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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin Digitalisierung und Telemedizin haben die Aufgabe, die Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu unterstützen. Ziel einer modernen Gesundheitspolitik muss es sein, hier praxis- und kundenorientierte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. • Praxisorientierte Anwendung von ELGA. Besonders der eBefund soll evaluiert und neu aufgesetzt werden, um nutzerfreundlicher zu werden. Das Opting-out wird für die Bürger möglichst unbürokratisch gestaltet • Transparenz und Qualität medizinischer Angebote erhöhen • Weiterentwicklung der E-Card als Schlüssel für papierlose Prozesse −− eRezept, eBefund, eMedikation, eTransportschein −− E-Card am Handy forcieren • Verstärkter Einsatz von künstlicher Intelligenz (Content Analytic), um die Verwaltung und Wissenschaft sowie die Versicherten noch besser zu unterstützen • Telefon- und webbasierte Erstversorgung flächendeckend ausbauen • Entwicklung eines umfassenden eImpfpasses Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem verbessern Die einzelnen Dienstleister im Gesundheitswesen müssen zur Weiterentwicklung unseres Versorgungssystems ideale Rahmenbedingungen erhalten. Nur so garantieren wir die beste Versorgung und Leistung unter gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes. Ein fortlaufender Evaluierungs- und Erneuerungsprozess in den Bereichen Versorgung, Finanzierung, Organisation und bei den Berufsrechten ist daher durch eine umfassende Gesundheitspolitik zu garantieren. • Maßnahmenpaket zur Polypharmazie (Überprüfung der Packungsgrößen etc.) • Gestaltung eines modernen und flexiblen Vertragspartnerrechtes • Reduktion der Überregulierung für private Gesundheitsanbieter • Weitere Vereinheitlichungen im Krankenanstaltenbereich • Überarbeitung der Berufsrechte der verschiedenen Gesundheitsberufe, um ein effektiveres Angebot für den Patienten zu ermöglichen (Stärkung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe nach internationalem Vorbild) • Rahmenbedingungen für private Gesundheitsdiensteanbieter (finanzielle Weiterentwicklung des PRIKRAF) • Diskussion der Reform des Krankenanstalten-Finanzierungssystems • Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes • Einführung eines gesetzlichen Verwaltungskostendeckels und Monitoring durch das BMF • Kostendeckel und weitere Vereinheitlichung der IT • Erleichterung bei der Weiterverordnung von Medikamenten (z.B. Dauermedikation) • Evaluierung der chefärztlichen Genehmigungspflichten • Prüfung einer einmaligen Aussetzung der Rezeptgebühren-Indexierung, dafür mehr Transparenz bei den Ausnahmen • Bekämpfung von Sozialmissbrauch, z.B. Abgabenmengen bei Medikamenten, E-Card- Missbrauch etc. • Zusätzliche Anreize für die Verschreibung von Generika Seite 116

Regierungsprogramm 20172022 Soziales und Konsumentenschutz Die neue Bundesregierung bekennt sich zum Sozialstaat Österreich. Österreich ist seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, Risiken bedingt durch Alter, Behinderung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und schwere Schicksalsschläge zu mildern und entsprechende Hilfestellung zu leisten. Eine österreichische Sozialpolitik konzentriert sich vor allem auf die eigenen Staatsbürger und jene, die bereits einen Beitrag in unser System geleistet haben. Diese Position zieht sich von der Sozialhilfe (Mindestsicherung) bis hin zur Vorsorge in allen anderen Bereichen. Vor allem in der jüngeren Vergangenheit ist der Sozialstaat durch unkontrollierte Zuwanderungswellen an die Grenze seiner Belastbarkeit gelangt. Vor allem das gut ausgebaute Sozialsystem in Österreich ist einer der Hauptgründe, warum Menschen sich auf den Weg nach Österreich machen, weil sie sich hier einen hohen Lebensstandard und eine gute soziale Absicherung erwarten. Diese Zuwanderung in den Sozialstaat muss gestoppt werden, indem in Zukunft noch stärker unterschieden wird, wer bereits in das Sozialsystem einbezahlt hat und wer sich erst seit kurzem in Österreich aufhält. Es kann nicht sein, dass Österreicher, die ihr Leben lang ihren Beitrag geleistet haben weniger oder gleich viel vom Sozialstaat bekommen, wie Zuwanderer, die erst seit kurzer Zeit in Österreich leben. Die Sozialhilfe (Mindestsicherung) ist eines der wichtigsten staatlichen Mittel, um Armutsgefährdung zu bekämpfen. Sie ist gedacht als eine Überbrückung für Personen in schwierigen Situationen, nicht aber als ein bedingungsloses Grundeinkommen. Sie muss deshalb mit einer Arbeits- und Teilhabepflicht verknüpft werden und darf kein Anreizsystem für die Zuwanderung von nichtösterreichischen Staatsbürgern in den österreichischen Sozialstaat darstellen. Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege und die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Österreich sind große Herausforderungen. Die Pflege zu Hause und in den entsprechenden stationären Einrichtungen ist mittel- und langfristig abzusichern. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen für ein modernes und menschengerechtes Pflegesystem in ganz Österreich zu garantieren und sicherzustellen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Selbstbestimmung im Vordergrund aller Maßnahmen stehen muss. Für Menschen mit Behinderung müssen ein moderner Rechtsschutz und eine entsprechende Förderung garantiert werden, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Zieldefinition 1. Neugestaltung der Sozialhilfe und Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat 2. Schaffung eines Sozialhilferechts für junge Erwachsene 3. Nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung 4. Wirksamen Konsumentenschutz ermöglichen 5. Ehrenamt und Freiwilligkeit wertschätzen 6. Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung Seite 117

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