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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 um viele Millionen Euro pro Jahr gesenkt werden. Der Tourismus in Österreich wird dadurch nachhaltig gestärkt. Außerdem will die Bundesregierung die Lohnnebenkosten senken, um den Faktor Arbeit zu entlasten. Durch eine mögliche Flexibilisierung der Abschreibungsmöglichkeiten sollen die Abschreibungsdauer verkürzt und damit Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt werden. • Entlastung des Tourismus durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen von 13% auf 10%, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Tourismusstandort zu stärken • Gleichzeitige Entbürokratisierung durch Wiederherstellung der Regelung zur Einlagenrückzahlung (im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG in der Fassung vor der Steuerreform 2015/2016) • Ziel ist die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) – insbesondere auf nicht entnommene Gewinne sowie im Hinblick auf die Mindest-KöSt – im Rahmen der Steuerstrukturreform • Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstrukturreform überprüft werden −− Angleichung der steuerlichen Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das Unternehmensgesetzbuch im betrieblichen Bereich; z.B. degressive Abschreibung, um Investitionen in den Standort attraktiv zu machen • Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktionen −− Die in Österreich im internationalen Vergleich sehr hohen Lohnnebenkosten sollen unter dem Blickwinkel von Kostenwahrheit und Transparenz durchforstet und nachhaltig gesenkt werden. So sollen Effizienz und Treffsicherheit erhöht werden. Eine Zweckentfremdung (wie z.B. beim Familenlastenausgleichsfonds FLAF derzeit) soll in Zukunft nicht mehr möglich sein −− Ziel ist eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten (z.B. Reduktion des Dienstgeber- Beitrags bzw. der Unfallversicherung) • Erleichterungen für Betriebsübergaben Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert, der Freibetrag betreffend die Grunderwerbsteuer soll erhöht werden • Umsatzsteuer: Fälligkeit ab dem ersten Euro – auch aus dem EU-Ausland −− Bisher unterliegen Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern unter 22 Euro nicht der Umsatzsteuer. Bei (Internet-)Bestellungen aus dem EU-Ausland soll ab dem ersten Euro Umsatzsteuer anfallen, damit die inländischen Unternehmer nicht benachteiligt werden. Ein Richtlinienvorschlag wird bereits auf europäischer Ebene in Ratsarbeitsgruppen diskutiert −− Ziel ist es, diese Richtlinie unter der österreichischen Ratspräsidentschaft im Jahr 2018 zu finalisieren • Die Sozialpartner haben in der Nachkriegsgeschichte großen Anteil an der Entwicklung unseres Landes und sind daher auch heute wichtige Partner der Bundesregierung. Wie in allen Systemen gilt es jedoch auch nach bereits teilweise erfolgreich durchgeführten Reformen, weitere Effizienz- und Einsparungspotenziale zu heben, um einerseits die Menschen zu entlasten und andererseits diese Institutionen noch bürgernäher zu gestalten • Die Bundesregierung bekennt sich zu einem schlanken und effizienten Staat. Dementsprechend erwartet sie sich von den gesetzlichen Interessensvertretungen ebenso effiziente Strukturen. Eine zukünftige Leistungserbringung soll daher zu einem erhöhten Nutzen bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Mitglieder führen −− Die Bundesregierung wird an die gesetzlichen Interessensvertretungen herantreten und diese einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen. Diese Programme sollen konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die jeweiligen Mitglieder beinhalten −− Erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend bzw. nicht ausreichend zielorientiert behält sich die Bundesregierung vor, gesetzliche Maßnahmen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen Seite 128

Regierungsprogramm 20172022 Vereinfachung und moderne Services Die Lohnverrechnung hat in den letzten Jahrzehnten massiv an Komplexität gewonnen. Ursachen dafür sind unterschiedliche Bemessungs- bzw. Beitragsgrundlagen in der Lohnsteuer und Sozialversicherung, zahlreiche Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen, über 300 Beitragsgruppen in der Sozialversicherung und 859 unterschiedliche Kollektivverträge. Besonders problematisch ist, dass die eigentlichen Adressaten der Lohnverrechnung – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die Lohnverrechnung nicht mehr nachvollziehen können und daher das Vertrauen in die Lohnverrechnung und somit in deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. in die vollziehenden Behörden verlieren. Eine Vereinfachung und Entrümpelung der Lohnverrechnungsvorschriften ist längst überfällig. Daher setzt sich die Bundesregierung eine massive Vereinfachung sämtlicher Lohnverrechnungsvorschriften zum Ziel. Weiters bekennt sich die Bundesregierung zu einer effizienten und kunden- bzw. serviceorientierten (Finanz-)Verwaltung. In diesem Zusammenhang sollen die Services für die Steuerpflichtigen ausgebaut werden. • Strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung Die Einhebung von Lohnabgaben und die Prüfung bzw. Kontrolle von Arbeitgebern sind derzeit sehr bürokratisch und ineffizient. Noch immer sind die einzelnen Abgaben auf zahlreiche Behörden verteilt. Die Einhebung der Lohnsteuer und diverser Lohnabgaben (DB, DZ) erfolgt durch die Finanzämter, die Einhebung der SV-Beiträge durch die Gebietskrankenkassen und die Einhebung der Kommunalsteuer durch die Gemeinden. Die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben hingegen erfolgt durch die Finanzämter und Gebietskrankenkassen (GKK), wobei beide Behörden jeweils sämtliche Abgaben prüfen. Ergänzend kann es noch zu einer Nachschau bei der Kommunalsteuer durch Prüfer der Gemeinden kommen Daher soll es zu folgenden Änderungen kommen: −− Schritt 1: In einem ersten Schritt sollen die Prüfer der beiden wesentlichen Institutionen für die Lohnverrechnung (Finanzämter, Gebietskrankenkassen) in einer Prüfbehörde zusammengefasst werden −− Schritt 2: In einem zweiten Schritt soll auch die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben ebenfalls bei der Finanzverwaltung erfolgen ▪▪ Die Finanzverwaltung NEU übernimmt die Einhebung sämtlicher Lohnabgaben und erteilt Auskünfte an die Arbeitgeber. Die Beiträge werden anschließend an die jeweiligen Sozialversicherungsträger verteilt ▪▪ Parallel dazu werden die Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen harmonisiert bzw. die Anzahl der Beitragsgruppen massiv reduziert; es wird eine einheitliche Dienstgeberabgabe geschaffen (Zusammenführung von DB, DZ und Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung sowie Kommunalsteuer) und es wird ein durchgängig einheitliches Verfahrensrecht (Bundesabgabenordnung) für alle Abgaben und Beiträge eingeführt. Dabei wird auch der Instanzenzug für Rechtsmittel vereinheitlicht, indem sämtliche Rechtsmittel an das Bundesfinanzgericht gehen −− Schritt 3: In einem dritten Schritt sollen die Arbeitsmarktkontrollen durch die Finanzpolizei und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ebenfalls in die Finanzverwaltung NEU integriert werden • Inhaltliche Vereinfachung der Lohnverrechnung −− Reduktion der Komplexität und der Dokumentationserfordernisse −− Harmonisierung der Beitragsgrundlagen bzw. Bemessungsgrundlagen (Sozialversicherung, Lohnsteuer, DB/DZ, Kommunalsteuer); DZ soll österreichweit vereinheitlicht werden −− Vereinfachung und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen −− Orientierung aller lohngestaltenden Vorschriften am Abgabenrecht −− Vereinfachung der Reisekosten −− Praktikable und klare Regelung zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen Seite 129

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