Aufrufe
vor 6 Jahren

FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

  • Text
  • Regierungsprogramm
  • Ziel
  • Insbesondere
  • Weiterentwicklung
  • Schaffung
  • Menschen
  • Rahmenbedingungen
  • Evaluierung
  • Ausbau
  • Unternehmen
  • Www.fpoe.at

Regierungsprogramm 20172022 • Entlastung der Unternehmer durch automatisierte Übermittlung von meldepflichtigen Daten von der Sozialversicherung an die Statistik Austria. Dies reduziert die (Einzel-)Meldepflicht der Unternehmer • Im Sinne der Transparenz sollen Dienstgeberabgaben verpflichtend am Lohnzettel ausgewiesen werden. Die Umsetzung erfolgt im Zuge der Vereinfachung der Lohnverrechnung • Ausbau der begleitenden Kontrolle zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung basierend auf Vertrauen und Transparenz • Prüfungszuständigkeit für Stiftungen bei Großbetriebsprüfung • Reform der Auskunftsbescheide −− Seit Einführung des Auskunftsbescheides („Advance Ruling“ gemäß § 118 BAO) können Steuerpflichtige bei wichtigen Vorhaben eine rechtsverbindliche und bescheidmäßige Auskunft der Abgabenbehörde erlangen. Der Anwendungsbereich des „Advance Ruling“ sollte auf weitere Themengebiete wie internationales Steuerrecht und Umsatzsteuerrecht ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollte eine angemessene und praxisgerechte Frist zur Entscheidungspflicht verankert werden. Eine zumindest einmalige Rückfragemöglichkeit mit der anfragebeantwortenden Abgabenbehörde für etwaige Klarstellungen soll ermöglicht werden • Umstellung auf ein generelles Reverse-Charge-System für die Abfuhr der Umsatzsteuer zwischen inländischen Unternehmen zur Entbürokratisierung und allfälligen Betrugsbekämpfung −− Steuerbetrug durch Nichtabfuhr der Umsatzsteuer durch den leistenden Unternehmer (z.B. Missing-Trader-Betrug, Karussellbetrug) ist effektiv zu bekämpfen. Dazu ist eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf europäischer Ebene erforderlich. Erst auf Basis einer Richtlinienänderung – für die sich Österreich massiv einsetzen wird – könnte diese Maßnahme auch in das nationale Umsatzsteuergesetz aufgenommen werden. Solange jedoch das Reverse-Charge-System nicht europaweit eingeführt ist, wird sich Österreich für die Etablierung eines langjährigen Pilotprojektes zu Reverse-Charge (z.B. zehn Jahre) im Inland einsetzen • Effiziente und kundenorientierte Finanzverwaltung −− Reform der Bundesabgabenordnung (BAO): Modernisierung des Verfahrensrechts, u.a. durch Weiterentwicklung/Einführung von kooperativen Verfahren −− Selbstveranlagung der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer durch eine automatisierte Vorprüfung mit vorgelagerten Kontrollalgorithmen: Kein Warten auf den Bescheid notwendig −− Neue Services der Finanzverwaltung: z.B. Apps für Terminerinnerungen oder mobile Zahlungsmöglichkeiten, Einziehungsauftrag für Abgabenschulden −− Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung (strukturelle Reform), Ausbau der elektronischen Zollabwicklungen −− Optimierung des Datenaustausches auf Basis international anerkannter Standards (Standard Audit File-Tax): Für Unternehmen (insbesondere KMU) wird die technische Möglichkeit zur Übermittlung der Daten des Rechnungswesens für digitale Prüfung geschaffen (auf freiwilliger Basis) −− Außenprüfung auf Antrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit • Jahressteuergesetze – statt wie bisher mehrere Abgabengesetze pro Jahr • Schnittstellenproblematik FMA und OeNB mit europäischen Regulatoren: Weiterentwicklung der Aufsichtsreform mit Optimierung der Schnittstellen und klarer Kompetenzzuteilung und Vermeidung von Doppelgleisigkeiten • Proportionalität bei der Regulierung kleinerer Banken (weniger Regulierung) Seite 130

Regierungsprogramm 20172022 Reform bzw. Senkung weiterer Steuern und Abgaben sowie Bekämpfung des Steuerbetrugs Auch wenn sich die Bundesregierung zu einer Senkung der Steuer- und Abgabenquote bekennt, spricht sie sich ganz klar gegen jede Art von Steuervermeidung oder Steuerbetrug aus. Um internationalen Steuerverschiebungen – vor allem im Online-Bereich – einen Riegel vorzuschieben, müssen die Normen geändert und muss die Besteuerung der „Digitalen Betriebsstätte“ ermöglicht werden. Österreich kann nicht zulassen, dass multinationale Konzerne das internationale Steuersystem so ausnutzen, dass Gewinne nicht dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung erzielt wird. Daher müssen nicht nur national, sondern auch international alle Möglichkeiten der Steuervermeidung und des Steuerbetruges geschlossen werden. Das derzeit gültige Umsatzsteuersystem in der Europäischen Union bietet sehr viele Möglichkeiten für Betrüger. Durch die Einführung des Reverse-Charge-Systems zwischen Unternehmern könnte diese Betrugsmöglichkeit wirksam bekämpft werden. • Evaluierung der Auswirkungen und Verwaltungskosten aller Bagatellsteuern (z.B.: Schaumweinsteuer) mit dem Ziel einer signifikanten Reduktion Prüfung eines aufkommensneutralen Systemwechsels bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) mit Fokus auf den Verbrauch anstelle der Motorleistung; Streichung der NoVA- Befreiung für hochpreisige Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb • Digitale Betriebsstätte auf OECD- oder europäischer Ebene einführen bzw. in bestehenden und neuen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen Durch eine Änderung der internationalen Regelungen soll eine Definition für die „Digitale Betriebsstätte“ gefunden werden. Dadurch soll ein Staat das Besteuerungsrecht an den Gewinnen digitaler Geschäftsmodelle schon alleine durch signifikante digitale Präsenz erhalten, ohne dass eine physische Präsenz erforderlich wäre. Dadurch könnte eine faire Besteuerung sichergestellt werden • Mehr (Steuer-)Transparenz für multinationale Unternehmen auf Basis der EU-Vorgaben • Datenübermittlung für e-commerce/sharing economy: Verpflichtung zur Mitwirkung von Plattformen bzw. Betreibern der e-commerce/sharing economy an der Abgabenerhebung durch Übermittlung steuerlich relevanter Daten an die Finanzverwaltung. Eine europäische Lösung wird angestrebt, ansonsten nationale Regelung. Die Meldeverpflichtung gemäß § 109a EStG für Risiko-Berufsgruppen soll ausgeweitet werden • Haftungsregelungen für den Online-Versandhandel hinsichtlich Umsatzsteuer auf europäischer Ebene • Datenübermittlung bzw. Datenaustausch zur Betrugsbekämpfung: europaweite Sozialversicherungs-Datenbank zur Bekämpfung des Sozialbetrugs Seite 131

Sammlung

FPÖ-TV