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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 anforderungen erweisen sich diverse Berufe in unserer Wirtschaft als Chance für Frauen, insbesondere für jene, die eine anspruchsvolle Tätigkeit mit entsprechender Bezahlung suchen −− Stärkung, Ausbau und laufende Attraktivierung des Konzepts der Lehrlingsausbildung mit Matura −− Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Lehre und Fachhochschulen −− Ausbildungen stärker am Bedarf der Wirtschaft orientieren −− Attestausbildung bei Lehrlingen nach Schweizer Vorbild prüfen • Sicherstellung der Äquivalenz zu einer österreichischen Meisterausbildung oder Berufsausübungsbefähigungsprüfung im Rahmen der Überprüfung bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen • Betriebliche Lehrstellenförderung −− Weiterentwicklung und Sicherstellung der Finanzierung aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik −− Die Finanzierung soll aus dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) herausgenommen und beim AMS zusammengeführt werden. Konzentration des IESG auf sein Kerngeschäft • Vergleichbare Finanzierungsprinzipien im Bereich der sekundären sowie tertiären beruflichen und akademischen Ausbildung (z.B. Kostentragung beim zweiten Antritt zu Lehrabschlussprüfungen, Meisterprüfungen, Prüfungsgebühren) • Adaptierungen bei der Fachkräfteverordnung (Mangelberufsliste) prüfen: Um den konkret bestehenden Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der differenzierten Arbeitsmarktlage in den Bundesländern beurteilen zu können, wird zeitgerecht eine praxisgerechte Mangelberufsliste umgesetzt, die die regionalen Arbeitsmarktgegebenheiten berücksichtigt sowie Anwerbung über Inserate vorsieht • Qualifizierte Zuwanderung bedarfsorientiert gestalten −− Zuwanderungsformen künftig klarer trennen −− Qualifizierte, gelenkte Zuwanderung als Ergänzung für den heimischen Arbeitsmarkt: Zuwanderungsmodelle werden flexibler unter stärkerer Berücksichtigung des Bedarfs auf Arbeitgeberseite (nachfrageorientiert, insbesondere mit MINT-Qualifikationen) gestaltet −− Ausbildungsvereinbarungen und zeitlich befristete Beschäftigungsvereinbarungen werden angestrebt −− Vorangetrieben wird eine vertiefte Kooperation zwischen österreichischen Schulen, Hochschulen, Unternehmen und internationalen Bildungseinrichtungen in Form gemeinsamer Ausbildungsprogramme −− Rot-Weiß-Rot-Karte: Weiterentwicklung und Entbürokratisierung, unter anderem digitale Verfahrensabwicklung −− Die Übertragbarkeit und Transparenz von Qualifikationen wird verbessert: Umsetzung des Europäischen und Nationalen Qualifikationsrahmens und des Anerkennungsgesetzes; Schaffung geeigneter Verfahren zur Validierung von Kompetenzen Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten Gesetzliche Arbeitsrechtsbestimmungen, insbesondere Arbeitszeitgesetze, sind ein wesentlicher Faktor für Standort und Arbeitsplätze. Im Gefüge der wirtschaftlichen Verflochtenheit benötigen unsere Betriebe flexible Arbeitszeitregelungen, aber auch die Arbeitskräfte selbst fordern variable Arbeitszeitmodelle ein. Dabei ist stets auf eine Ausgewogenheit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen zu achten. Der internationale Vergleich zeigt: Je fortschrittlicher der Standort, desto flexibler die Arbeitszeit. Deutschland hat in der Vergangenheit die Arbeitszeit flexibilisiert, den Arbeitsmarkt reformiert und verzeichnet heute die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU. Die österreichischen Arbeitszeitregelungen sind deutlich restriktiver, als die Europäische Arbeitszeit-Richtlinie vorgibt. Hinzu kommt, dass Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam und partnerschaftlich vielfach viel flexibler agieren wollen, als sie es aufgrund starrer gesetzlicher Regelungen derzeit können. Seite 138

Regierungsprogramm 20172022 Wir wollen den Unternehmen und Mitarbeitern eine flexible Arbeitsgestaltung ermöglichen, um dadurch ihr Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage anpassen zu können, Steh- und Leerzeiten zu reduzieren oder eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zu gewährleisten. • Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze (Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz) −− Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit. Kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben unberührt −− Ziele sind ein weniger restriktiver Gesetzesrahmen und die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene −− Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw., wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehmer (Einzelvereinbarung) mehr Möglichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten − − Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden (§ 9 AZG; bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschläge); die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten (§ 9 Abs 4 AZG) −− Erleichterter Zugang zu Sonderüberstunden nach § 7 Abs 4 und 4a AZG (bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschläge): ▪▪ Entfall der Voraussetzung des unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils ▪▪ Klarstellung, dass nicht für jeden Anlassfall eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist ▪▪ Entfall der Voraussetzung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung für Betriebe ohne Betriebsrat −− Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung) vergütet −− Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe auch auf Betriebsebene maximal vier Mal im Jahr −− Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag −− Erweiterung der Arbeitszeitspielräume zur Saisonverlängerung in Saisonbranchen, beispielsweise im Tourismus −− Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus (z.B. Hotellerie/Gastronomie) von 11 auf maximal 8 Stunden für alle Betriebe mit geteilten Diensten (bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschläge) −− Erweiterung der Ausnahme für leitende Angestellte entsprechend dem EU-Recht: Art 17 Abs 1 lit a AZ-RL: „leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis“ sowie gemäß lit b. für „Arbeitskräfte, die Familienangehörige sind“ • Prüfung der Schaffung eines Zeitwertkonto-Modells („Arbeitszeit-Sparbuch“) Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt stärken Die Investitionstätigkeit der heimischen Unternehmen ist stark mit der Frage der Finanzierbarkeit verknüpft. Ein international vernetzter Kapitalmarkt ist ein wichtiger Teil eines wettbewerbsfähigen Standorts und generiert viele positive Effekte in der gesamten Wertschöpfungskette. Um optimale Finanzierungsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, muss eine lückenlose Unternehmensfinanzierung entlang aller Entwicklungsphasen eines Unternehmens möglich sein. Dabei sollen klassische und neue bzw. alternative Finanzierungsinstrumente nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern aufeinander aufbauen und sich ergänzen. Unser Ziel ist, die Seite 139

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