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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 −− Pädagogische Ziel- und Ergebnissteuerung: Definition von Zielen der pädagogischen Arbeit für jeden Schulstandort durch die Bildungsdirektionen am Beginn des jeweiligen Schuljahres Vereinheitlichung und Standardisierung der Benotung sowie kontinuierliche Feststellung des Leistungsfortschritts Die pädagogischen Inhalte, die in den Bildungseinrichtungen vermittelt werden, sollen sich stärker als bislang an den heutigen Anforderungen der Berufswelt orientieren. Keine Schülerin und kein Schüler soll das Schulwesen ohne das nachweisliche Beherrschen bestimmter Grundkompetenzen verlassen. Die Ziele und Standards des Unterrichts sollen klarer formuliert werden. Das Erkennen von Interessen und Begabungen soll frühzeitig erfolgen und nachhaltig gefördert werden. Die Notenwahrheit muss wiederhergestellt und die Leistung kontinuierlich überprüft werden. • Schulreife und Vorschulpflicht −− Definition bestimmter verbindlicher Standards als Voraussetzung für das Erreichen der Schulreife −− Erarbeitung und verbindliche Anwendung eines Katalogs für Schulreife-Kriterien („Pflichtenheft Schulreife“, Deutsch vor Schuleintritt durch zentrale Feststellung mittels Sprachstandserhebung) im Zuge der Aufnahmegespräche an Volksschulen unter Einbeziehung der Bildungsdirektionen. Im Fall einer Nicht-Erfüllung der Kriterien besteht eine Vorschulpflicht. Das allenfalls nötige Erlernen der Unterrichtssprache erfolgt außerhalb der Schulpflicht. −− Im Fall einer Vorschulpflicht verpflichtender Besuch einer vorschulischen Einrichtung für jene, die diese Standards nicht erfüllen −− Förderung der verschränkten Zusammenarbeit von Kindergarten und Volksschule im Rahmen des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres und der Vorschule vertiefen (z.B. durch gemeinsamen Einsatz von Pädagoginnen und Pädagogen) • Ausarbeitung und gesetzliche Verankerung einer Bildungspflicht −− Definition bestimmter Grundfertigkeiten und eines Grundwissens (Lesen, Schreiben, Rechnen, soziale und kreative Kompetenzen), die jede Schülerin und jeder Schüler am Ende der Schullaufbahn (für jeden Schultyp an den Schnittstellen) beherrschen muss −− Schultypenspezifische Festlegung der Bildungsziele unter Einbindung der Zielbildungsanstalt (z.B. AHS, Universität, Wirtschaft) −− Regelmäßige Überprüfung hinsichtlich des Fortschritts beim Erreichen der Grundfertigkeiten und des Wissens, verpflichtende bedarfsgerechte Förderung und zusätzliche Unterstützung im Fall eines Rückstandes und Nachholbedarfs −− Standardisierte verbindliche Talente-Checks für Volksschüler am Ende der 3. Klasse Volksschule −− Schülerinnen und Schüler werden verpflichtet, so lange im Schulverband bzw. Schulsystem zu verbleiben, bis sie bestimmte, genau definierte Kernkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben, soziale und kreative Kompetenzen) nachweislich beherrschen −− Chancen-Pass am Beginn der 7. Schulstufe: Prüfung der Bildungsstandards ergänzt um weitere Tests, um die richtige Wahl des weiteren Bildungsweges zu unterstützen (Finden des richtigen Ausbildungsweges, Übertritt in weitere Schultypen ermöglichen, Durchlässigkeit gewährleisten) −− Präzise Regelung der Verfahren und Inhalte für die Feststellung des Fortschritts beim Erreichen auf Basis bereits bestehender Lehrpläne, Test- und Screening-Systeme und regelmäßiger altersadäquater Kompetenzmessungen • Überarbeitung und Präzisierung aller Lehrpläne, der darin enthaltenen Inhalte, Ziele und Grundsätze des Unterrichts – Notenwahrheit wiederherstellen −− Definition der Ziele und Kernkompetenzen, die Schulen vermitteln müssen Seite 64

Regierungsprogramm 20172022 −− Überarbeitung und Präzisierung der Benotungssystematik (einschließlich verbaler Benotung) für alle Schultypen und Schulstufen. Aufbauend auf einer klaren fünfteiligen Notenskala („Sehr gut“ bis „Nicht Genügend“) für alle Schultypen erfolgt eine genaue Definition, welche Note vergeben werden kann bzw. muss −− Bestehende Sonderformen der Benotung (z.B. verbale Benotung) können zusätzlich geführt werden −− Erweiterte Ausarbeitung und flächendeckende Anwendung der Bildungsstandards für die unterschiedlichen Schulstufen und Schultypen. Bessere Verwertbarkeit der Ergebnisse durch frühere Durchführung (3. und. 7. Schulstufe) und raschere Rückmeldung an den Einzelnen und an die Schule −− Angewandten bilingualen Unterricht durch dafür ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer ausbauen −− Vermittlung digitaler Grundkompetenzen als Teil der Lehrpläne verankern −− Frühzeitige Feststellung und Förderung von Interessen und Begabungen von Schülerinnen und Schülern −− Wirtschaftliche Kompetenz und unternehmerisches Denken als Teil der Lehrpläne etablieren −− Erweiterung von Geschichte und Sozialkunde durch „Staatskunde und politische Bildung“ ab der 5. Schulstufe zur Vermittlung unserer staatlichen Grundwerte und der rechtsstaatlichen Prinzipien. Entsprechende Änderung der Lehrerausbildung im Fach Geschichte −− Vermittlung kreativer, handwerklicher, wirtschaftlicher und unternehmerischer Kompetenzen bzw. von Kenntnissen im MINT-Bereich als Teil der Lehrpläne verstärkt verankern (z.B. Ausbau und Finanzierung des Pilotprojekts Go4IT der Universität Salzburg) • Bekenntnis zur standardisierten Reife- und Diplomprüfung und zur Notwendigkeit der Überprüfung und Weiterentwicklung; Verbesserung der Modalitäten und Bedingungen unter besonderer Bedachtnahme auf folgende Aspekte: −− Durchführungsbestimmungen −− Beurteilung −− Zulassungsvoraussetzungen (Vorwissenschaftliche Arbeit – VWA / Diplomarbeit) −− Berücksichtigung des differenzierten Schulsystems und seiner Schwerpunkte • Erweiterung der Übergangsfristen für die Umstellung auf die „Neue Oberstufe“ (NOST), um eine ausführliche Evaluierung der bestehenden Versuche zu ermöglichen • In den Schulbüchern ist auf die symmetrische Präsenz von Frauen und Männern zu achten, sofern nicht sachliche Gründe dagegensprechen. Geschlechtergerechte Sprache darf jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit praktiziert werden • Entlastung der Eltern durch Anbieten von Lernmodulen in einer „Sommerschule“ • Zeitnahe Evaluation von Teilbereichen des Bildungsreformgesetzes 2017 unter dem Gesichtspunkt der Erfolgswirksamkeit −− Transparenz in der Bildungsdirektion (Zusammensetzung des Beirates der Bildungsdirektion, Ausbau der Kontrollmöglichkeiten und Informationsrechte, Daten des Bildungscontrollings und Begutachtungsentwürfe) −− Größe von Schulclustern −− Klassenschülerzahlen • Strategie bei Bildungsstandard-Testungen – Verwertbarkeit in der Praxis zur Steigerung der Qualität des nationalen Bildungssystems • Standardisierte, regelmäßige Feststellung des Lernfortschritts auf Basis der präzisierten Lehrpläne, der Benotungssystematik, der Bildungsstandards und der Bildungspflicht in allen Schultypen und Schulstufen • Auf Basis der Bildungsstandards und der Vorgaben der Bildungspflicht mehr standortbezogener Freiraum zur individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Lehrmethoden • Konfessioneller Religionsunterricht unter Beibehaltung der differenzierten Religionsausrichtungen (z.B. Aleviten, christlich-orthodoxe Gemeinden); verpflichtender Ethikunterricht für alle, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen Seite 65

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