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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Dies soll durch einen hohen Steuerabzugsposten für Kinder erreicht werden. Außerdem sollen sich Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden wieder einfacher erfüllen können, denn Eigentum ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Daher sollen staatliche Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb wegfallen. • „Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr (die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert): Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Der „Familienbonus Plus“ ist nicht negativsteuerfähig • Bekenntnis die Schaffung von Eigenheim, insbesondere für junge Familien, zu unterstützen • Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen Steuerstrukturreform (insbesondere „EStG 2020“) Die Lohn- und Einkommensteuer ist eine der Haupteinnahmequellen des Staates. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind von ihr betroffen. Ihnen muss die Bundesregierung zeigen, dass sich harte Arbeit auszahlt, indem Löhne und Einkommen steuerlich entlastet werden. Die Bundesregierung will die Lohn- und Einkommensteuer daher durch eine Tarifreform senken. Außerdem muss das Einkommensteuergesetz von Grund auf neu konzipiert werden. Das derzeit gültige Einkommensteuergesetz ist mittlerweile fast 30 Jahre lang permanent geändert, aber nie strukturell erneuert worden. Über 160 Novellen haben zu zahlreichen Ausnahmebzw. Sonderbestimmungen und zu seiner jetzigen Komplexität geführt. Ziel der Bundesregierung ist es daher, eine Modernisierung und massive Vereinfachung des Steuerrechts vorzunehmen, um die Anwenderfreundlichkeit des Steuerrechts zu erhöhen und die Vollziehung zu erleichtern. • Strukturelle Steuerreform – Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“) Wesentliche Maßnahmen dabei sind u.a.: −− Modernisierung der Gewinnermittlung Die „UGB-Bilanz“ und die „Steuerbilanz“ sollen stärker zusammengeführt werden („Einheitsbilanz“). Derzeit bestehen wesentliche Unterschiede zwischen „UGB-Bilanz“ und „Steuerbilanz“. Diese führen zu einem erhöhten Verwaltungs- und Beratungsaufwand für Unternehmen. Ebenso komplex sind die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Ziel ist die Vereinfachung und die Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung, um Verwaltungskosten für Unternehmen zu senken und die Vollziehung zu vereinfachen bzw. zu erleichtern −− Steuererklärungen für Kleinunternehmer vereinfachen Vor allem für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen bürokratische Vereinfachungen durch intuitive Online-Eingabemasken ausgebaut werden („Steuer-App“) −− Förderung der privaten Altersvorsorge Steuerlich von besonderer Wichtigkeit ist das Thema der Zukunftssicherung: Die derzeit vorhandenen Regelungen zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge sind teilweise intransparent und ineffektiv bzw. komplex in ihrer Ausgestaltung. Daher sollen die bestehenden Modelle für die steuerliche Förderung von Alters- und Pflegevorsorge geprüft werden und im „EStG 2020“ einer umfassenden bzw. zukunftsorientierten Lösung zugeführt werden −− Zusammenführung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurden bereits die sogenannten „Topfsonderausgaben“ zugunsten einer Senkung des Steuertarifs abgeschafft. Um nunmehr eine bessere Systematik und Übersicht der verbliebenen Sonderausgaben einerseits und der Seite 126

Regierungsprogramm 20172022 außergewöhnlichen Belastungen andererseits zu erreichen, sollen beide Bereiche im „EStG 2020“ unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusammengeführt und vereinfacht werden −− Vereinfachung bei Krankheit und Pflege: Neuregelung der außergewöhnlichen Belastungen Derzeit sind die Regelungen zur Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen (vor allem bei Krankheit und Behinderung) sehr komplex. Die Berechnung des Selbstbehaltes ist beispielsweise für den Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar. Der Selbstbehalt ist progressiv vom Einkommen und degressiv von persönlichen Umständen (Alleinverdiener, Kinder) abhängig. Ziel ist die Neuregelung des Selbstbehaltes und die Vereinfachung der steuerlichen Absetzbarkeit −− Vereinfachung der sonstigen Bezüge Derzeit gibt es bei den sogenannten sonstigen Bezügen unterschiedlichste steuerliche Begünstigungen (z.B. für Vergleiche, Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen etc.). Die entstehenden Abgrenzungs-, Zuordnungs- und Aufteilungsschwierigkeiten führen zu hoher Komplexität und hohem Verwaltungsaufwand. Daher soll durch eine einheitliche Besteuerung mittels pauschalem Steuersatz eine massive Vereinfachung erreicht werden • Die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes („EStG 2020“) soll in zwei Schritten in Kraft treten: 1. Schritt: Strukturelle Maßnahmen und Tarifentlastung −− Einheitsbilanz und Modernisierung der (steuerlichen) Gewinnermittlung −− Nur ein steuerlicher Betriebsvermögensvergleich; Vereinfachung der (steuerlichen) Gewinnermittlung für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) −− Rechtsformneutrale Besteuerung −− Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstrukturreform überprüft werden −− Reduktion der Einkunftsarten −− Analyse und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen −− Reform der außergewöhnlichen Belastungen und der Sonderausgaben („Abzugsfähige Privatausgaben“) −− Vereinfachung der Lohnverrechnung −− Senkung der Abgabenbelastung, insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, durch eine Tarifreform −− Vereinfachung der sonstigen Bezüge −− Keine Abschaffung der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Bezuges im Rahmen der Neukodifizierung 2. Schritt: Abschaffung der kalten Progression −− Prüfung der automatischen Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation des Vorjahres im Rahmen einer Steuerstrukturreform Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit Die Körperschaftsteuer hat eine wichtige Signalwirkung im internationalen Standort-Wettbewerb. Bis auf Italien haben alle unsere Nachbarländer mittlerweile niedrigere Steuersätze als Österreich. Österreich darf im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität verlieren. Daher soll die Körperschaftsteuer auf ein Niveau gesenkt werden, das unsere heimischen KMU nachhaltig entlastet und einen Anreiz setzt, in Österreich zu investieren. Gleichzeitig soll aber kein „Steuerdumping“ betrieben werden. Die Bundesregierung fördert damit Wachstum und Investitionen, stärkt die Eigenkapitalausstattung der heimischen Unternehmen und sichert damit Arbeitsplätze. Durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes können die Übernachtungspreise in Österreich Seite 127

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