Aufrufe
vor 6 Jahren

FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

  • Text
  • Regierungsprogramm
  • Ziel
  • Insbesondere
  • Weiterentwicklung
  • Schaffung
  • Menschen
  • Rahmenbedingungen
  • Evaluierung
  • Ausbau
  • Unternehmen
  • Www.fpoe.at

Regierungsprogramm 20172022 Nur noch eine ID für jedes Unternehmen – mit zu bedenken ist die ATU-Nummer • Advanced Ruling (Verbindliche Auskunft) ausbauen: Mehr Rechtssicherheit etwa bei der Zuordnung Selbständige – Unselbständige oder im Betriebsanlagenrecht durch Möglichkeit einer freiwilligen Überprüfung im Vorfeld • Normenwesen: Kosten senken und weiter entrümpeln −− Weiterentwicklung der österreichischen Normungsstrategie: Unter Einbindung relevanter Stakeholdergruppen soll die Normungsstrategie zukunftsrelevant weiterentwickelt werden −− Einführung von gesetzlichen Toleranzgrenzen −− Überbordende Kostenentwicklung und Belastungen durch Normen insbesondere im Bauwesen reduzieren −− Zielsetzung: Deregulierung durch Verringerung der Regelungsdichte im Normenwesen, insbesondere in Hinblick auf Verringerung der technischen Anforderungen (aktueller Stand der Technik auf Stand der Praxis) −− Beachtung der Grenzen der Normung: Die Rechtsetzung hat gegenüber der Normung Priorität. Vom Gesetzgeber bewusst offengelassene Lücken zur freien Gestaltung der Rechtsunterworfenen dürfen durch Normen nicht eingeengt werden −− Verbesserung der Transparenz im Normungswesen: Auch der „Altbestand“ verbindlich erklärter rein österreichischer Normen muss im RIS kundgemacht werden. Die österreichische Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass verbindlich erklärte europäische Normen kostenlos im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden • Festlegung einer langfristigen Wirtschaftsförderungsstrategie mit klaren Fördergrundsätzen −− Evaluierung der Förderungen mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz zu steigern sowie Einsparungspotenziale zu lukrieren −− Monitoring der Ergebnisse bestehender und zukünftiger Förderprogramme −− Mehrfachförderung vermeiden −− Ziel: 100% digitale Förderabwicklung − − „One-Stop-Shop“ für Unternehmensförderung und Finanzierungen −− Förderausbau in Richtung Haftung und Garantien (weg von Direktförderung) −− Förderungen als Impulsgeber und nicht als Teil des Geschäftsmodells −− Doppelgleisigkeiten bei aws, ÖHT, KPC und OeKB (Förderungsprogramme im Inland) beseitigen und Synergieeffekte nutzen −− Erleichterung des Zugangs von KMU zu Förderungen durch Verankerung eines breiteren Innovationsbegriffs in Richtlinien und Förderkriterien −− Verwendung von eingehobenen FMA-Verwaltungsstrafen für nachhaltige Wirtschaftsförderung −− Maßvolles Auffüllen des ERP-Fonds zur Sicherung des realen Fondsvolumens • Reform der Gewerbeordnung: Neukodifikation der Gewerbeordnung durch Trennung in „Unternehmensqualifikationsgesetz“ (Zugang zum gewerblichen Unternehmertum) unter den Gesichtspunkten von Qualität und Qualifikation (duale Ausbildung) und einheitliches Anlagenrecht mit dem Ziel einer Vereinfachung und Entbürokratisierung für beide Teile. Grundlage dafür ist eine Evaluierung des Gewerberechts vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung (z.B. Unternehmerbegriff, Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten). Umsetzung bis 1.7.2020 −− Verfahrenskonzentration in Angelegenheiten des Anlagenrechts; Ausbau einheitlicher Eingangsstellen („One-Stop-Shop“) als einheitliche Ansprechpartner unter Einbeziehung aller Ebenen −− Vereinheitlichung des Anlagenverfahrensrechtes für mehr Übersichtlichkeit und Klarheit der anzuwendenden Normen und für eine Erleichterung sowohl für die vollziehenden Behörden als auch für Betriebe und Bürger (mehr Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren; einheitliche Fristen, Reduzierung der Einreichunterlagen etc.) Seite 136

Regierungsprogramm 20172022 −− Weitere Reduktion von Veröffentlichungsverpflichtungen −− Verlängerung der Prüfintervalle und Prüfpflichten (z.B. § 82b GewO) −− Erweiterung der Genehmigungsfreistellungs-Verordnung für ungefährliche Kleinstanlagen (z.B. für alle CE-zertifizierten Geräte) – Ausdehnung der Freistellungen −− Gewerberechtlicher Abbau von Hürden bei der Betriebsübergabe −− Die große Menge an Nachweisführungen und Erbringung von Gutachten ist zu reduzieren: Gutachten für Lärm, Brandschutz, Strahlung, Vibrationen, Explosionsschutz, sonstige Emissions- und Stoffnachweise etc. bis hin zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz; Gutachten sollen wechselseitig anerkannt werden −− Harmonisierung von Berichts-, Informations-, Dokumentations- und Meldeverpflichtungen • Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen generell im Einvernehmen mit dem Betriebsrat beziehungsweise – wenn es diesen nicht gibt – direkt mit dem Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse erhalten Fachkräftebedarf sichern Eine enorm wichtige Frage im Standort-Wettbewerb ist die Verfügbarkeit von Fachkräften am Arbeitsmarkt. In Österreich haben mehr als zwei Drittel der Unternehmen Probleme dabei, Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal zu besetzen. Jedes zweite Unternehmen beklagt bereits Umsatzeinbußen aufgrund des Fachkräftemangels. Durch die demographische Entwicklung wird sich die Situation weiter verschärfen. Für Unternehmen ist die Frage, ob es qualifizierte Arbeitskräfte gibt, mittlerweile ebenso wichtig wie die rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen in einem Land. Wir müssen daher sicherstellen, dass in unserem Bildungssystem die Menschen mit entsprechenden Inhalten und guter Durchlässigkeit für die Jobs qualifiziert werden, die in der Berufswelt auch tatsächlich gefragt sind. Ziel ist auch, die Qualifikation der heimischen Arbeitskräfte deutlich voranzutreiben und Arbeitslosigkeit abzubauen. • Fachkräfteoffensive im Inland nach internationalem Vorbild Beispiel Deutschland: Zielgerichtete Unterstützung durch gemeinsame Plattform von Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und der dortigen Bundesagentur für Arbeit, mit der sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte angesprochen werden • Mehr Beschäftigungsanreize und Effizienz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Kombilohn, Betriebspraktika, Kurzarbeit usw.) und Forcierung der Wiedereingliederung • Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums • Stärkung der dualen Berufsausbildung −− Starkes Bekenntnis zur dualen Berufsausbildung in den Unternehmen −− Auch für Ältere den Zugang zur Lehre ermöglichen (Unterstützung aus AMS-Mitteln) −− Bestehende AMS-Lehrwerkstätten vermehrt Richtung Ausbildung in Unternehmen lenken − − Attraktivierung für leistungsorientierte Jugendliche aus dem Pflichtschulbereich für die Lehrlingsausbildung (Stärkung der Grundkompetenzen) −− Aufwertung der Lehrberufe durch eine Imagekampagne für Lehrlinge (Vorbild Vorarlberg: 50% der Schulabgänger sind Lehrlinge) – Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten sind für die einzelnen Berufsbilder darzustellen −− Zukunftsorientierte Berufsbilder: Etablierung eines systematischen und professionellen Monitorings der Lehrberufe (Überprüfung der Lehrinhalte und Lernziele in Ausbildungs-, Lehrberufsverordnungen und Berufsschullehrplänen) im Sinne der Berufsbildungsforschung in Abstimmung mit den realen Tätigkeiten in Unternehmen bis 2020 (inklusive Pilotdurchgang und Evaluierung) −− Etablierung von neuen Lehrberufen (z.B. in den Bereichen Pflege und Kindergarten) mit dem Ziel, Fachkräfte bedarfsorientiert und berufspraktisch auf hohem Niveau auszubilden −− Flächendeckende Umsetzung von Berufsorientierung in den Schulen: Frauen stärker als bisher für die Vielfalt der Lehrberufe gewinnen. Durch veränderte Qualifikations- Seite 137

Sammlung

FPÖ-TV