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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Maßnahmen Neugestaltung der Sozialhilfe und Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat Die Sozialhilfe (Mindestsicherung NEU) ist ein wichtiges Instrument, um Armut zu vermeiden, und soll so rasch wie möglich zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt führen. Die steigende Zahl der Bezieherinnen und Bezieher sowie die steigenden Kosten zeigen, dass diese Ziele bisher nicht erreicht wurden. Die Mindestsicherung muss fair und gerecht sein: Menschen, die arbeiten oder jahrelang den ihnen möglichen Beitrag für Österreich geleistet haben, sollen auch finanziell besser gestellt sein als andere, die das nicht tun oder getan haben. Eine Zuwanderung in den österreichischen Sozialstaat über den Bezieherkreis der Sozialhilfe (Mindestsicherung) muss gestoppt werden. Daher sollen alle wesentlichen Grundsätze der Sozialhilfe (Mindestsicherung) neu geregelt und österreichweit vereinheitlicht werden. • Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Art. 12 Abs. 1 B-VG mit dem Ziel, Armut zu bekämpfen, die Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem zu dämpfen und verstärkte Arbeitsanreize zu setzen • In diesem Grundsatzgesetz soll die Möglichkeit geboten werden, die Mindestsicherung auch in Form von Sachleistungen anzubieten. Dabei sind die Bundesländer angehalten, die missbräuchliche Verwendung von Mindestsicherungsleistungen streng zu kontrollieren und zu sanktionieren. • Einführung einer grundsätzlichen Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher (Mindestsicherungsbezieher) ab dem 15. Lebensjahr (bei Bildungsmaßnahmen keine Altersgrenze nach unten) • Bei Arbeits- und Teilhabepflicht Vermittlungsfähigkeit obligatorisch prüfen (Deutsch, Kulturtechniken, Werte) • Ausnahme von dieser Arbeits- und Teilhabepflicht im Einzelfall nur bei Behinderung, Krankheit und Sorgepflichten im Familienverband (Kinder- oder Pflegebedürftigenbetreuung) • Intensives Coaching und signifikante Kürzungen bei Arbeitsverweigerung oder Schwarzarbeit • Obligatorische Beratung zur Rücksiedlung in das Heimat- oder Herkunftsland • Obligatorische fremden- und niederlassungsrechtliche Überprüfung • Bei Verletzung der Arbeits- und Teilhabepflichten Kürzung bzw. vollständige Sperre der Sozialhilfe (Mindestsicherung) • Verpflichtende Einhebung, zeitnahe Erhebung und Auswertung von Daten bezüglich Arbeitslosengeld, Sozialhilfe (Mindestsicherung), Notstandshilfe und anderer Sozialleistungen in einer Transparenzdatenbank • Österreichweite Deckelung der Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft auf maximal 1.500 Euro • Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich setzt voraus, in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre legal in Österreich gelebt zu haben • Reduktion der Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf 365 Euro Grundleistung sowie 155 Euro Integrationsbonus (bei abgeschlossener Integrationsvereinbarung, solange diese eingehalten wird, Schwerpunkt Qualifizierungen für eine Wiedereingliederung im ersten Arbeitsmarkt, Wertekurse, Mitwirkung bei Nostrifizierungen und Berufsanerkennungen), finanzielle Sanktionsverpflichtung bei mangelnder Mitwirkung; Variabel: 40 bis 80 Euro für sonstige Ausgaben Schaffung eines Sozialhilferechts für junge Erwachsene Die Anspruchsvoraussetzungen, Betrags- oder Zuverdienstgrenzen, Laufzeiten, Berechnungsmethoden oder zuständigen Behörden der für junge Erwachsene vorgesehenen öffentlichen Transferleistungen (z.B. Fahrtbeihilfen, Studienförderung, Familienleistungen, Sozialhilfe usw.) unterscheiden sich erheblich voneinander und sind zum Teil wohl nur historisch erklärbar. Seite 118

Regierungsprogramm 20172022 Nicht sachlich begründbare Unterschiede verursachen aber einen unnötigen Aufwand für die Anspruchsberechtigten und für die öffentliche Verwaltung. Ziel ist es, die Materiengesetze zu durchforsten und – wo es möglich und sinnvoll ist – durch eine Neuordnung erhebliche Vereinfachungen zu bewirken. • Einführung eines Schnittstellenmanagements zwischen Jugend- und Erwachsenenhilfe (Problemstellung: Herausfallen verzögert entwickelter Jugendlicher ab 18 aus der Jugendhilfe) • Neuordnung des sozialen Schutzes für junge Erwachsene: Paradigmenwechsel von Sozialleistungen Nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung Pflege und Betreuung ist für alle Menschen in Österreich in bestmöglicher Qualität nachhaltig sicherzustellen. Mit einem klaren Bekenntnis zur Steuerfinanzierung aus einer Hand muss garantiert werden, dass das Geld bei den Menschen ankommt und nicht in den Strukturen versickert. Dabei ist ein Modell bis Ende der Legislaturperiode zu entwickeln. • Finanzierung von Gesundheit, Vorsorge und Pflege bedarf einer gesamtheitlichen Betrachtung • One-Stop-Shop für Förderungen und Unterstützung für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen einrichten • Vermehrte Unterstützung pflegender Angehöriger durch den Ausbau der Angebote für Erholung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit, psychologische Unterstützung, Information und Sozialrechtsberatung und Unterweisung in pflegerische Tätigkeiten • Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter besser unterstützen • Bessere Koordination auf regionaler Ebene zwischen Pflegebedürftigen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, um ein Pflege- und Assistenzmanagement aufzubauen • Mehr Innovation und Kreativität in der Pflege und Betreuung: Kooperation von Kindergärten mit Pflegeheimen, Chancen der Digitalisierung nutzen (Beispiel: Generationen-Zentrum) • Eigenes Sonderfach für Palliativpflege in der Facharztausbildung zügig umsetzen • Ausarbeitung eines Konzepts zur langfristigen Finanzierung der Pflege unter Einbindung der betroffenen Institutionen und Gebietskörperschaften • Stärkung der Pflege zu Hause durch Angehörige • Reform der 24-Stunden-Betreuung, um den Bereich Pflegeheime zu entlasten • Integration neuer Wohn- und Betreuungssysteme für Pflegebedürftige im sozialen Wohnbau • Stärkung von Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei der ersten Antragsstellung • Einheitliche finanzielle Rahmenbedingungen für Pflege und Betreuung in den verschiedenen Abstufungsformen • Absicherung und Erhaltung des Geldleistungsprinzips in Verbindung mit der Gewährung von Sachleistungen • Harmonisierung und Transparenz der Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme von Sachleistungen, vor allem auch im Bereich der persönlichen Assistenz • Weiterentwicklung der Art.-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern in der Pflegevorsorge mit dem Ziel, tatsächlich flächendeckende und bedarfsorientierte Pflegedienste anzubieten, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehöriger einzugehen sein wird • Verstärkte Bemühungen zur Festigung der Gesundheit und der Prävention für Pflegebedürftige, um eine Stabilisierung bzw. eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen • Verstärkte Unterstützung durch den Ausbau und die finanzielle Unterstützung rechtlicher Beratungs- und Vertretungsangebote • Dialog mit den Bundesländern für eine Angleichung im Bereich der Pflegeleistungen • Weiterer Ausbau der Kapazitäten für Hospiz- und Palliativpflege und Überführung in eine nachhaltige und effektive Finanzierung ab dem Jahr 2022 Seite 119

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