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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 • Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung entwickeln −− Zuwanderungsformen künftig klarer trennen, d.h. klare Differenzierung zwischen qualifizierter Arbeitsmigration, EU-Mobilität und Asyl −− Rot-Weiß-Rot-Karte: Weiterentwicklung (Senkung der Gehaltsgrenzen prüfen) und Entbürokratisierung, u.a. digitale Verfahrensabwicklung prüfen, aber nur nach Maßgabe der insgesamten Arbeitsmarktentwicklung −− Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Mangelberufsliste) prüfen: Regionaler Bedarf und Stelleninserate in Online- bzw. Printmedien sollen künftig entsprechend berücksichtigt werden, aber nur nach Maßgabe der insgesamten Arbeitsmarktentwicklung • Prüfung eines Blum-Bonus NEU im Rahmen der bestehenden Lehrlingsförderung Modernisierung des Arbeitsrechts Für Unternehmen und Beschäftigte soll ein modernes Arbeitsrecht sichergestellt werden, das die Gestaltungsmöglichkeiten auf der betrieblichen Ebene stärkt. • Angleichung von Arbeitern und Angestellten −− Schaffung eines modernen einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs, gesetzliche Angleichung noch unterschiedlicher Regelungen für Arbeiter und Angestellte mit Bedachtnahme auf unterschiedliche Branchenstrukturen und die gewachsene Kollektivvertragslandschaft −− Angleichung der Belegschaftsorgane (Betriebsräte) −− Einbeziehung der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern −− Entbürokratisierung so weit wie möglich bei Lohnverrechnung etc. • Entgeltfortzahlung/Krankenstandmissbrauch: Das Entgelt soll im Krankenstand nur dann über das Arbeitsverhältnis hinaus gebühren, wenn der Krankenstand dem Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wurde (Sozialmissbrauch prüfen) • Praxisgerechte Wiedereingliederungsteilzeit: Klarstellung, dass die Wiedereingliederung nicht unmittelbar nach dem zumindest sechswöchigen Krankenstand beginnen muss • Novelle des Landarbeiterrechts: Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Modernisierung des Geltungsbereiches • Kein Gold-Plating bei EU-Richtlinien • Elektronische Hinterlegung und Kundmachung von Kollektivverträgen (Modernisierung §14 ArbVG) • Prüfung einer gesetzlichen Verankerung des Urlaubs- und Weihnachtszuschusses, wenn keine Kollektivvertrags-Regelung vorhanden ist • Einführung eines transparenten Lohn- und Gehaltszettels • Prüfung einer Abgrenzung zwischen EPU und Arbeitnehmer Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung soll klar auf echte Fälle von Lohndumping fokussiert und die Bürokratielast für die Betriebe allgemein reduziert werden. Der grenzüberschreitende Vollzug der Regelungen soll verbessert werden. Ziel ist auch die Herstellung von Wettbewerbsgleichheit: Die derzeit teilweise unverhältnismäßigen Strafen treffen vor allem inländische Betriebe, weil sie im Ausland kaum vollstreckbar sind. • Beibehaltung des Entgeltbegriffs für die hauptsächlich betroffene Baubranche, ansonsten Prüfung Entbürokratisierung durch Einschränkung auf Grundlohn plus Sonderzahlungen • Erweiterung der Ausnahmebestimmungen, insbesondere ausdrückliche gesetzliche Ausnahmebestimmung für Schulungen • Prüfung einer Klarstellung, dass Jahresprämien auf allfällige Unterentlohnungen während des Jahres anzurechnen sind Seite 146

Regierungsprogramm 20172022 • Effektivierung des Vollzuges im Ausland durch Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden im In- und Ausland im Hinblick auf eine effiziente und rasche Zustellung und Vollstreckung • Klarstellung zur Abgrenzung zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Werkvertrag analog dem EU-Recht; Gesamtabwägung aller Umstände • Erweiterung der Auftraggeberhaftung (§ 67a ASVG, 82a EStG) auf den Auslandsbereich (EU-Recht) • Monatliche Risikoanalyse der kritischen Branchen in Bezug auf Lohn- und Sozialdumping • Obligatorische Prüfpläne auf der Grundlage dieser Risikoanalysen • Task-Force zwischen Sozialministerium, AMS, Arbeitsinspektorat, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), Finanzpolizei, Polizei, Gewerbebehörde und Verwaltungsstrafbehörde mit dem Fokus auf die Problembereiche, insbesondere grenzüberschreitende Vollzugsprobleme • Prüfung gewerberechtlicher Sanktionen bei Scheinfirmen • Effektivierung von Sicherungsinstrumenten (insbesondere Zahlungsstopp, vorläufige Sicherheit und Sicherheitsleistung, Maßnahmen auf Baustellen) • Prüfung vergaberechtlicher Sanktionen • Verstärkte Unterstützung durch die Polizei, z.B. bei Verkehrskontrollen • Sanktionen auch für Arbeitnehmer, die sich am Sozialbetrug beteiligen (z.B. Erschleichung von Sozialleistungen und Sozialversicherungsschutz) • Verstärkter grenzüberschreitender Austausch der Sozialbehörden über Entgeltansprüche in Österreich • Automatischer Datenaustausch bezüglich Vollzug, insbesondere zwischen Sozialbehörden, Bezirksverwaltungsbehörden und BMF Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften Wir werden generell die Bestimmungen für den Arbeitnehmerschutz durchforsten und auf ihre Sinnhaftigkeit und ihre Wirksamkeit überprüfen. Um der betrieblichen Ebene wieder mehr Freiheit für die Gestaltung des Arbeitsalltags zu geben, braucht es eine umfassende Reduktion der Regulierungslast. • Arbeitnehmerschutzvorschriften: Generelle Durchforstung der Bestimmungen dahingehend, was notwendig ist: Abbau der Regulierungslast und Zusammenführung der unterschiedlichen Regelungen (Verordnungen, Erlässe und Normen) • Aufzeichnungs-, Melde-, Übermittlungs- und sonstige Bürokratiepflichten sollen abgebaut werden, beispielsweise: −− Meldeverpflichtung für Sicherheitsvertrauenspersonen nach § 10 Abs. 8 ASchG und § 9 SVP-VO −− Übermittlungspflicht von Betriebsvereinbarungen an die kollektivvertragsfähigen Körperschaften nach § 7 Abs. 4 AZG −− Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses im Sinne der §§ 88 und 88a ASchG −− die Auflagepflicht nach § 15 ArbVG • Einführung von Toleranzschwellen • Abgestimmtes Verfahren aller relevanten Behörden und ein gemeinsamer Bescheid, insbesondere: −− Vermeidung unterschiedlicher Auflagen von unterschiedlichen Behörden, die sich teilweise widersprechen −− Prinzip „Beraten statt strafen“ beim Arbeitsinspektorat effektiv umsetzen, Arbeitsinspektorat stärker als Serviceeinrichtung etablieren, unabhängige Zufriedenheitsmessung der Arbeit des Arbeitsinspektorates in Unternehmen • Prüfung einer Agentur für Unfallverhütung, Arbeitsinspektion und Arbeitsschutzberatung Seite 147

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