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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 • Im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung ist auch die koordinierte Weiterentwicklung der Registerlandschaft in Österreich (Zentrales Personenstandsregister, Melderegister) weiter voranzutreiben und das Melderecht in Österreich zu evaluieren • Verbesserter Zugang zu den ÖNORMEN für Gebietskörperschaften: ÖNORMEN sind nicht zuletzt auf Grund zahlreicher „Stand der Technik“-Klauseln ein wichtiger Arbeitsbehelf für Behörden. Ohne den Zugriff auf Normen können daher auch Städte und Gemeinden im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich ihren Aufgaben nur sehr schwer nachkommen Wirkungsorientierte Haushaltsführung sicherstellen Die rechtlich vorhandenen Voraussetzungen einer wirkungsorientierten Haushaltsführung sind wie folgt durchgehend sicherzustellen: • Mittelfristige und jährliche Budgetplanung • Unterjährige Steuerung anhand von definierten und im Budget ausgewiesenen Wirkungsangaben: −− Ziele −− Maßnahmen −− Zur Messung der Zielerreichung geeignete Indikatoren und Kennzahlen • Unterjähriges Controlling • Evaluierung mit anschließender Berichtslegung • Wirkungsorientierte Folgenabschätzung, d.h. Abschätzung der mittelfristigen Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens in relevanten Wirkungsdimensionen: finanzielle, wirtschafts-, umwelt-, konsumentenschutzpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Kinder und Jugend, Verwaltungskosten für Bürger und Unternehmen, Auswirkungen auf Gleichstellung • Sicherstellung der Finanzierung und nachhaltigen Finanzierbarkeit aller Rechtssetzungsvorhaben bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Förderwesen transparent und treffsicher machen • Aufgabenabgrenzung zwischen den Gebietskörperschaften und Fördergebern mit klaren Aufgabenzuordnungen und einer weitgehenden Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen • Gebietskörperschaften übergreifende Förderungsdatenbank, die die Förderungen von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und ausgegliederten Rechtsträgern strukturiert erfasst (Transparenzdatenbank) • Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Verpflichtungen für die Transparenzdatenbank im Zuge des Finanzausgleichs • Bundesweit gemeinsame Förderungsstrategie mit abgestimmten Förderungskonzepten, mit klaren Förderungsschwerpunkten, Fördervolumina und Förderungszielen sowie Gebietskörperschaften übergreifenden einheitlichen Mindeststandards für Gestaltung, Abwicklung und Evaluierung von Förderungen unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Förderung • Bestimmung von gemeinsamen Abwicklungsstellen für Förderungsprogramme, die dieselben Lebenssachverhalte betreffen Transparenz und Qualität in der Praxis des Vergabewesens sicherstellen • Vier-Augen-Prinzip • Genehmigungsregeln • Wertgrenzen für Zuständigkeiten bei Leistungsänderungen • Regelungen zur Gegenrechnung entfallender Leistungen • Fristen für die Abwicklung von Leistungsänderungen (Zusatzleistungen) Seite 14

Regierungsprogramm 20172022 • Analyse der Abweichungen bei Abrechnung durch Soll-Ist-Vergleiche • Weiterentwicklung des Vergabegesetzes insbesondere unter Berücksichtigung der regionalen und nationalen Wirtschaftsinteressen im Rahmen der EU-Vorgaben • Bereinigung der Kompetenzzersplitterung – sachgerechte Verteilung der Aufgaben mit klaren Schnittstellen • Entflechtung der Kompetenzverteilung und Schaffung klarerer Regelungs- und Verantwortungsstrukturen zwischen den Gebietskörperschaften • Art.-15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern effizienter machen Vermeidung von überschneidenden Kompetenzen • Aufgabenüberschneidungen zwischen Ministerien untereinander sowie zwischen Ministerien und Landesregierungen vermeiden • Bei von mehreren Gebietskörperschaften wahrgenommenen Aufgaben: strategische Abstimmung und gemeinsame Entwicklung übergeordneter Gesamtstrategien; Festlegung gemeinsamer Standards, Verwendung einheitlicher Rechtsbegriffe und Harmonisierung von Anspruchsvoraussetzungen; gemeinsame Berichtslegung (auf Basis einheitlich festgelegter Kriterien); gemeinsame IT-Lösungen Vermeidung von Parallelstrukturen • Prüfung der Notwendigkeit bestehender Parallelstrukturen und einer Bündelung an einer Stelle • Es wird angestrebt, im Sinne eines verbesserten Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger die derzeit zersplitterten Kompetenzen (Landesverteidigungs-, Innen-, Finanz- und Justizministerium) der Rechtsschutzbeauftragten an einer unabhängigen Stelle beim Bundeskanzler und Vizekanzler zu bündeln • Es werden Berichtspflichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes und den Vizekanzler eingerichtet Reduktion von Hierarchieebenen und zuständigen Institutionen • Prüfung der Sinnhaftigkeit der mehr als 6.000 ausgelagerten Einheiten Vereinheitlichung der Organisationsstrukturen • Verstärkte Einrichtung von „One-Stop-Shops“ für Bürger und Unternehmen (insbesondere durch Gebietskörperschaften übergreifende Verfahrens- und Aufgabenkonzentration) • Bereinigung paralleler Einrichtungen des Bundes auf Landesebene • E-Government: Schaffung einheitlicher und durchgängiger IT-Systeme, Reduktion von Medienbrüchen Öffentliche Unternehmen • Strategische Leitlinien hinsichtlich grundlegender Beteiligungsfragen festlegen; insbesondere bedarf es hier − − klarer Zielvorgaben an ausgegliederte Rechtsträger durch die öffentliche Hand − − Umfeldanalyse − − Ausgliederung bzw. Aufgabenübertragung nicht als Selbstzweck − − Untersuchung von Alternativen zur Leistungserbringung Seite 15

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