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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 • Koordination der Pflegeberufe mit Sozial- und Betreuungsberufen (Beispiel: BHS) • Klärung der Gegenfinanzierung von entgangenen Einnahmen durch die Abschaffung des Pflegeregresses • Evaluierung des Heimopferrentengesetzes • Erhöhung des Pflegegeldes ab Pflegestufe 4 Wirksamen Konsumentenschutz ermöglichen Konsumentenschutz unterstützt Verbraucher gegen gesetzwidrige Geschäftspraktiken, unter anderem durch Information und Beratung sowie in rechtlicher Hinsicht, und trägt dadurch auch zu einem fairen Wettbewerb bei. • Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) • BMASK und BMJ als ordentliche Mitglieder des VKI, Arbeiterkammer als außerordentliches Mitglied entsprechend der Finanzierungsstruktur des VKI • Ausbau des Konsumentenschutzes in Beratung und Rechtshilfe • Erhaltung des Bargeldes • Verbesserung der Lesbarkeit u.a. bei Heilbehelfen und Lebensmitteln Ehrenamt und Freiwilligkeit wertschätzen Österreich ist ein Land der Freiwilligen, die in vielfältiger Weise und in riesigem Ausmaß ehrenamtlich Verantwortung für ihre Mitmenschen oder die Gemeinschaft übernehmen. Sie tragen damit zu lebendiger Solidarität, zu gegenseitigem Respekt und zu einer starken Zivilgesellschaft bei. • „Ehrenamt-Gütesiegel“ einführen, durch welches sich junge Menschen ihre freiwillige Arbeit und ihre erworbenen Qualifikationen zertifizieren und dokumentieren lassen können (Online-Lösung) • Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung • Evaluierung des Sanitätergesetzes • Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit im Blutspendewesen durch gemeinnützige Organisationen beibehalten • Spendenabsetzbarkeit für Spenden an gemeinnützige GmbHs und Stiftungen auf weitere Bereiche wie Bildung und Kultur ausweiten • Erste Hilfe in der Pflichtschule Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung muss die barrierefreie Teilhabe in unserer Gesellschaft und Wirtschaft und insgesamt am öffentlichen Leben garantiert werden. Die individuelle Autonomie von Menschen mit Behinderung muss daher in allen Bereichen organisatorisch, finanziell, personell und ideell unterstützt werden. • Evaluierung und Weiterführung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum von 2021 bis 2030 • Einrichtung eines Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung • Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote in Richtung „Best Practice“ ausbauen • Abbau von Bürokratie;Unterstützungen für Menschen mit Behinderung nach dem „One-Stop- Shop-Prinzip“ • Organisation einer parlamentarischen Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und Seite 120

Regierungsprogramm 20172022 zur Verhinderung von Spätabtreibungen • Verstärkte Koordination und Forcierung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt • Förderung der Übertrittsmöglichkeiten von Personen aus Beschäftigungstherapieeinrichtungen in den Arbeitsmarkt • Die österreichische Rechtsordnung an die Bestimmungen der UN-Konvention und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) weiter anpassen • Die vorgesehenen Förderungsinstrumentarien zur Beseitigung von Barrieren aufrechterhalten • Weiterführung und Weiterentwicklung der Beschäftigungsinitiative zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt auf Jugendliche an der Schnittstelle Schule-Beruf, bei Berufsfindung, Ein- und Umschulung sowie Arbeitsplatzerhaltung • Der qualifizierte Kündigungsschutz für begünstigte Arbeitnehmer nach dem Behinderteneinstellungsgesetz hat sich als Instrument der Arbeitsplatzerhaltung per se bewährt und muss daher unangetastet bleiben. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Förderungen für Arbeitgeber auch im Rahmen der einzelnen Verfahren konnten zahlreiche Konfliktsituationen bereinigt werden und die Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden • Erhöhung des Taschengeldes in Einrichtungen zur Beschäftigungstherapie und geschützten Werkstätten, um mehr Autonomie zu ermöglichen • Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote in Richtung „Best practice“ ausbauen – Schul-Assistenz ausbauen, „Best Practice“-Modelle als Leitbild zur Bildungsinklusion anerkennen • Bessere psychologische und finanzielle Unterstützung von Schwangeren mit einer medizinischen Indikation einer Behinderung des Kindes • Durchführung von Informationskampagnen zur Sensibilisierung von Arbeitgebern für das Thema Einstellung von Menschen mit Behinderung verbunden mit der Darstellung von Unterstützungs- und Prämienmöglichkeiten für Unternehmen • Deutliche Positionierung des AMS, dem bei der Unterstützung der beruflichen Integration arbeitsloser Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung zukommt, das dieser Rolle jedoch leider in vielen Fällen nicht gerecht wird. Erforderlich wird es sein, Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe anzuerkennen und einhergehend mit entsprechenden Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Mitarbeiter des AMS intensiv darauf hinzuwirken, dass Menschen mit Behinderung verstärkt in den Arbeitsprozess integriert werden können. • Verstärkte Maßnahmen zur Unfallprävention • Umfassende Informationskampagnen über die Inhalte der UN-Konvention und die Rechte der Menschen mit Behinderung • Verstärkte Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderung • Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch Beratung und Information • Herausgabe von behindertenspezifischen Informationsbroschüren • Schaffung einer altersgerechten Wohnsituation für Menschen mit Behinderung • Kindgerechte Reha-Einrichtungen forcieren Seite 121

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