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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Arbeit Die Wirtschaft erholt sich, doch die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch: Das ist die Situation der letzten Monate. Die Zahl der offenen Stellen beim Arbeitsmarktservice (AMS) hat sich zwar zuletzt deutlich erhöht, doch die Arbeitslosenquote ist nicht annähernd so dynamisch gefallen. Der Grund liegt laut dem Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO darin, dass der Großteil der zusätzlichen Beschäftigung nicht aus dem bestehenden Reservoir an Arbeitsuchenden rekrutiert wird, sondern weiterhin Arbeitskräfte aus Ostmitteleuropa stark in den Arbeitsmarkt drängen. Mit anderen Worten: Die Wirtschaft kann die immer zahlreicheren offenen Stellen nicht aus dem im Inland vorhandenen Arbeitskräftepotenzial besetzen. Österreich hat durch flächendeckende Kollektivverträge und das Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) formal bereits ein sehr hohes Schutzniveau, das aber gegenüber grenzüberschreitenden Anbietern nur schwer durchsetzbar ist. Die derzeit teilweise unverhältnismäßigen Strafen treffen vor allem inländische Betriebe, weil sie im Ausland kaum vollstreckbar sind. Statt nicht funktionierendem Vollzug von EU-Schutzrichtlinien benötigen die österreichischen Arbeitnehmer und Unternehmer zielgerichteten Schutz. Dies bedeutet Fairness und Chancengleichheit für österreichische Unternehmer und Arbeitnehmer. Arbeitsanbieter (Arbeitnehmer und Kleinstunternehmer) aus den angrenzenden EU-Staaten haben vielfältige Wettbewerbsvorteile: teilweise niedrigere Steuern und Abgaben auf Arbeit, deutlich geringere Lebenshaltungskosten und ein einfacheres und flexibleres Arbeitsrecht. Was es braucht, ist eine Effektivierung des Vollzuges der Bestimmungen gegenüber ausländischen Anbietern. In diesem Zusammenhang ist es auch dringend erforderlich, den in Österreich herrschenden Mangel an Facharbeitskräften zu überwinden. Ziel ist es, auf der Grundlage einer umfassenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik in Österreich wieder das Spitzenfeld der Länder mit der geringsten Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich zu erreichen. Zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich wird eine konsequente Arbeitsmarktpolitik verfolgt, die die österreichischen Arbeitnehmer und ihre Arbeitsmarktchancen fördert, positive Beschäftigungsanreize schafft, eine Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Betrieben garantiert und die Vermittlung am Arbeitsmarkt erhöht. Der Fokus liegt auf einer raschen und frühzeitigen Vermittlung von Arbeitsuchenden. Die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit soll nachhaltig gesenkt werden. Die effiziente Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik wird durch eine klare Steuerung nach Zielen und einen zielgerichteten Mitteleinsatz nach Kundengruppen gewährleistet. Dafür ist auch eine Neuausrichtung des derzeitigen Arbeitsmarktservice notwendig. Der Faktor Arbeit soll im Steuer- und Abgabenbereich nachhaltig entlastet werden, die Treffsicherheit von Sozialleistungen erhöht und das Missbrauchspotenzial gesenkt werden. Wir brauchen entsprechende Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht und im Arbeitnehmerschutz, damit es genügend Anreize gibt, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen. Alle als unnötige Bürokratieund Regulierungslasten erkannten Normen sind entsprechend abzuändern oder aufzuheben. Ziel ist es aber nicht nur, dass Österreich als Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt positiv abschneidet. Die Teilhabe an der Erwerbsarbeit ist ein zentraler Faktor im Leben eines jeden Menschen, der ihn in die Lage versetzt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten. Es ist deshalb ein ganz besonderes Anliegen, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit erhalten, einer erwerbsorientierten Beschäftigung nachzugehen und damit ökonomisch selbstbestimmt zu sein. Seite 142

Regierungsprogramm 20172022 Zieldefinition 1. Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung 2. Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem 3. Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken 4. Modernisierung des Arbeitsrechts 5. Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung 6. Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften Maßnahmen Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen und die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen. Beschäftigungsanreize sollen verstärkt und Inaktivitätsfallen beseitigt werden. Zur raschen Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sind vor allem jene arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärkt einzusetzen, die Beschäftigungsanreize schaffen und arbeitsplatznahe Qualifizierung ermöglichen. • Effektivere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele: Die Ziele müssen bestmöglich auf eine tatsächliche effektive Senkung der Arbeitslosigkeit und eine nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik fokussiert sein. • Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung −− Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe −− Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung führt zu längerer Bezugsdauer) −− Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen zu erzielen −− Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige) nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten −− Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes • Zumutbarkeit reformieren −− Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz) −− Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize • Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen) • Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch) • Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im Leistungsbezug hintanzuhalten • Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien und Sozialpartner) • Überprüfung und Überarbeitung aller Instrumente des AMS im Hinblick auf Effizienz und tatsächlicher Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt Seite 143

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