Aufrufe
vor 6 Jahren

Familienentlastung jetzt durchgesetzt!

  • Text
  • Aussoehnung
  • Sicherheitsbericht
  • Regierungsklausur
  • Asylwesen
  • Familienbonus
HC Strache: "1,5 Milliarden Euro mehr für 700.000 Familien in Österreich!"

4 Innenpolitik Neue

4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung Schweiz verschärfte 2016 das Asylgesetz – ein Vorbild? Die Schweizer Bevölkerung hat am 5. Juni 2016 in einer Volksabstimmung für eine Reform des Asylwesens gestimmt. Künftig sollen die vereinfachten Verfahren nur noch in sogenannten Bundesasylzentren abgehalten werden, nur noch maximal 140 Tage dauern und die Rückführungen beschleunigt durchgeführt werden. Die beschlossene Neustrukturierung des gesamten Asylbereichs bedeutet sowohl für das Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch für die Kantone, Städte und Gemeinden umfangreiche Umsetzungsarbeiten. Diese beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs von abgewiesenen Asylsuchenden. Um die Realisierung der neuen Bundeszentren zu ermöglichen, sieht die Asylgesetzrevision ein Plangenehmigungsverfahren des Bundes vor. Künftig werden Bau- und Umbauvorhaben vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) genehmigt, das die einzige zuständige Behörde ist. – Ein Asylgesuch kann nur bei der Grenzkontrolle in einem schweizerischen Flughafen, bei der Einreise an einem geöffneten Grenzübergang oder in einem Zentrum des Bundes eingereicht werden. – Asylsuchende sind verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sie müssen Reisepapiere und Identitätsausweise abgeben und sich einer vom SEM angeordneten medizinischen Untersuchung unterziehen. – Personen, die ohne triftigen Grund ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder den Asylbehörden während mehr als fünf Tagen nicht zur Verfügung stehen, scheiden aus dem Asylverfahren aus. Ein neues Gesuch kann frühestens nach drei Jahren eingebracht werden. – Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt ausnahmslos in einem Zentrum des Bundes und dauert bis zur Asylgewährung, der Anordnung einer vorläufigen Aufnahme oder bis zur Ausreise gemäß Dublin-Verordnung oder der Abschiebung. – In dieser Phase erhebt das SEM die Personalien und erstellt in der Regel Fingerabdrücke und Fotografien. Es kann weitere biometrische Daten erheben, Altersgutachten erstellen, Beweismittel und Reiseund Identitätspapiere überprüfen sowie herkunfts- und identitätsspezifische Abklärungen treffen. – Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder welche durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit erheblich stören, werden in besonderen Zentren untergebracht. Deren Asylgesuche werden vorrangig behandelt und deren allfällige Rückführungsentscheide prioritär vollzogen. – Entscheide im Dublin-Verfahren sind innerhalb von drei Arbeitstagen zu eröffnen, nachdem der angefragte Dublin-Staat dem Ersuchen um Überstellung zugestimmt hat. – Entscheide im beschleunigten Verfahren, wenn kein offensichtlicher Asylgrund vorliegt, sind innerhalb von acht Arbeitstagen nach Abschluss der Vorbereitungsphase zu eröffnen. – Entscheide im erweiterten Verfahren, wenn ein Asylgrund vorliegt, sind innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Vorbereitungsphase zu treffen. – Während des gesamten Asylverfahrens dürfen Asylsuchende keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben. – Mit der Wegweisungsverfügung ist eine angemessene Ausreisefrist zwischen sieben und dreißig Tagen anzusetzen. Die Ausreisefrist bei Entscheiden, die im beschleunigten Verfahren getroffen wurden, beträgt nur noch sieben Tage. Im erweiterten Verfahren beträgt sie zwischen sieben und dreißig Tagen. Eine längere Ausreisefrist ist anzusetzen oder die Ausreisefrist wird verlängert, wenn besondere Umstände wie die familiäre Situation, gesundheitliche Probleme oder eine lange Aufenthaltsdauer dies erfordern. Foto: reporter.co.at Thema der Woche Hunderttausende Menschen sind 2015 dem Ruf in die „Asyl-Paradiese“ E Kürzere Verfahren, Koalition will bei Asylgesetz und Asylverfahren d Die Bundesregierung will klar zwischen Einwanderung und Asyl trennen. Schutz auf Zeit für jene Menschen, die wirklich vor Verfolgung flüchten müssen. Illegale Migration unter Missbrauch des Asylrechts soll abgestellt werden. Dafür sollen ein effizienteres Asylwesen und eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylwerber sorgen. Dass das Asylwesen neu strukturiert werden muss, ist spätestens nach den Folgen der Masseneinwanderung des Jahres 2015 evident. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Einwanderung und Asyl ist den meisten Kritikern der neuen Bundesregierung, die diese Problematik auch angehen wird, immer noch nicht klar. Asyl oder Einwanderung Etwa der Wiener SPÖ-Soziallandesrätin Sonja Frauenberger, die bereits bei Asylwerbern „auf Integration statt auf Internierung“ setzen will, obwohl im Vorjahr fast die Hälfte der Asylwerber einen negativen Bescheid erhalten hat und damit die Rückreise oder die Abschiebung in die Heimat hätte antreten müssen. Dass hier Steuergeld effizienter eingesetzt werden kann, lässt sich an den heftigen Reaktionen der Profiteure der Asylindustrie ermessen, die gegen den Vorschlag der neuen Koalition sind, wonach der Staat die Unterbringung und die Versorgung der Asylwerber für die Dauer des Verfahrens übernehmen soll. Zum anderen betrifft das auch die Sicherheit der Bürger. Allein im Vorjahr sind wieder 6.554 „Asylwerber“ während des laufenden Verfahrens untergetaucht. Und wo halten sich jene 25.152 Personen auf, deren Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz im Vorjahr rechtskräftig abgelehnt worden ist? Staatliche Verantwortung Die Bundesregierung werde dafür Sorge tragen, dass künftig bei der Unterbringung von Asylwerbern die „staatliche Verantwortung“ wieder gelebt werde und dass nicht an private Vereine und NGOs ausgelagert werde, erklärte FPÖ-Vizekanzler HC Strache: „Es darf keinen Geschäftszweig geben, der hier die Nöte der echten Asylwerber auf Steuerzahlerkosten ausnutzt, wie es in Wien mehrfach passiert ist.“ Die angebliche Kritik des scheidenden Verfassungsgerichts-

Nr. 1/2 Freitag, 12. Jänner 2017 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: FPÖ Johann Gudenus gf. FPÖ-Klubobmann uropas gefolgt. Die Bundesregierung will dem jetzt mit der Reform des Asylwesens ein Ende machen. verstärkte Rückführungen urchgreifen, um das Image eines „Asyl-Paradieses“ loszuwerden hof-Präsidenten Gerhart Holzinger entpuppt bei genauerer Betrachtung nur als eine an den mangelhaften Gesetzen beziehungsweise an deren dürftiger Praxistauglichkeit. Daher strebt die Koalition auch eine Neukodifizierung des gesamten Asylund Fremdenrechts an, um das Asylwesen effektiver zu gestalten, sprich kürzere Verfahrensdauern zu erreichen. Bessere Identitätsfeststellung Dazu braucht es bereits zu Beginn eine klare Identitätsfeststellung der Asylwerber. Da die meisten keine Ausweise bei sich haben, dafür aber ein Mobiltelefon, ist es eine logische Folgerung, dass das Auslesen beziehungsweise das Wiederherstellen von Mobilfunkdaten oder dem Eruieren der Aktivitäten der Asylwerber in den sozialen Medien zur Erhebung der Identität und der Reiseroute herangezogen werden sollen. Bis zur Klärung dieses Sachverhalts und insgesamt des Asylverfahrens sollen die Antragssteller in Unterkünften des Bundes untergebracht werden, auch um ein Abtauchen in die Illegalität oder in die Kriminalität zu verhindern. Auch ein bisher sträflich ver- HC Strache und Sebastian Kurz planen Österreich vom Etikett eines „Asyl-Paradieses“ zu befreien, auch mit verstärkten Abschiebungen. nachlässigtes Problem des Asylwesens will die Bundesregierung angehen: die Steigerung der Effizienz bei Außerlandesbringungen von abgelehnten Asylwerbern. Insbesondere soll es keine Aufenthaltsverfestigung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern im Rahmen der Erlassung einer Rückkehrentscheidung geben, sprich: die sofortige Abschiebung krimineller Asylwerber und Asylanten. Kein Asyl-Paradies mehr Zudem sind Maßnahmen geplant, mit denen Österreich das Etikett „Asyl-Paradies“ loswerden will. So soll es für Asylwerber künftig nur noch Sachleistungen geben und eben keine individuelle Unterbringung mehr, sondern eine in Betreuungseinrichtungen des Bundes. Zusätzlich soll mit der Abnahme von Bargeld bei Asylantragstellung ein Beitrag zur Deckung der Grundversorgungskosten erzielt werden. Auch will Österreich an einer nachhaltigen und effizienten Asylpolitik im Rahmen der EU mitarbeiten. Das umfasst insbesondere die bessere Sicherung der EU-Außengrenzen und die entschlossenere Bekämpfung der Schlepperei. Es ist vielleicht Zufall, dass jetzt eine deutsche Studie nachgewiesen hat, dass der seit 2015 anhaltende Anstieg der Kriminalität zu 92 Prozent von Teilnehmern der damals zugelassenen Masseneinwanderung verursacht wurde. Auf jeden Fall bestätigt die Studie die Vorhaben der Bundesregierung zur Verschärfung des Asylrechts und für mehr Sicherheit für die Bürger. Asyl UND Sicherheit Asyl bedeutet Schutz auf Zeit und ist Personen zu gewähren, die aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden. Dieser Status wurde 2017 in Deutschland nur noch jedem fünften Asylwerber zugesprochen, in Österreich noch jedem dritten. Dies zeigt deutlich, dass es sich bei der Mehrheit der Asylwerber um Einwanderer handelt, die illegal nach Österreich eingereist sind. Hier hat der Rechtsstaat in der Vergangenheit versagt, weil nur ein Bruchteil der Nicht-Aufenthaltsberechtigten auch wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschafft wurde. Dieses Versagen gilt es zu beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Das hat sich die neue Bundesregierung vorgenommen, sie will dem Verfassungsauftrag zum Schutz des Staatsgebietes und der Bürger des Landes wieder nachkommen. Da ist es Asylwerbern zumutbar, dass sie für die Dauer des Verfahrens in staatlichen Betreuungszentren untergebracht werden. Denn schließlich wollen sie hier ja keinen Urlaub verbringen, sondern suchen Schutz vor Verfolgung. Und das entspricht auch der Verantwortung der Regierung für die Sicherheit der eigenen Bürger. Und die sollte stets Vorrang haben.

Sammlung

FPÖ-TV