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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 • Neue Mobilitätsformen und Verkehrssicherheit −− Verkehrssicherheit durch Maßnahmenevaluierung und -definition erhöhen −− Aktualisierung und Weiterführung des Verkehrssicherheitsprogrammes −− Definition geeigneter Maßnahmen für die Bewusstseinsbildung der Verkehrsteilnehmer, insbesondere in den Bereichen Ablenkung am Steuer, Sicherheitsabstand, beeinträchtigtes Fahren und Gurtenpflicht −− KFZ-Kontrollen an Außengrenzen: Zur frühzeitigen Vermeidung von technisch mangelhaften LKW im österreichischen Straßennetz sind Prüfzugeinsätze in Kooperation mit den Nachbarstaaten zu intensivieren −− Bessere Ausrüstung der Exekutive mit Drogenvortestgeräten −− Wissenschaftliche Analyse von Verbesserungspotenzialen bei Straßenmarkierungen für ruhenden und fließenden Verkehr, insbesondere der Sichtbarkeit und Schutzfunktion von Fußgängerübergängen • Automatisiertes bzw. autonomes Fahren −− Ausbau Österreichs zu einem Vorreiterland und damit auch zu einem Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort für automatisiertes/autonomes Fahren in enger Kooperation mit der automotiven Industrie und Forschung, um die damit verbundene Wertschöpfung und die in diesem Bereich möglichen Arbeitsplätze im Land zu behalten −− Offensiver Ausbau von Teststrecken für die Industrie, vor allem im Umfeld von branchenspezifischen Leitbetrieben; Wertschöpfung im Land behalten, diesbezügliche Forschungsprojekte sind seitens des BMVIT weiter voranzutreiben. −− Rahmenbedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit Level 3 und höher schaffen • E-Mobilität und zukünftige Antriebsformen −− Ausbau der Elektromobilität: Festlegung bundesweit einheitlicher Standards und Nutzungsmöglichkeiten beim Infrastrukturausbau für Elektromobilität −− Alternative Antriebsformen sollen technologieoffen erforscht und gefördert werden −− Senkung der Abgas-Emissionen und Erhöhung der Umweltverträglichkeit mit dem Ziel einer schrittweisen Dekarbonisierung −− Erzielen eines Mehrwertes für Nutzer durch Senkung des Energieverbrauchs −− Evaluierung bestehender Förderungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls Implementierung neuer, an den technischen Fortschritt angepasster Richtlinien • Forcierung ökologischer Zustellsysteme, insbesondere im dicht besiedelten, städtischen Bereich sowie Vereinfachung von Investitionen in die Logistikinfrastruktur • Verkehrsbeeinflussungsanlagen −− Optimale Nutzung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen −− Verflüssigung des Verkehrs zugunsten der Verkehrsteilnehmer −− Evaluierung der bestehenden Anlagen und der durch diese angezeigten Gebote • Forschung und Entwicklung Schwerpunktsetzung bei den aktuellen Forschungsprogrammen in Richtung alternative Antriebstechnologien (Wasserstoff/Brennstoffzelle), beispielsweise im öffentlichen Busverkehr (Energierückspeisung), bei Verschublokomotiven etc. • Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Anbietern • Steuerliches Anreizsystem für die Anschaffung effizienterer und emissionsärmerer Fahrzeuge ausbauen und optimieren Infrastruktur, Logistik- und Raumordnungskonzept Der Fokus unserer Infrastrukturpolitik soll auf eine ganzheitliche Planung gelegt werden, die von der Raumordnung bis hin zur Entwicklung des Logistik-Standortes unter Berücksichtigung aller Verkehrsträger den vollen Umfang der heimischen Infrastruktur abdeckt. Wir möchten einen strategischen, intelligenten und nachhaltigen Rahmen für Mobilität schaffen. Seite 154

Regierungsprogramm 20172022 • Erarbeitung und Beschlussfassung eines strategischen Infrastruktur- und Raumordnungskonzepts in Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden als Grundlage für die infrastrukturelle Weiterentwicklung unseres Landes Darin sollen folgende Themen behandelt und aufeinander abgestimmt werden: −− Bedarfsgerechter, zukunftsorientierter und aufeinander abgestimmter Ausbau und weitere Optimierung leistungsfähiger Infrastrukturen für Straße, Schiene, Luftverkehr und Wasserstraßen. Berücksichtigung der notwendigen Ausweitung des Angebots im öffentlichen Personen-nahverkehr, der Sicherung der Integration Österreichs in die transeuropäischen Netze und der Stärkung grenzüberschreitender Anbindungen an unsere Nachbarregionen und Sicherstellung einer effizienten Anbindung an moderne Energieversorgung und digitale Infrastruktur −− Schwerpunkte zur Schaffung von Wohnraum, Betriebsansiedelungen, Logistikstandorten und damit verbundener Infrastrukturplanung −− Definition von verbindlichen Grundsätzen für die Nutzung von Räumen und vorhandenen Flächen für die unterschiedlichen Aufgaben- und Handlungsfelder (Wohnbau, Landwirtschaft, Errichtung von Infrastruktur, Umweltschutz) −− Infrastrukturelle Maßnahmen zur Bewältigung der aus dem Klimawandel resultierenden Veränderungen (Ausbau des Hochwasserschutzes, Nutzung vorhandener Wasserressourcen) −− Stärkere Rücksichtnahme hinsichtlich des Verlustes von unverbauter Fläche durch fortschreitende Bodenversiegelung −− Schrittweise Umsetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion von verkehrsbedingten Emissionen, vor allem auch unter Nutzung der unterstützenden Potenziale der Digitalisierung • Verlagerung des Zuwachses des Gütertransports von der Straße auf Schiene und Wasser • Stärkung des Logistikstandortes Österreich durch die Entwicklung von Logistik-Hubs (z.B. Containerterminals in Ostösterreich) sowie Sicherstellung der dafür notwendigen Schieneninfrastruktur (Anschlussbahnen); In der Raumordnungsplanung müssen entsprechende Entwicklungszonen festgelegt werden, ebenso das vorrangige öffentliche Interesse • Bekenntnis zum bzw. Beteiligung am Bahn-Projekt „Neue Seidenstraße“ Ökologische Abwicklung der steigenden Warenströme aus Osteuropa und Asien per Bahn • Wertschöpfung nicht an Österreich vorbeilenken: Umsetzung des Projektes zur Errichtung einer Breitspurbahn nach Wien • Hochwasserschutz Dem Schutz der Bevölkerung und Wirtschaft vor Hochwasserschäden gilt höchste Priorität −− Die Projekte im Rahmen der aktuellen 2. Art.-15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz entlang der Donau sollen plangemäß bis 2021 fertiggestellt werden. Das gilt auch für die Absiedlungs- und Baumaßnahmen und die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK); Weiterer Schwerpunkt ist eine notwendige 3. Art.-15a-Vereinbarung für den Hochwasserschutz entlang der Donau für den Zeitraum von 2022 bis 2030 −− Die Verwaltungsreform der Donauhochwasserschutzkonkurrenz (DHK) zur Herstellung einer in anderen Bundesländern üblichen, zeitgemäßen Hochwasserschutzorganisation soll weiterverfolgt werden Standort Österreich entwickeln: Planungssicherheit, Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren sowie Entbürokratisierung Das aktuelle, sich schnell entwickelnde Umfeld bietet enorme Chancen für unser Land, verlangt aber auch einen entsprechend angepassten Umgang mit künftigen Aufgabenstellungen. Wir möchten Österreich mit einer Reihe gesetzlicher und organisatorischer Maßnahmen zukunftsfit machen. Das reicht von der Planungssicherheit großer Projekte über organisatorische Effizienzsteigerungen in der Verwaltung bis hin zur Optimierung der Verfahrensdauer. Seite 155

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