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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 • Schulungen verstärkt in Kooperation mit Unternehmen durchführen −− Arbeitssuchende sollen auf einen konkreten Arbeitsplatz hin geschult werden: Dies soll in Unternehmen bzw. Organisationen erfolgen, welche die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter dann einstellen wollen −− Jene Schulungsmaßnahmen, die auf den konkreten Bedarf der Betriebe abgestimmt sind, weisen einen höheren Arbeitsmarkterfolg auf, ihre Teilnehmer finden vergleichsweise schneller einen Arbeitsplatz. Arbeitstrainings, Arbeitserprobung und arbeitsplatznahe Qualifizierungen sind entsprechend auszubauen. • Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums • Prüfung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf Wiedereingliederung, Beschäftigungsanreize und Mitnahmeeffekte durch die verantwortlichen Ressorts (BMASK, BMF) • Transparenz im Förderbudget: Auflösung der Arbeitsmarktrücklage und Rückführung aktivierter passiver Mittel ins fixe Förderbudget, um die Zielsteuerung zu optimieren • Prüfung des Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsaktion 20.000 • Praxisgerechte Kurzarbeitsregelung: Verankerung der Kompetenz zur Vereinbarung von Kurzarbeit auf Betriebsebene; Monitoring durch das BMF • Nutzung von AMS-Tools zur kundenspezifischen Betreuung von Arbeitslosen zur Verbesserung der Treffsicherheit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen • Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit (von derzeit 53/58 schrittweise Anhebung auf 55/60) • Arbeitslosengeld NEU und die Überarbeitung aller Instrumente des Arbeitslosenversicherungsrechts im Hinblick auf Effizienz und tatsächliche Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt sowie auf das Ziel der Vereinfachung erfordern eine Neukodifikation des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als AlVG NEU, eine Neufassung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes als AMFG NEU und des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes als AMPFG NEUPrüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Neufassung bei Dienstgebern ohne Betriebsstätte im Inland (§ 2 AMPFG) • Prüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Entfall des Valorisierungsmodus bei geringem Einkommen (§ 2a ALVG) • Überprüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), einer sektoralen Schließung des Arbeitsmarktes bei erhöhter Arbeitslosigkeit und der Entsenderichtlinie im Hinblick auf den (regionalen) Bedarf am Arbeitsmarkt und Fokussierung auf qualifizierte Fachkräfte • Neufassung und Weiterentwicklung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (§ 1 AuslBG) – Einschränkungen für Drittstaatsangehörige bei erhöhter Arbeitslosigkeit prüfen • Verstärkte Berücksichtigung von Deutsch- und Kulturtechnikkenntnissen prüfen Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem Wenn wir auch in Zukunft ein funktionierendes Sozialsystem haben wollen, müssen wir es gegen Missbrauch schützen und die Steuerungswirkung regelmäßig überprüfen. Dazu braucht es einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Institutionen und einen verstärkten Einsatz von Analyse-Tools. • Alle Transfers sind auf ihre Treffsicherheit, Missbrauchsanfälligkeit und Steuerungswirkung zu prüfen • Dokumentation und transparente Darstellung der Zahlungsströme für Österreicher, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte im gesamten Sozialversicherungs- und Sozialsystemwesen, um Treffsicherheit, Missbrauchsanfälligkeit, Steuerungswirkung und Aufkommen zu analysieren • Überprüfung der Zahlungsströme zwischen den Sozialsystemen, um Fremdleistungen abzubauen und Kostenwahrheit und Transparenz zu erhöhen • Transparenzdatenbank vollständig und konsequent umsetzen und Sanktionen einführen bei Nichtbefüllung Seite 144

Regierungsprogramm 20172022 • Erhöhung der Transparenz durch Ermöglichung eines BMF-Zugriffes insbesondere auf die AMS-Datenbank (AMS-Data-Warehouse) und die Daten des Hauptverbandes (u.a. SVC) • Das Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool der Krankenversicherungsträger soll auch auf den Dienstnehmerbereich erweitert werden (§ 42b ASVG) • Einbeziehung von Strafgefangenen in die ASVG-Krankenversicherung Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken Die Abdeckung des spezifischen Bedarfs an Fachkräften ist ein zentrales Anliegen, um Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftschancen in Österreich zu stärken. Die duale Berufsausbildung ist ein Erfolgsfaktor für den Standort Österreich und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs essentiell. Ziel ist es, die direkte Lehrausbildung in den Betrieben weiter zu unterstützen und zu stärken, dies gerade auch gegenüber dem nur subsidiären Charakter der überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. • Bildungs- und Berufsberatung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Schulen stärken • Lehrstellen verstärkt durch das AMS akquirieren, Matching durch AMS in den betrieblichen Lehrstellen verbessern • Überregionale Vermittlung ausbauen, Anreize zur Annahme überregionaler Lehrstellen stärken • Stärkung der Qualität: Lehrlingscoaching, Lehrstellenberater verstärkt einsetzen • Ausbildungsverbünde für betriebsnahe Ausbildung forcieren • Maßnahmen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sollen nicht als Konkurrenz für die Lehrlingsausbildung dienen, sondern – nur soweit jedenfalls erforderlich – als gezielte Vorbereitung für eine spätere Vermittlung in betrieblichen Lehrstellen • Ausbau der Förderung der betrieblichen Lehrausbildung durch das AMS, gleichzeitig Reduktion überbetrieblicher Ausbildungseinrichtungen auf das zwingend notwendige Ausmaß und Verkürzung des Verbleibs in den Einrichtungen (insbesondere in den dreijährigen Einrichtungen, möglichst nach einem Jahr Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt) durch verstärktes Vermitteln auf betriebliche Lehrstellen (Mittelumschichtung von überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen zur Ausbildung im Betrieb) und finanzielle Unterstützung des Betriebes • Beihilfenbezug während überbetrieblicher Ausbildung bzw. vorgelagerter Einrichtungen wie etwa Produktionsschule so ausgestalten, dass ein klarer Anreiz zur Aufnahme einer betrieblichen Lehre besteht • Grundsatz „Fördern und Fordern“, wenn nötig Sanktionierung bei Nichtannahme eines AMS-Ausbildungsangebots • Verträge mit überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sind so auszugestalten, dass ein klarer Fokus auf die möglichst rasche Vermittlung in Betriebe besteht, Implementierung klarer finanzieller Anreize • Produktionsschulen evaluieren und stärker auf Arbeitsmarktintegration fokussieren • Betriebliche Lehrstellenförderung (§ 19c BAG): Weiterentwicklung und Sicherstellung der betrieblichen Lehrstellenförderung einschließlich Internatskosten und Finanzierung aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik, Entfall der Überweisungen nach § 13e IESG sowie §§ 14 und 15 AMPFG, Konzentration des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) auf sein Kerngeschäft. • Ausbildungspflicht bis 18 und Ausbildungsgarantie bis 25 evaluieren einschließlich Schnittstelle zur Bildungspolitik • Abbau von bürokratischen Hürden für Ausbildungsbetriebe • Lehre nach Matura als Berufschance unterstützen und ausbauen • Fachkräfteoffensive nach internationalem Vorbild −− Beispiel Deutschland: Zielgerichtete Unterstützung durch gemeinsame Plattform von Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und der dortigen Bundesagentur für Arbeit, mit der sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte angesprochen werden Seite 145

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