikel 310 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind über das EU-Beitritts-Bundesverfassungsgesetz (EU-Beitritts BVG) seit der Volksabstimmung 1995 auch Teil unserer Verfassung. Aber EU-Kommission und unsere Bundesregierung werden doch für EU-Wiederaufbaufonds nicht willkürlich geltendes Recht brechen? Geistlinger: Die österreichische Regierung berief sich bei ihrem Beschluss auf ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates, dass alles so in guter Ordnung sei. Daher will sie nun eine versteckte Vertragsänderung und Kompetenzüberschreitung, insbesondere des Rates, nicht, wie vom EU-Vertrag (Artikel 48) vorgesehen, und damit unter Verstoß gegen das EU- Beitritts BVG per Parlamentsbeschluss gemäß Artikel 23i Abs 3 B-VG genehmigt bekommen. Anstatt also nun zum Beispiel Artikel 310 AEUV unter Einbeziehung der Parlamente der Mitgliedstaaten zu ändern, gingen Kommission, Rat und Europäisches Parlament trickreich vor: Sie stützten das Aufbauinstrument auf die Kompetenz Wirtschaftspolitik und deren Führung in gemeinsamem Interesse (Artikel 120, 121 AEUV) und die Koordination der Wirtschaftspolitik für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Art 174 und 175 AEUV). Da wurde unter der Vorgabe von hehren Zielen wie der Digitalisierung Europas und dem Erreichen der Klimaziele der Kommission die Kreditaufnahme genehmigt. Der Mehrjährige Finanzrahmen orientierte sich einfach am Verfahren nach Artikel 312 AEUV, und beide Verordnungen taten so, als wäre alles gedeckt, was von ihnen abzuleiten war, vom EU-Vertrag und vom Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Welche Auswirkungen hat diese Vorgehensweise von Kommission und Rat? Geistlinger: Es handelt sich bei der aufgezeigten Vertragsänderung durch Kompetenzüberschreitung nicht um eine Bagatellangelegen- „Für die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme, für eine flankierende Erhöhung der sogenannten Eigenmittelobergrenze und für eine damit verbundene Ausfallshaftung der EU-Mitgliedsstaaten ist eine Vertragsänderung notwendig.“ heit, sondern um eine, die die gesamte Finanz- und Wirtschaftsstruktur der EU betrifft. Damit liegt ein sogenannter struktureller Ultra-vires-Akt vor, der vom EU-Beitritts BVG nicht gedeckt ist. Man hätte das alles rechtskonform machen können über ein ordentliches Änderungsverfahren des EU-Vertrages. Da hätte man die Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts herausstreichen und eine Darlehensaufnahme in einem bestimmten Rahmen ermöglichen können. Tatsache ist aber, dass für die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme, für eine flankierende Erhöhung der sogenannten Eigenmittelobergrenze und für eine damit verbundene Ausfallshaftung der EU-Mitgliedstaaten eine Vertragsänderung nach Artikel 48 EUV notwendig wäre. Sie wäre schon notwendig gewesen, als diese beiden Verordnungen angenommen wurden. Aber so wird die Verpflichtung des Haushaltsausgleichs und das Grundprinzip der europäischen Wirtschaftsverfassung der ‚gesunden öffentlichen Finanzen‘ (Art 119 AEUV) verletzt. Das Europäische Parlament und der Rat haben ihre vertragsmäßigen Kompetenzen und damit das Grundprinzip des EU-Vertrages der begrenzten Einzelermächtigung verletzt. Kann sich Österreich dagegen wehren? Geistlinger: Mit dem Beitritts- BVG wurde gegenüber der EU und ihren Institutionen eine Grenze gezogen, die mit den beiden Verordnungen zum EU-Budget und zum Wiederaufbaufonds überschritten wurde. Damit stößt man in den Bereich der Verfassung, der der sogenannte integrationsfeste Kern ist, zu dem auch das EU-Beitritts BVG gehört. Jede Verletzung des EU-Beitritts BVG stellt damit automatisch eine Gesamtänderung der Bundesverfassung dar. Und die muss einer Volksabstimmung unterzogen werden. Foto: NFZ Foto: EU Thema der Woche Die Selbst Mit dem „EU-Eigenmittelb Der Rat der EU-Regierungschefs hat im Dezember 2020, mit der Stimme von ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, den Mehrjährigen Finanzrahmen als Verordnung beschlossen. Im Februar 2021 wiederum haben das Europäische Parlament und der Rat das sogenannte „Aufbauinstrument“ als Verordnung angenommen – und damit den Weg in die Schuldenunion geebnet. „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ – So hat der ehemalige Kommissionspräsident Jacques Delors das Zentralisierungsbestreben Brüssels erklärt, und so handelte Brüssel jetzt beim „Wiederaufbaufonds“. Offener Bruch der EU-Verträge Denn in beiden Verordnungen waren bereits die 750 Milliarden des „Corona-Wiederaufbaufonds“ enthalten. Die Kommission gab diesem den bezeichnenden Namen „Next M R

Nr. 21 Freitag, 28. Mai 2021 g Innenpolitik 5 it dem „EU-Eigenmittelbeschluss“ haben die Staats- und Regierungschefs der EU der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem atsvorsitzenden Charles Michel die Ermächtigung zum Schuldenmachen erteilt. Generation EU“, denn der Fonds wird über Kredite gespeist, die von der EU aufgenommen und von der nächsten Generation zurückgezahlt werden müssen. Zusätzlich zum aktuellen „Mitgliedsbeitrag“ an den Brüsseler Club wird diese „Next Generation“ zum Start des Fonds allein in Österreich 900 Millionen Euro zusätzlich Richtung Brüssel abliefern müssen. Für die FPÖ ein glatter Bruch der bestehenden EU-Verträge, die es der Union verbieten, selbständig Schulden zu machen. Und das vor allem auf Kosten der Nettozahler, da 390 Milliarden an die bedürftigen Mitglieder, sprich die Schuldenmacher im Süden, verschenkt werden. „Mit dieser Darlehensaufnahme durch die Kommission verstößt diese aber gegen alles, was die Kommission noch 2015 selbst ausdrücklich formuliert hat“, kritisiert der Salzburger Europarechtler Michael Geistlinger. Denn die Kommission müsse gemäß den Verträgen einen „ausgeglichenen Haushalt“ vorlegen, ohne dafür Schulden zu machen. „Es ist für mich unbegreiflich, warum ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel und die türkis-grüne Regierung dem zustimmen, obwohl sich Österreich in der größten Gedemontage nationaler Souveränität eschluss“ werden vorsätzlich die EU-Verträge und unsere Bundesverfassung demontiert sundheits- und Wirtschaftskrise der Zweiten Republik befindet, in der -zigtausende Menschen vor dem absoluten Nichts stehen und dringend Hilfe benötigen“ empörte sich die freiheitliche EU-Sprecherin Petra Steger über diesen Verrat von ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos an den österreichischen Steuerzahlern. Diese Schuldenunion wird teuer! Die EU sei damit endgültig zur Schuldenunion geworden, die den österreichischen Steuerzahlern teuer zu stehen kommen werde, fasste Harald Vilimsky, FPÖ-Delegationsleiter im Europaparlament, diesen Nachdem Kurz eine Schuldenunion bisher klar abgelehnt hat, gab er im Dezember der Kommissionspräsidentin doch die Ermächtigung dazu. Foto: EU „EU-Verfassungsputsch“ von Kommission und Regierungschefs der EU zusammen. Zukünftig werden die Staaten mit hoher Budgetdisziplin die Nachlässigkeit anderer Mitgliedsstaaten finanzieren müssen, zeigte Vilimsky die Folgen für Österreich auf. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl zog zur Einführung der Schuldenunion unter dem schönfärberischen Titel des „EU-Eigenmittelbeschlusses“ Parallelen zum grünen Pass: „Wir haben auf der einen Seite eine Entrechtung des Bürgers und auf der anderen Seite eine Entrechtung des Nationalstaates, der in ganz maßgeblichen Kompetenzen beschnitten wird.“ – Aber wenn man dieses Herausbilden eines europäischen Zentralstaates durch Brechen der geltenden EU-Verträge kritisiere, gelte man als „unsolidarisch und als schlechter Europäer“. FPÖ fordert Volksabstimmung Eigentlich wäre, so die Freiheitlichen, der Bundespräsident gefordert, dem Ganzen einen Strich durch die Rechnung zu machen. Denn bei der Einführung der Schuldenunion handle es sich um eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung, die eine Volksabstimmung über diese Materie nach sich ziehen müsste. „Wer dem nicht nachkommt, ist ein Gesetzesbrecher. Der Bundespräsident darf daher dieses Gesetz nicht unterschreiben“, forderte der FPÖ-Klubobmann. Zu diesem Schluss kommt auch Geistlinger: „Hätte man dazu den EU-Vertrag, wie vorgeschrieben, geändert, wäre alles in Ordnung. So aber liegt ein sogenannter struktureller Ultra-vires-Akt vor, der vom EU- Beitritts Bundesverfassungsgesetz nicht gedeckt ist. Jede Änderung dieses BVG bedeutet eine Gesamtänderung der Bundesverfassung und bedarf daher einer Volksabstimmung.“

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