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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 sollen sich die Aktivitäten der Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in diesem Bereich, geleitet vom Gedanken einer „Responsible Science“, weiter verdichten mit dem Ziel, ein intensivierteres Kooperationsniveau mit einer höheren globalen Sichtbarkeit zu erreichen • Ausbau des Fachhochschulsektors insbesondere in MINT-Fächern −− Dislozierte Standorte (unter Berücksichtigung entsprechender kritischer Größe, wirtschaftlicher Schwerpunkt) stärker berücksichtigen (ländlicher Raum) −− Der Fachhochschulsektor bleibt offen für neue Fachhochschulträger • Dritte Mission (Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Weiterentwicklung) der Universitäten stärken, insbesondere Wissenstransfer (Nutzung des Potenzials der Grundlagen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext) und Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vertiefen • Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Privatfachhochschulen • Planungssicherheit für Universitätsbauten und Forschungsinfrastruktur • Aktualisierung der Studienangebote und Verankerung neuer innovativer, inhaltlicher Schwerpunktsetzungen an den Universitäten als Antwort auf die Digitalisierung (Prinzip „one in, one out“) • Erhöhung der Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze für digitale Berufe (MINT-Fächer) im tertiären Bereich • Weiterentwicklung der „Pädagogenbildung NEU“ • Schaffung von tertiären Angeboten für Ausbildung von Elementarpädagoginnen und -pädagogen (insbesondere Leiterinnen und Leiter) • Verstärkte Kooperation zwischen Bundesanstalten für Elementarpädagogik und Pädagogischen Hochschulen: Abstimmung der Lehrinhalte, verbesserte Übertritts- und Anrechnungsmöglichkeiten von „BAfEPs“ in „PHs“, um tertiäre Ausbildungsangebote für Elementarpädagogen zu erweitern • Zertifikatskurs „Bildungswissenschaftliche Grundlagen für Lehrkräfte mit Fluchthintergrund“ überführen in den für alle Pädagoginnen und Pädagogen gültigen rechtlichen Rahmen für Quereinsteiger und „Rückkehrer“ Faire Rahmenbedingungen fürs Studium: Moderate Studienbeiträge, Studienförderung und Serviceorientierung Derzeit ist Österreich das einzige Land in der EU, das weitgehend auf geregelten Zugang zu Universitäten verzichtet und ein nahezu kostenfreies Studium anbietet. Unser Ziel bleibt, sowohl bei der Verbindlichkeit des Studiums als auch beim Bildungsniveau aller gesellschaftlichen Schichten an die internationale Realität aufzuschließen. Für in Österreich langfristig aufhältige und leistungswillige Studierende aus allen sozialen Schichten ist der Beitrag so zu gestalten, dass das Studium weiterhin nahezu kostenfrei möglich ist. Zur Förderung aller potenziellen Talente und zur Erhöhung der Bildungschancen für alle sozialen Schichten sollen flankierende Maßnahmen aus den Bereichen Beratung, bessere Durchlässigkeit und Anerkennung von Bildungsqualifikationen beitragen. Im Sinne der Verbesserung des Services für Studierende durch die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) soll ihr gesetzlicher Auftrag stärker konkretisiert werden. Die ihr zur Verfügung gestellten Mittel sollen in Zukunft ausschließlich für Aufgaben der Beratung und Interessenvertretung von Studierenden verwendet werden können. • Maßnahmenportfolio für Talente aus allen sozialen Schichten • Durchlässigkeit zwischen Lehre und Hochschulsektor stärken: Mehr Bewusstseinsbildung und gezielte Begleitung, um die Anzahl der Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfungen zu erhöhen Seite 72

Regierungsprogramm 20172022 • Einführung moderater Finanzierungsbeiträge für Studierende, um die Verbindlichkeit des Studierens zu erhöhen sowie den privaten Finanzierungsanteil im tertiären Bereich auf OECD- Schnitt (0,5% des BIP) zu steigern. Beiträge sind mit folgenden Komponenten verbunden: −− Leistungsorientierter Bildungsscheck (Voraussetzung: fünfjährige Aufenthaltsdauer in Österreich) −− Nachträgliche steuerliche Absetzbarkeit für die geleisteten Studienbeiträge −− Qualitatives Aufnahmeverfahren für Studierende aus Drittstaaten −− Ausweitung des Studienzuschusses −− Berücksichtigung von besonderen Lebensumständen (u.a. Geschwistern in der Ausbildungsphase, Spitzen- und Leistungssport, Betreuungspflichten) • Novelle des Studentenheimgesetzes • Reform des Leistungsstipendien-Systems (stärkere Leistungsorientierung) • Die der Hochschülerschaft zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Aufgaben der Beratung und Interessenvertretung von Studierenden verwendet werden können • Ausweitung der Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber der ÖH, um eine Missachtung der Vorgaben zu verhindern Effektivere Universitätsgovernance und Digitalisierung der Hochschulen: Vorreiter einer modernen und effizienten Verwaltung im öffentlichen Bereich Im Zeitalter der Wissensgesellschaft und der Digitalisierung müssen gerade die Hochschulen effizient arbeiten, um im Bereich der Lehre und Forschung Spitzenleistungen erbringen zu können. Wir wollen die Hochschulen daher zu Vorreitern moderner Verwaltungen im öffentlichen Bereich machen. Es soll auch die interne und externe Universitätsgovernance verbessert werden, um im internationalen Wettbewerbsdruck die notwendige Handlungsfähigkeit sicherzustellen. • Vorantreiben der Digitalisierung an den Hochschulen −− Big Data, Open Access, digitale Vernetzung von Hochschulen etc. −− Förderung „Studiengang 4.0“ und Forcieren des E-Learnings • Effiziente Universitätsverwaltung und -steuerung −− Harmonisierung und Digitalisierung der administrativen Verwaltungsprozesse innerhalb des Hochschulwesens −− Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur besseren Datennutzung im Wissenschaftsbereich und Etablierung von „Learning Analytics“ im österreichischen Hochschulwesen (gemäß europäischer Datenschutzgrundverordnung; Umsetzung in den jeweiligen nationalen Materiengesetzen) • Weiterentwicklung der Universitätsgovernance (v.a. zur Optimierung der universitären Handlungs- und Reformfähigkeit) −− System der Leistungsvereinbarung stärker als Steuerungsinstrument verwenden, periodenübergreifende Steuerung einführen, Prüfung der Verlängerung von Leistungsvereinbarungen auf fünf Jahre −− Verbesserte Überführung von Stiftungsprofessuren in den Regelbetrieb über Integration in den Universitätsentwicklungsplan bzw. die Leistungsvereinbarungen −− In den mündlichen und schriftlichen Mitteilungen sowie in den wissenschaftlichen Arbeiten ist auf die symmetrische Präsenz von Frauen und Männern zu achten, sofern nicht sachliche Gründe dagegensprechen. Geschlechtergerechte Sprache darf jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit praktiziert werden −− Rektorenbestellung für maximal drei Perioden −− Effektive Steuerung des Themas Nebenbeschäftigung des wissenschaftlichen Personals −− Die inneruniversitären Entscheidungsprozesse im Rahmen der Leitung der Institution (z.B. Berufungsverfahren, Habilitationsverfahren, Organisationsplan, Dreiervorschlag Rektor, Seite 73

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