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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 −− Kosten-Nutzen-Analyse −− eingehende Prüfung der budgetären Auswirkungen −− Prüfung der Höhe der Managerbezüge öffentlicher Unternehmen – diese sollten in einem angemessenen Verhältnis zu Aufgaben und Lage des Unternehmens stehen Nutzung von Verwaltungskooperationen • Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für Verwaltungskooperationen • Ausbau von „Shared Services“ Verfahrenskonzentrationen • Verstärkte Einführung von vollkonzentrierten Genehmigungsverfahren Grundsätzliche Aufgabenkritik • Laufende Aufgabenkritik mit dem Ziel der bestmöglichen Erfüllung öffentlicher Leistungen • Klärung, welche Behördenstruktur hinsichtlich der Kostenstruktur und der Qualität der Leistungserbringung zweckmäßig ist • Festlegung von Behördenstrukturen nach den Kriterien Bedarf, flächendeckende Versorgung, Zweckmäßigkeit, Steuerbarkeit und Kosten • Prüfung existierender Ausgliederungen und deren Auswirkung auf das Budget; weitere Ausgliederung von Aufgaben bzw. Beauftragung externer Dienstleistungen nur, wenn keine internen Ressourcen zur Verfügung stehen • Umfassendes Benchmarking der Bundesressorts, Länder, Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden • Festlegung von konkreten Wirkungszielen mit aussagekräftigen, messbaren Indikatoren Implementierung weiterer wirksamer Maßnahmen der Korruptionsprävention • Aktualisierung des „Verhaltenskodex Korruptionsprävention“ im Hinblick auf aktuelle Standards der Compliance • Prüfung und Ausweitung der aktuellen Compliance- und Antikorruptionsschulungen Aufgabenreform unter breiter Bürgerbeteiligung Österreich hat einen umfassenden Bestand an Gesetzen und Regulierungen. Es liegt im Interesse der Bürger und im Interesse der Verwaltung, diesen Bestand zu durchforsten und wo möglich zu reduzieren bzw. zu vereinfachen. In einem breiten österreichweiten Beteiligungsverfahren können dabei Bürger, Unternehmen sowie Beamte über eine eigene Online-Plattform unnötige Regelungen melden. Eine Expertenkommission wird im Anschluss alle Vorschläge prüfen und bewerten, ob die gemeldeten Regelungen tatsächlich abgeschafft oder zumindest verändert werden können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet. Seite 16

Regierungsprogramm 20172022 Moderner Bundesstaat • Entflechtung der Kompetenzverteilung −− Die komplexe und teils nicht mehr zeitgemäße Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden macht die österreichische Verwaltung teuer und oft undurchschaubar. Wir benötigen daher eine Neuverteilung der Verantwortlichkeiten nach dem Prinzip „Was brauche ich als Bürger/Unternehmen vom Staat, in welcher Intensität und welcher Distanz?“ Dabei muss das Grundprinzip der Subsidiarität im Vordergrund stehen: Die Aufgaben sollen auf jener Gebietskörperschaftsebene wahrgenommen werden, die sicherstellt, dass sich die Wirkung der jeweiligen Regelung in optimaler Weise im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entfaltet −− Ein wesentlicher Schritt zur Entflechtung veralteter Zuständigkeiten und zur Schaffung klarer Regelungs- und Verantwortungsstrukturen ist die Überprüfung und Neuordnung der Kompetenztatbestände der Art. 10–15 (Kompetenzentflechtung, insbesondere Abschaffung des Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung) • Vereinheitlichung des Bautechnikrechts: Bautechnische Vorschriften sollten künftig anwenderfreundlicher, einfacher und klarer gestaltet werden • Einheitlicher Jugendschutz: Vereinheitlichung der Regelungen u.a. zu Mindestalter für den Konsum von Tabak und Alkohol sowie zu Aufenthaltsorten und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit • Verfahrenskonzentration (One-Stop-Shop) −− Weitere Verfahrenskonzentration bei Betriebsanlagengenehmigungen etwa durch Vollkonzentration für die Bereiche Baurecht und Naturschutzrecht sowie in weiteren Teilen des Wasserrechts; bundeseinheitlicher Vollzug durch Bezirksverwaltungsbehörde −− Daneben weitere Verfahrenskonzentrationen in den Bereichen Eisenbahn und Bundesstraßen • Abschaffen gegenseitiger Blockademöglichkeiten: Derzeit verfügen Bund und Länder über eine Vielzahl gegenseitiger Zustimmungsrechte. Viele organisatorische Änderungen dürfen erst nach Zustimmung der jeweils anderen Gebietskörperschaft erfolgen. So muss etwa der Bund Änderungen der Bezirkssprengel zustimmen; Änderung der Bezirksgerichtssprengel dürfen erst nach Zustimmung des jeweiligen Landes erfolgen. Diese im Übergangsgesetz 1920 nach wie vor verfassungsrechtlich verankerten gegenseitigen Blockademöglichkeiten sollen gänzlich entfallen • Effizienzgewinnung bei der mittelbaren Bundesverwaltung −− Die Aufgaben einzelner Bundesbehörden sollen künftig in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden, z.B.: Bundesdenkmalamt, Bundessozialamt, Wildbach- und Lawinenverbauung • Art.-15a-Vereinbarungen effizienter machen −− Bestehende Vereinbarungen im Hinblick auf Kompetenzverschiebungen und Mischfinanzierungen hinterfragen −− Neue 15a-Vereinbarungen jedenfalls mit den Finanzausgleichsverantwortlichen abstimmen −− Bundesweite Planungs- und Steuerungsmechanismen verbessern • Koordination im Katastrophenfall verbessern −− Kompetenzzuordnung des übergeordneten länderübergreifenden Krisen- und Katastrophenmanagements zum Bund −− Zuständigkeitskonzentration beim Landeshauptmann für Maßnahmen der Krisen- und Katastrophenkoordination, soweit dies zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wiedergutzumachenden Schadens notwendig ist Seite 17

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