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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Wissenschaft Wissenschaft und Forschung sind Voraussetzungen echter Persönlichkeitsentfaltung in einer Gesellschaft und Basis für eine positive Zukunft unseres Heimatlandes. Der Staat hat für Forschung und Lehre die ideellen und materiellen Mittel in Konkurrenz zu privaten Trägern bereitzustellen. Der staatliche Einfluss auf Forschung und Lehre ist aber analog zur freien Wirtschaft auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen und die Festlegung von Mindestanforderungen zu beschränken. Im Sinne der Wissenschaftsfreiheit ist der Staat nicht berechtigt, Forschung und Lehre an ideologischen Zielen auszurichten. Es gilt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Österreichs Hochschul- und Forschungseinrichtungen diesen Ansprüchen gerecht werden und die hohen Erwartungen des Staates und der Gesellschaft effektiv erfüllen können. Österreich wird dann im zunehmend globalen Wettbewerb als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort im Herzen Europas erfolgreich mithalten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen: Erstens, die internationale Ausrichtung unter Berücksichtigung nationaler Strukturen. Zweitens, die richtige Justierung des Hochschul- und Forschungssystems in Hinblick auf Differenzierung, auf Profilbildung, auf Abstimmung des Studienangebots und auf interinstitutionelle Clusterbildung im Forschungsbereich. Drittens, die adäquate Finanzierung mit dem Ziel einer echten Studienplatzfinanzierung, verbunden mit einem gerechten Zugang für alle gesellschaftlichen Schichten. Neben der Stärkung der Universitäten bedarf es unbedingt eines weiteren Ausbaus des Fachhochschulsektors, der in eine gesamthafte Hochschulplanung eingebettet ist. Es ist der hochschulische Lehrbetrieb zu optimieren und das Angebot der Studien innovativ zu gestalten. Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind mit klaren Orientierungsangeboten zu unterstützen. Es ist für Verzweigungen bei Bildungs- und Ausbildungswegen zu sorgen. Universitäten agieren am besten, wenn das Regelwerk befördernd und nicht behindernd wirkt. Inhaltlicher und personeller Austausch der Hochschul- und Forschungseinrichtungen ist auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu stärken und auszubauen. Mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen nimmt sich die österreichische Bundesregierung vor, die hohen Erwartungen zu erfüllen und die vielfältigen Ziele zu erreichen, die mit den wissenschaftlichen Einrichtungen verbunden sind. Es handelt sich hierbei um diverse Themen: strukturelle Ausrichtung, inhaltliche Profilbildung und die Leitung, die sogenannte Governance der Hochschulen. Es gilt ferner, die hohe Qualität in Forschung und Lehre zu sichern, für angemessene finanzielle Rahmenbedingungen zu sorgen, die Rechte der Studentinnen und Studenten zu wahren, wenn sie bei Agenden mitbestimmen, die sie betreffen, die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulsektoren zu erhöhen, die Chancen für Karrieren junger Forscherinnen und Forscher zu verbessern sowie beizutragen, die an der Schnittstelle Wissenschaft–Gesundheit auf uns zukommenden Probleme zu lösen. Die historische und die internationale Erfahrung lehrt, dass die Innovationskraft eines Landes von der Qualität der Hochschulen und vom Engagement aller, die an ihnen forschen, lehren und studieren, abhängt. Unter dem Dach von Hochschulen fanden sich seit jeher und finden sich auch heute und morgen die Triebfedern von Wissenschaft und Forschung: der Durst nach Erkenntnis, das Verlangen nach dem noch Unerforschten. Wer Wissensdurst und Neugier klug zu fördern und richtig zu formen versteht, hat in der globalisierten und digitalisierten Welt gewonnen. Das zu diesem Erfolg Nötige und zu diesem Erfolg Führende werden wir in den nächsten Jahren nachhaltig gestalten und vorantreiben. Seite 68

Regierungsprogramm 20172022 Zieldefinition 1. Bessere Studienbedingungen für Studierende an den Universitäten und Fachhochschulen schaffen – höhere Durchlässigkeit im Hochschulsektor 2. Hochschulsektor unter Bedachtnahme gezielter Profilbildung ausbauen und stärker am gesellschaftlichen Bedarf ausrichten 3. Faire Rahmenbedingungen fürs Studium: Moderate Studienbeiträge, Studienförderung und Serviceorientierung 4. Effektivere Universitätsgovernance und Digitalisierung der Hochschulen: Vorreiter einer modernen und effizienten Verwaltung im öffentlichen Bereich 5. Karriereperspektiven für die besten Köpfe schaffen Maßnahmen Bessere Studienbedingungen für Studierende an den Universitäten und Fachhochschulen schaffen – höhere Durchlässigkeit im Hochschulsektor Die historisch gewachsenen Studienbedingungen in Massenfächern an Universitäten stellen ein zentrales Problem dar, das durch schlechte Betreuungsverhältnisse zu hohen Drop-out-Raten und langen Studiendauern führt. Im Zuge der Einführung der „Universitätsfinanzierung NEU“ sollen die Studienbedingungen durch ein neues Zugangsregelungs-Management unter Wahrung des Rechtsschutzes für Studienwerberinnen und Studienwerber deutlich verbessert werden. Außerdem soll die Qualität des Lehr- und Prüfungsbetriebs durch eine umfassende Reform des Studienrechts verbessert werden. Im Unterschied zur Aufgabe der Universitäten, forschungsgeleitete akademische Lehre zu bieten und vergleichsweise ein höheres Maß an Selbstorganisationsfähigkeit von den Studierenden einzufordern, dienen Fachhochschulen mit ihren spezifischen Organisationsprinzipien einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung mittels Gewährleistung einer praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau. Dieser grundlegende Unterschied ist künftig wieder stärker zu akzentuieren. Durch mangelnde Durchlässigkeit und Anerkennung von Bildungsqualifikationen am und zwischen den Hochschulstandorten wird sowohl der fachliche als auch soziale Aufstieg von Studierenden gehemmt. Dies führt zu einem Verlust potenzieller Talente, die einen Beitrag zur Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Österreich leisten können. Ziel ist daher die Erhöhung der Durchlässigkeit und der Anrechenbarkeit. Die Evaluierung bestehender Fördersysteme ist nötig. Die Zugangsmöglichkeiten für Studieninteressierte ohne Matura zum Hochschulsystem sind zu verbessern. • Reform des für den Lehr- und Prüfungsbetrieb relevanten universitären Studienrechts, Weiterentwicklung der Lehr-, Lern- und Prüfungskultur (Studierbarkeit, Studierendenzentriertheit, Verbindlichkeit), Maßnahmen zur Steigerung der Prüfungsaktivität von Studierenden und nachhaltige Studierenden-Begleitung vom Studienbeginn bis zum Studienabschluss. Dabei ist auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen dem Steuerungsbedürfnis der Universität und der Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Studium zu achten • Im Rahmen einer Weiterentwicklung des universitären Studienrechts werden u.a. folgende Punkte behandelt und geprüft: −− Anlehnung an die internationale Praxis −− Schaffung von Verhaltensanreizen für ein zügigeres Studieren und eine Steigerung der Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit −− Frage der Festlegung maximal zulässiger Studiendauern Seite 69

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