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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 zum Gigabit-Netz ist es daher notwendig, das Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung von zumindest 100 Mbit/Sekunde zu verfolgen. Dafür ist eine starke, unbürokratische Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Ländern, dem Bund und der Wirtschaft zwingend notwendig. Das gilt auch für das Ziel, beim 5G-Ausbau zu den absoluten Frontrunnern weltweit zu zählen. • Zügiger Ausbau einer modernen, leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur • Ziel für 2025: Landesweite Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen, zusätzlich zur landesweiten mobilen Versorgung mit 5G • Österreich bis Anfang 2021 zum 5G-Pilotland machen −− Rasche Verabschiedung einer 5G-Strategie (siehe Eckpunkte einer nationalen 5G-Strategie) −− Klare Roadmap bis zur Ausschreibung der 5G-Frequenzen entwickeln −− Strategische, investitionsfreundliche Zielsetzung für Frequenzausschreibungen definieren • Überarbeitung der derzeitigen Strategie zum Breitbandausbau −− 100 Mbit/Sekunde als Zwischenziel auf dem Weg zum Gigabit-Netzausbau −− Unbürokratischer Prozess der Mittelvergabe mit klaren Kriterien −− Integrierte Planung von fixem und mobilem Ausbau −− Anhebung der Fördergrenze auf 100 Mbit/Sekunde −− Pakt mit der Wirtschaft zum beschleunigten Breitbandausbau −− Ziel: Glasfaser in jeden Neubau −− Hersteller- und Technologieneutralität • Vollständige Investition der noch verfügbaren Mittel aus der Breitbandmilliarde • Senkung der Verwaltungsgebühren und -abgaben für die Nutzung digitaler Infrastrukturen (z.B. Frequenznutzungsgebühren etc.) • Zweckbindung zukünftiger Erlöse aus Frequenzversteigerungen ausschließlich für den Ausbau der digitalen Infrastruktur • Differenzierung bei den Verfahren zur Errichtung von Sendeanlagen durch Vereinfachung der Errichtung kleiner Anlagen im TKG • Installierung eines zentralen Breitband-Monitorings zur besseren Steuerung von Versorgungsauflagen, Förderungen und Regulierungsentscheidungen • Verbesserung der Ausstattung von öffentlichen Einrichtungen (Behörden, Bildungseinrichtungen) mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur (flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfaser) Digitalisierung der Verwaltung und smarte Regulierung für ein besseres Service und mehr Interaktion mit Bürgern und Unternehmen Die Digitalisierung bietet uns gewaltige Chancen, die Lebensqualität, Sicherheit und Wohlstand erhöhen können, stellt uns gleichzeitig aber auch vor neue, substantielle Herausforderungen. Als Gesellschaft können wir gestalten, wie wir die positiven Möglichkeiten der neuen Technologien wie Big-Data-Anwendungen, maschinelles Lernen und Automatisierung nützen und damit verbundene Gefahren abwenden. Internationale Beispiele wie Estland oder Schweden zeigen die Möglichkeiten von Effizienzsteigerung und Bürgerorientierung in der Verwaltung auf: Durch e-Government wird die Verwaltung serviceorientierter, der Zugang zu Informationen wird vereinfacht und Behördenwege finden digital statt. Durch innovationsorientierte öffentliche Beschaffung kann die öffentliche Hand im Rahmen der digitalen Transformation dazu beitragen, Österreich zum Vorreiter der Innovation und Digitalisierung weiterzuentwickeln. Bei diesen Überlegungen müssen wir selbst neue Wege gehen: Smarte Regulierung wird Innovation zum Wohle der Gesellschaft unterstützen. Politische Ziel- und Schwerpunktsetzungen sind dabei unentbehrlich. Für die Umsetzung müssen daher klare Strukturen und Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, die wichtigsten und zeitkritischsten Maßnahmen zu priorisieren und mit einem Zeit- und Umsetzungsplan zu versehen. Seite 80

Regierungsprogramm 20172022 • Digitalisierung an die Spitze der Agenda stellen – Reformdialog: Einrichtung einer interministeriellen Task-Force Digitalisierung • Strukturbereinigung im Bereich der bestehenden Beiräte und Plattformen – Prüfung der Einrichtung einer Digitalisierungsagentur (inklusive Eingliederung bestimmter Behörden) • Zur Koordination und inhaltlichen Unterstützung der Task Force kann eine allfällige Digitalisierungsagentur herangezogen werden; die Finanzierung der einzelnen Umsetzungsinitiativen erfolgt im Rahmen der Ressortbudgets der zuständigen Ministerien • Einrichtung von CDOs in allen Ministerien (können auch Sektionschefs sein) – Aufgaben: −− Verfassung eines jährlichen Digitalisierungsberichts −− Aufbereitung der Ergebnisse der Regierungsarbeit im Bereich Digitalisierung für den alljährlichen digitalen Gipfel auf Ministerebene −− Monitoring der Digitalisierungsmaßnahmen des Regierungsprogramms −− Anpassung der Maßnahmen an aktuelle Entwicklungen – Verortung neuer Handlungsfelder −− Definition der Digitalisierungsschwerpunkte aller Ressorts für das Folgejahr −− Umsetzung gemeinsamer Digitalisierungsinitiativen der Bundesregierung (Digitalisierungskompass/Digitalisierungsbarometer etc.) • Schaffung umfassender Rechtssicherheit für die Chancen der Digitalisierung und den Einsatz neuer Systeme; dieser Rechtsrahmen soll innovative, neue Geschäftsmodelle und Technologien im Sinne der gesellschaftlichen Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig die Datenautonomie/-hoheit des Bürgers und Konsumenten sicherstellen (z.B. Blockchain-Technologie, künstliche Intelligenz, autonomes Fahren etc.) −− Weiterentwicklung des österreichischen Datenschutzregimes −− Bestehende Rechtsunsicherheiten bereinigen −− Beratungs- und Auskunftsfunktion der Datenschutzbehörde für Bürger und Unternehmer stärken und verstärkt Verwarnungen einsetzen, bevor gestraft wird • Proaktive Mitarbeit bei zukünftigen Regelungen zum Datenschutz auf europäischer Ebene, insbesondere E-Privacy-Verordnung • Transparenz des Bürgers über jene Daten, die über ihn öffentlich verfügbar sind (im Rahmen von oesterreich.gv.at) • Prüfung der Einrichtung eines Urheberrechtsregisters beim österreichischen Patentamt zwecks ganzheitlichen Schutzes von unternehmerischen Innovationen • Erhöhung der Datensicherheit durch die Anwendung neuer Technologien • Definition von Pilotprojekten in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um die Umsetzung der digitalen Transformation in der öffentlichen Verwaltung zu fördern (Blockchain, künstliche Intelligenz etc.) • Innovationsfreundliches, nachhaltiges Beschaffungswesen ausbauen und eigene Mittel für Verwaltungsmodernisierung bereitstellen (Reform des Vergaberechts) • Verwaltungsinnovation weiter fördern: umfassende Prozessanalyse und Aufgabenkritik unter Einbeziehung technologischer Innovation • Einheitliche Corporate Identity der Bundesregierung (inklusive aller Webauftritte der Bundesministerien) • Angleichung und Harmonisierung der IT-Services auf Bundesebene −− Zentrale strategische Steuerung und Koordination aller verwaltungstechnischen Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes −− Reorganisation und flächendeckend einheitliche und abgestimmte Modernisierung der im Einsatz befindlichen IT-Systeme des Bundes • Schaffung einer neuen Bürger- und Unternehmensplattform „oesterreich.gv.at“ als zentrales digitales Angebot für Serviceleistungen des Staates (Integration von „help.gv.at“ und anderen existierenden Angeboten) − − „Digital First“/„Digital Turnaround“: Behördengänge und Kommunikation sollen durchgehend digital erledigt werden können; Verwaltungsprozesse sollen dadurch benutzerzentriert und kundenfreundlicher gestaltet werden Seite 81

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