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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 • Allgemeine Beschleunigung von Prüfverfahren für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten und Großinvestitionen −− Basierend darauf soll von der Bundesregierung bzw. im Bedarfsfall dem Bundes- oder Landesgesetzgeber das vorrangige öffentliche Interesse an Infrastrukturvorhaben und Standortentwicklungsmaßnahmen festgeschrieben werden −− Zur Erhöhung von Effizienz und Planungssicherheit bei der Umsetzung von überregionalen Infrastrukturvorhaben bzw. zur Beseitigung von Engpässen soll der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit haben, Planungs-und Koordinationspflichten für die überörtliche und kommunale Raumplanung bzw. entsprechende Mindestanforderungen festzulegen −− Zur Steigerung der Effizienz der Genehmigungsverfahren und zur Vermeidung von kostspieligen Verzögerungen sind Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht, im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und in zahlreichen Materiengesetzen vorzusehen. Ziel dabei ist es, unter Wahrung der umweltpolitischen und nachbarschaftlichen Schutzrechte die Verfahrensdauer wirksam abzukürzen, bestehendes Gold-Plating gegenüber zwingenden EU-Vorgaben zu beseitigen, die Parteistellung sachgerecht neu zu regeln, unbestimmte Abwägungsklauseln in Gesetzen sachgerecht zu konkretisieren oder zu streichen, Kundmachungen via Internet zu ermöglichen sowie sicherzustellen, dass willkürliche Verschleppungen dadurch unterbunden werden, dass neue Beweisanträge nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden können. Wesentlich ist auch die Einschränkung des im Vollzug immer mehr ausufernden Vorhabensbegriffs des UVP-Gesetzes auf das eigene Vorhaben −− Mobilisierung des enormen privaten und öffentlichen Investitionspotenzials, das derzeit durch Verhinderungstaktik bzw. Verfahrensverzögerungen blockiert ist. In den Genehmigungsverfahren soll ein Standortanwalt die diesbezüglichen Interessen wahrnehmen −− Freiwillige öffentlich-rechtliche Mediation gesetzlich ermöglichen: Als Beitrag zur Beschleunigung der Umsetzung wichtiger Projekte werden die gesetzlichen Grundlagen für ein dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltetes öffentlich-rechtliches Mediationsverfahren geschaffen. Damit wird ermöglicht, einen verbindlichen Interessenausgleich auf gesetzlicher Basis mit den Interessensgruppen ohne Kollision mit anderen Rechtsvorschriften bereits vor den Genehmigungsverfahren zu vereinbaren • Erarbeitung und Beschluss eines Standortentwicklungsgesetzes mit folgenden Inhalten: −− Festsetzung von Zielen und Grundsätzen für die integrierte Standortentwicklung in Österreich auf Grundlage einer Staatszielbestimmung für Beschäftigung und Förderung des Wirtschaftsstandortes −− Definition von Infrastrukturprojekten, die für Österreich von strategischer, überregionaler und langfristiger Bedeutung sind −− Ableitend von der Definition wird die beschleunigte Umsetzung derartiger Infrastrukturprojekte ermöglicht • Beseitigung von Engpässen durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren Sachverständigen mittels koordinierter Anstrengungen von Bund und Ländern zur Beschleunigung von Verfahren • Kostenbremse bei Infrastrukturvorhaben durch Evaluierung des Normenwesens −− Zur Minimierung der immer wieder feststellbaren massiven Kostensteigerungen bei Infrastrukturvorhaben durch überbordende Normierung bzw. sich ständig verschärfende Standards soll eine umfassende Evaluierung der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des bestehenden Regelwerks (z.B. Evaluierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung) mit dem Ziel einer nachhaltigen Aufwandsreduktion erfolgen −− Bezüglich der Bindungswirkung sollte gesetzlich festgelegt werden, dass neben Ö-Norm-gerechter Ausführung auch ein guter technischer Standard als ausreichend anzusehen ist Seite 156

Regierungsprogramm 20172022 • Hebung von Synergien bei den Regulationsbehörden (vor allem Overhead- und Shared- Service-Funktionen) −− Mittelfristiges Ziel der Schaffung eines einheitlichen, weisungsfreien Infrastrukturregulators (z.B. Bundesnetzagentur) anstelle der bestehenden unterschiedlichen Regulatoren- Behörden zur Hebung von Effizienzpotenzialen und zur Reduktion der Kosten. Derzeit gibt es sechs Regulierungsbehörden im weiteren Sinn (ohne Wettbewerbsbehörde) −− Aufgaben sollen durchforstet und Budgetziele festgelegt werden −− Die (unionsrechtlich geforderte) Unabhängigkeit der Regulierung wird erhalten oder verstärkt −− Erster Schritt der Umsetzung: Durch eine Machbarkeitsstudie mit einer eingehenden Kosten-Nutzen-Betrachtung sind die Einsparungspotenziale auszuloten Seite 157

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