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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 −− Abmeldepflicht bei Inaktivität −− Anzahl der Prüfungstermine und Prüfungswiederholungsmöglichkeiten −− Einschränkung der Mehrfachinskriptionsmöglichkeit an derselben Institution auf derselben Studienstufe −− Bestimmungen für die ersten Semester inklusive Erreichen einer bestimmten Anzahl von ECTS (z.B. „ETH-Zürich-Modell“) • Weitere Maßnahmen gegen „Ghostwriting“, Plagiate und Datenfälschung • Inneruniversitäre und im Rahmen der Leistungsvereinbarung zu schaffende Maßnahmen zur Verbesserung der Studierbarkeit, z.B. durch eine stärkere Orientierung der Curricula an inhaltlichen Lernergebnissen (Bildungsziele), durch die Vermeidung von „Verschulungstendenzen“ oder durch größere Anteile an Wahlfächern • Ernsthafte Qualitätsprüfung der Abläufe und Studierbarkeit der einzelnen Curricula und Weiterentwicklung der diesbezüglichen internen und externen Qualitätssicherung (z.B. Praxis der Notengebung, Erfordernisse berufstätiger Studierender, Erfordernisse betreuungspflichtiger Studierender, Leistungs- und Spitzensportler etc.) • Stärkung der inneruniversitären Governance hinsichtlich Curriculagestaltung und Studienorganisation (z.B. „Richtlinienkompetenz“ des Rektorats hinsichtlich curricularer Gesamtarchitektur) • Der Umstieg ins Bologna-System hat die Entwicklung der österreichischen Hochschulen in den vergangenen 20 Jahren stark geprägt. Diese Entwicklung steht aber nicht im Widerspruch zum Erhalt existierender Studien in Form von Diplomstudien, insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft. Weitere Umstellungen auf das Bologna-System sollen nur im Konsens mit den betroffenen wissenschaftlichen Disziplinen erfolgen. Dies einerseits aus grundsätzlichen Überlegungen, die in der akademischen Autonomie der Wissenschaft und der Hochschulen begründet sind, andererseits aber auch aus pragmatischen Gründen, weil sonst die mit der Einführung des Bologna-Modells verbundenen Chancen für Reformen vertan würden • Evaluierung der Titelvielfalt mit dem Ziel einer besseren Vergleichbarkeit, Übersichtlichkeit und Klarheit. Möglichkeit des Erhalts der Titel Dr./Dipl.-Ing./Mag. • Schaffung des rechtlichen bzw. inhaltlich-regulatorischen Rahmens, damit universitäre bzw. hochschulische Online-Kurse und Online-Zertifikate (anderer Universitäten bzw. Hochschulen) ohne rechtliche Probleme in Studienangebote integriert bzw. angerechnet werden können • „Universitätsfinanzierung NEU“ (Kapazitätsorientierung bei Universitätsfinanzierung und neues Zugangsregelungs-Management inkl. Rechtsschutz für Studienwerberinnen und Studienwerber). Darauf aufbauend soll über mehrere Leistungsvereinbarungsperioden hinweg und nach Etablierung der neuen Kosten- und Leistungsrechnung schrittweise die Weiterentwicklung in Richtung einer „echten“ Studienplatzfinanzierung stattfinden. Für die Entwicklung des neuen Zugangsregelungsmanagements wird das ETH-Zürich-Modell in Erwägung gezogen, wiewohl auch für kapazitär besonders belastete Studien andere Modelle herangezogen werden können (unter Beachtung der „Sunset Clause“) • Prüfung einer europarechtskonformen Umsetzung des Herkunftslandprinzips für die Universitätszulassung bei ausgewählten Studien • Durchgängige Anrechenbarkeit zwischen den hochschulischen Studienangeboten und Abschlüssen in Österreich verbessern; verbesserte Steuerung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen • Abbau von innerösterreichischen Mobilitäts-Hindernissen (z.B. curriculare oder studienorganisationsbezogene) zwischen den einzelnen Universitäten sowie zwischen Universitäten und Fachhochschulen auch bei Wechsel der Studienpläne, des Studienfachs oder des Studienortes • Monitoring der Durchlässigkeit im Rahmen eines aktiveren Durchlässigkeitsmanagements (z.B. über Anerkennungslisten, regelmäßige curriculare Abstimmungen) • Effektive Umsetzung der Prinzipien des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens; Abkehr von zu kleinteiligen und zu detaillierten Prüfungen von Gleichwertigkeiten Seite 70

Regierungsprogramm 20172022 • In Zukunft sollen die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie zur Entscheidung ermächtigt werden, Personen mit einer Bildungskarriere von 300 ECTS bzw. Äquivalenten die Zulassung zu einem Doktoratsstudium zu ermöglichen (gegebenenfalls verbunden mit der Auflage von Prüfungen, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind) Hochschulsektor unter Bedachtnahme gezielter Profilbildung ausbauen und stärker am gesellschaftlichen Bedarf ausrichten Ziel der Bundesregierung ist es, das österreichische Wissenschafts- und Forschungssystem zu einem der wettbewerbsfähigsten der Welt zu machen. Dafür müssen wir gerade als kleines Land im Hochschulsektor strategische Schwerpunkte setzen. Daher gilt es, die Bemühungen der letzten Jahre zu verstärken und durch stärkere Profilbildung sowie abgestimmte Schwerpunktsetzung im Hochschulsektor klare Exzellenzbereiche zu definieren. Um unsere Hochschulen mit ihren Exzellenzfeldern international sichtbarer und damit wettbewerbsfähiger zu machen, sollen Strukturreformen und Standortoptimierungen bis hin zu möglichen Zusammenlegungen von Hochschulen geprüft werden. Auch der gesellschaftliche Auftrag der Universitäten und ihre Rolle im Innovationssystem sollen gestärkt werden. Absolventeninnen und Absolventen sollen durch spezielle Angebote (z.B. bevorzugte Nutzung der Universitätssportinstitute) stärker an ihre Ausbildungsstätte gebunden werden. Es sollen auch umfassende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Hochschulsektors ergriffen werden, insbesondere eine Vereinheitlichung durch die verstärkte Einbindung der Pädagogischen Hochschulen und eine Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung, um einheitliche Qualitätsstandards und eine Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse sicherzustellen. Der Fachhochschulsektor soll quantitativ ausgebaut werden. Hochschulische Bildung ist ein wichtiger Beitrag sowohl zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen als auch zur Abdeckung gesellschaftlich und wirtschaftlich erwünschter Kompetenzen und Qualifikationen. Deshalb soll das Studienangebot verstärkt am gesellschaftlichen Bedarf orientiert werden. Das beinhaltet eine Stärkung der Pädagogenbildung vor dem Hintergrund sich verändernder Bildungserfordernisse genauso wie die Abfederung des Fachkräftemangels durch Steigerung innovativer Studienangebote im Bereich digitaler Kompetenzen und im MINT-Bereich. • Abgestimmte Schwerpunktsetzungen der Hochschulen weiter fördern – Strukturreformen und Standortoptimierungen bis hin zu möglichen Zusammenlegungen von Hochschulen bzw. Universitäten zur Schaffung global wettbewerbsfähigerer und international besser sichtbarer Institutionen • Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen und verstärkte Einbettung derselben in universitäre Rahmen- und Steuerungsbedingungen (z.B. Qualitätssicherung analog zu Universitäten) • Weiterentwicklung der hochschulischen externen Qualitätssicherung sowie des hochschulischen Weiterbildungsangebots, Erleichterung der grenzüberschreitenden Studienangebote (z.B. Reform § 27 HS-QSG, Verfahrensfragen, Optimierung der Gremienstrukturen) • Verbesserung der Abstimmung zwischen dem öffentlichen und privaten Hochschulsektor; Prozess über Entwicklungsnotwendigkeiten und Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen im Privatuniversitätssektor (z.B. bessere Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Mitteln) • Bessere Karriereperspektiven für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – mehr Laufbahnstellen an Universitäten • Nachhaltigkeitscluster: Aufbauend auf den existierenden Kooperationen und Netzwerken im Bereich der Nachhaltigskeitsforschung bzw. der nachhaltigen Lehre (z.B. Allianz der Nachhaltigen Universitäten, Climate Change Center Austria – CCCA, Bioeconomy Austria) Seite 71

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