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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 −− Abwicklung von EU-Förderungen vereinfachen: Ein Hindernis für die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik ist die stark ausgeprägte Förderbürokratie im Bereich der Regionalförderung (Strukturfonds). Durch das Prinzip der „geteilten Mittelverwaltung“ werden sowohl auf EU- als auch auf nationaler/regionaler Ebene Anforderungen an die Projektabwicklung festgelegt. Die Prüfbehörden, die die Abwicklung auf nationaler Ebene zu kontrollieren haben, legen durch ihre Interpretation der Förderregeln zusätzliche Standards fest. Der Europäische Rechnungshof hat bereits festgestellt, dass die übermäßige Komplexität des Systems zu einer hohen Fehlerquote führt −− In Schiedsverfahren nach Eisenbahngesetz, Kraftfahrliniengesetz, Luftfahrtgesetz und Schifffahrtsgesetz sind strafbewehrte Mitwirkungspflichten der Unternehmen verankert, obwohl die unionsrechtlichen Grundlagen Mitwirkungspflichten an Schlichtungen gar nicht vorsehen, an deren Ende allenfalls Vergleiche stehen können, denen sich die Beteiligten aus freien Stücken unterwerfen können −− Meldung von Schadstoff- und Abfallmengen vereinfachen: Selbst wenn die Schwellenwerte nicht überschritten werden, müssen österreichische Betriebe an das Pollutant Release and Transfer Register (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) melden, obwohl dies europarechtlich nicht erforderlich ist. Zusätzlich zu dieser Leermeldung ist im ersten Betriebsjahr immer eine Registrierung vorzunehmen. Die Registrierungspflicht sollte daher erst mit Erreichen der Schwellenwerte gelten, so könnten unnötige Leermeldungen entfallen −− Abfallrecht: Abschaffung des Abfall-EDM bzw. Rückbau auf das unionsrechtlich geforderte Maß (EDM = Elektronisches Datenmanagement) • Verfahrensbeschleunigungen im UVP-Gesetz −− Faire Interessenabwägungen, klare gesetzliche Vorgaben: ▪▪ Einrichtung eines Standortanwalts: Zur ausgewogenen Gewichtung der von einem Vorhaben betroffenen öffentlichen Interessen ist im UVP-G ein Standortanwalt einzurichten. Der Standortanwalt hat das Recht, im UVP-Verfahren als Partei die öffentlichen Interessen, die für ein Vorhaben sprechen, und deren Gewichtung gegenüber anderen öffentlichen Interessen geltend zu machen ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ ▪▪ Verfahrensökonomie: „Einsendeschluss“ für Beweisanträge; kürzere Frist für den Schluss des Ermittlungsverfahrens und Möglichkeit der Beendigung mit dem Ende der mündlichen Verhandlung Präklusion mit Einbringung der Beschwerde Vermeidung unnötiger Verfahrensschleifen / Beschleunigte Einreichung Vermeidung von Verfahrensschleifen durch zügige Mängelbehebungsaufträge der Behörden und Gerichte innerhalb von vier Wochen Sachgerechte Eingrenzung überschießender Beschwerde- und Verzögerungsmöglichkeiten Beschleunigung von Verfahren durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren Sachverständigen durch koordinierte Anstrengungen von Bund und Ländern sowie Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ▪▪ Zuständigkeitsregelung für bundesländerübergreifende Verfahren (Überwiegensprinzip) ▪▪ Zuständigkeit der UVP-Behörde auch nach dem Abnahmebescheid für im Verfahren ausgesprochene Auflagen ▪▪ Einzelrichterzuständigkeit für Beschwerdeverfahren im Feststellungsverfahren ▪▪ Kostensenkung: Einsparung der Kundmachungskosten durch verstärkte Nutzung des Internets und bürgerfreundliche Abfragemöglichkeit ▪▪ Vollkonzentrierte Genehmigungsverfahren (One-Stop-Shop) für Linienvorhaben des BMVIT unter Einräumung einer Parteistellung der Länder ▪▪ Durchforstung der umweltrechtlichen Materiengesetze betreffend öffentliches Interesse hinsichtlich unbestimmter Gesetzesbegriffe • Unternehmen von statistischen Meldepflichten entlasten Seite 134

Regierungsprogramm 20172022 −− Herausrechnung der Lehrlinge bei der Meldepflicht −− Größere zeitliche Abstände zwischen den Befragungen −− Anhebung der Mindestschwellenwerte bei Statistiken für KMUs (Beispiel: Meldepflichten an Statistik Austria) −− Vereinfachung der Fragebögen / Fragestellungen −− Nachschärfen der Flexibilisierungsklausel in der Leistungs- und Strukturerhebung für den Dienstleistungsbereich, um eine Erhöhung der Umsatzschwelle in der Praxis zu erreichen • Reduktion der Beauftragten zur Entlastung der Unternehmer und der öffentlichen Hand mit folgenden Zielen und Schritten: −− Evaluierung der zugrundeliegenden Verpflichtungen −− Evaluierung aller Beauftragten mit dem Ziel einer deutlichen Reduktion −− Besondere Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe −− Evaluierung und Reduktion der aus dem Beauftragtenwesen resultierenden Schulungsund Weiterbildungsverpflichtungen mit dem Ziel, diese effizienter zu gestalten • Materiengesetze überprüfen mit dem Ziel einer Erhebung des Potenzials für eine Reduktion der Anzahl der Prüfungen, Fristen etc. sowie einer Verlängerung der Prüfintervalle • Mehr Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren; mehr Genehmigungsfreistellungstatbestände • Überbordende Melde- und Informationspflichten reduzieren • Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung • Reform des Verwaltungsstrafrechts −− Ziel: Zur Verhinderung von Strafexzessen soll das Kumulationsprinzip überarbeitet werden (z.B. eine Strafe statt Mehrfachbestrafung, Verhältnismäßigkeit der Strafen). −− Stärkung der Unschuldsvermutung: Abschaffung der Verschuldensvermutung bei Strafdrohungen −− Beraten statt Strafen: Verankerung des Prinzips in den einzelnen Materiengesetzen −− Anerkennung von Compliance-Maßnahmen: Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen • Öffentliche Auftragsvergabe entrümpeln und weiterentwickeln −− Verfahrenserleichterungen durch e-Vergabe −− Keine vergabefremden Materien (z.B. zum Bereich Corporate Social Responsibility, CSR) im Vergaberecht −− Bekenntnis zur Verlängerung der Schwellenwertverordnung −− Anhebung der Schwellenwerte −− Verstärkt regionale Wertschöpfung miteinfließen lassen −− Qualität vor Preis: Forcierung des Bestbieterprinzips −− Zusammenrechnungspflicht bei Aufträgen nur für gleichartige Dienstleistungen −− Einführung einer verpflichtenden Anerkennung von e-Rechnungen für den Auftraggeber auch im Unterschwellenbereich −− Gesetzliche Absicherung der Verfahrensvereinfachung durch den Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ): Explizite Anerkennung der Liste geeigneter Unternehmer (LgU) des ANKÖ als Verzeichnis eines Dritten für den Eignungsnachweis sowie Anerkennung als „nationale Liste“ gemäß EU-Vergaberichtlinien, was insbesondere österreichischen Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum erleichtert, da dadurch die Eignungsprüfung vereinfacht wird −− Ausbau der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung (IÖB) auf Bundesebene auf 2% des Beschaffungsvolumens des jeweiligen zentralen öffentlichen Auftraggebers • Verstärkte Einbringung und Abstimmung auf EU-Ebene zur stärkeren und frühzeitigeren Einflussnahme auf den EU-Gesetzwerdungsprozess • Serviceorientierte Verwaltung für den Unternehmer: Aktives Tätigwerden der Behörde, z.B. Lehrlingsförderung, Arbeitnehmerveranlagung, „No stop“-Lösung • Vereinheitlichung von Registernummern wie diverser „Personennummern“ und „Unternehmensnummern“ in den unterschiedlichen staatlichen Registern: Seite 135

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