6 Parlament Neue Freie Zeitung Foto: NFZ Norbert Nemeth Klubdirektor der FPÖ HOHES HAUS Im Wahlkampf-Finish hatte auch das Parlament mit Kuriositäten aufzuwarten. So hat zum Beispiel der Abgeordnete Alfred Noll von der „Liste Jetzt“ eine Ämter-Sperre für abgewählte Regierungsmitglieder gefordert: Wem vom Nationalrat das Misstrauen ausgesprochen wurde, der darf eine Zeit lang nicht mehr als Kanzler oder Minister angelobt werden. Wer traut wem? Was sich auf den ersten Blick nicht unplausibel anhört, fällt bei genauerem Hinsehen durch. Denn das Misstrauen, das der Nationalrat ausspricht, bemisst sich nicht nach rechtlichen, sondern nach rein politischen Kriterien. Eine Ämtersperre wäre daher falsch, weil die Abgeordneten auf Basis ihres freien Mandates entscheiden und sich der Wählerwille ändern kann – was regelmäßig durch Wahlergebnisse zu Tage tritt. Wem der Nationalrat heute vertraut, dem kann er morgen misstrauen und umgekehrt. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass dieser medial beworbene Antrag nicht nur nicht angenommen, sondern nicht einmal in Verhandlung genommen wurde. Und das ist neu im Hohen Haus. Dazu muss man wissen, dass ein Antrag von zumindest fünf Abgeordneten unterschrieben sein muss, um eingebracht werden zu können. Was für das Mitglied eines Klubs eine reine Formsache ist, wurde für den Angeordneten Noll allerdings zur unüberwindlichen Hürde – was man als sehr spezielle Form eines parlamentarischen Misstrauens interpretieren kann. Vielleicht wäre es besser gewesen, erst mit den eigenen Leuten zu reden und danach Anträge einzubringen. Foto: NFZ INNENPOLITIK Wahlkartenchaos in Salzburg Als „demokratiepolitisch bedenklich“, bezeichnete der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker die Vorkommnisse in Salzburg, wo Wahlkarten spurlos verschwunden sind. In einem konkreten Fall der FPÖ-Spitzenkandidatin in Salzburg Stadt habe anscheinend jemand anderer mit einer gefälschten Unterschrift ihre Wahlkarte in Empfang genommen. „Das ist die Vorstufe zum Wahlbetrug“, mahnte Hafenecker größere Sorgfalt bei der Zustellung ein. Foto: BMI INNENPOLITIK Lehre als Asylgrund? Die ÖVP kippt nach links. Denn nicht anders ist es zu verstehen, dass sie im Nationalrat einen „pragmatischen Antrag“ eingebracht hat, der illegalen Einwanderern mit negativem Asylbescheid durch den Trick eines Lehrantritts den weiteren Aufenthalt in Österreich ermöglichen soll. FPÖ für ältere Arbeitnehmer und Pensionisten Zahlreiche Maßnahmen in der Nationalrats-Sondersitzung initiiert In der Sondersitzung des Nationalrats haben die Freiheitlichen sichergestellt, dass zahlreiche Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer und Pensionisten beschlossen wurden. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer zeigte sich besonders erfreut darüber, dass die Österreicher künftig wieder nach 45 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können: „Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge eingezahlt hat, der hat auch das Recht, ohne finanzielle Abstriche seinen Ruhestand genießen zu können.“ Ältere Arbeitslose unterstützen Weiters beschloss der Nationalrat eine deutliche Pensionserhöhung von bis zu 3,6 Prozent sowie FPÖ zeigte einmal mehr, dass sie der soziale Motor der Koalition war. 50 Millionen Euro für Maßnahmen bei älteren Arbeitslosen mit mehr Effizienz als die rot-schwarze „Aktion 20.000“. „Die FPÖ als ‚soziale Heimatpartei‘ ist sich ihrer Verantwortung für die älteren Arbeitnehmer sowie für die Pensionisten bewusst, und wir sind froh, deren Situation deutlich verbessern zu können“, betonte Hofer. BVT bestätigt seine „Nudelsieb-Dichte“ Der frühere Kabinettschef des Innenministeriums, Reinhard Teufel, bezeichnet einen neuerlichen Bericht über seine angeblichen Kontakte zu Identitären-Chef Martin Sellner als „bewussten Skandalisierungsversuch“ kurz vor der Wahl: „Ich habe bereits im August in einem Telefonat mit der Zeitung ‚Österreich‘ erklärt, dass ich in meiner Zeit als Büroleiter von FPÖ-Klubobmann HC Strache seinerzeit Kontakt mit verschiedensten Bürgerbewegungen und Gruppierungen hatte, darunter auch ein persönliches Treffen mit Herrn Sellner im Jahr 2015.“ Ex-Innenminister Herbert Kickl kritisierte, dass ein Zwischenbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), in dem diese Vorwürfe erhoben würden, an die Medien gelangt sei: „Daraus kann man das wahre Problem des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sehen, das so dicht wie ein Nudelsieb ist“. Er wies auch den Vorwurf der „blauen Netzwerke“ des aktuellen Innenministers Wolfgang Perschorn zurück: „Es gibt im BVT keine, das zeigt schon der Umstand, dass fünf von fünf Sektionschefs der ÖVP zugehörig sind.“ Das Ganze sei eine der „üblichen Sudelkampagnen“ und eine „dreckige Methode des Anpatzens“. Foto: NFZ
Nr. 39 Donnerstag, 26. September 2019 Bekanntmachung 7 g Änderungen der Bundessatzung der FPÖ Am 33. Ordentlichen Bundesparteitag der FPÖ wurden folgende Änderungen beschlossen: § 4: Mitglieder (1) Die Partei besteht aus ordentlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern. (2) Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen. (3) Ehrenmitglieder sind Personen mit außerordentlichen Verdiensten um die Partei. § 6 Absatz 6: Der Ausschluss wird ausgesprochen durch den zuständigen Landesparteivorstand, bei Mitgliedern der Bundesparteileitung oder des Bundesparteigerichtes durch den Bundesparteivorstand. Soweit der Landesparteivorstand zuständig ist, hat er in wichtigen Fällen die vorherige Genehmigung des Bundesparteivorstandes einzuholen. Für die Beschlussfassung über den Ausschluss ist eine Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des betreffenden Parteiorgans erforderlich. Gegen einen Ausschluss kann binnen Monatsfrist das zuständige Parteigericht angerufen werden. Eine Berufung an das Parteigericht hat unbeschadet der dortigen Verfahrensteilnahme keine aufschiebende Wirkung. Das zuständige Parteigericht hat binnen sechs Monaten zu entscheiden. § 17 Absatz 3: Der Bundesparteiobmann oder über dessen Auftrag der geschäftsführende Bundesparteiobmann kann im Rahmen der Beschlüsse der Bundesparteileitung, des Bundesparteivorstandes und des Inserat_NFZ_Bundesregierung.qxp_Layout 1 24.09.19 16:32 Seite 1 Bundesparteipräsidiums allen Mitgliedern und Funktionären, wie auch den Angestellten der Partei, – unter Wahrung der finanziellen und organisatorischen Unabhängigkeit der Landespartei – Weisungen erteilen und bei Gefahr in Verzug vorläufige Maßnahmen treffen, die der unverzüglich einzuholenden Bestätigung durch die Bundesparteileitung oder den Bundesparteivorstand bedürfen. Darüber hinaus kann der Bundesparteiobmann oder über dessen Auftrag der geschäftsführende Bundesparteiobmann bei Gefahr in Verzug die Mitgliedschaft eines jeden Parteimitgliedes suspendieren. Die Suspendierung bedarf bei Mitgliedern der Bundesparteileitung der unverzüglichen Bestätigung durch den Bundesparteivorstand, bei allen anderen Mit- gliedern bedarf sie der unverzüglichen Bestätigung durch den zuständigen Landesparteivorstand. Über die Beendigung der Suspendierung entscheidet bei den Mitgliedern der Bundesparteileitung der Bundesparteivorstand, bei allen anderen Mitgliedern der zuständige Landesparteivorstand. § 19 Absatz 2: Das Bundesparteigericht entscheidet über Beschwerden der Betroffenen gegen Sanktionen (Ausschluss, Amtsenthebung, gänzliches oder befristetes Funktionsverbot, Verwarnung, Auflösung eines Parteiorganes und Suspendierungen), die ein Parteiorgan nach den Satzungen der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) verhängt hat, als Berufungsinstanz. Politische Bildung aktuell Partei 4 Regierung Parlament Publikationen Seminare Veranstaltungen Die Koalition aus ÖVP und FPÖ von 2017 bis 2019 gilt als die dritte Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen in der Geschichte der Zweiten Republik. Insgesamt war die FPÖ etwas über zehn Jahre seit 1945 Teil einer Bundesregierung. Damit ist sie die einzige Partei, die neben SPÖ und ÖVP bisher zu Regierungsehren kam. Angesichts der bevorstehenden Nationalratswahl 2019 soll ein Rückblick auf die FPÖ-Regierungsbeteiligungen gegeben werden. Die FPÖ in der Bundesregierung seit 1945 Mit der nach der Wahl 1983 gebildeten rot-blauen Koalition unter SPÖ- Bundeskanzler Fred Sinowatz übernahmen die Freiheitlichen das erste Mal seit der Gründung der Zweiten Republik im Jahr 1945 Regierungsverantwortung. Schwerpunkte des FPÖ-Regierungsteams um Vizekanzler Norbert Steger waren in dieser Zeit vor allem die Reform der Verstaatlichten Industrie sowie die Sicherstellung einer Energiepolitik ohne Kernenergie. Der auf Sinowatz als Kanzler folgende Franz Vranitzky beendete jedoch die Koalition vorzeitig, als Jörg Haider 1986 zum FPÖ- Parteiobmann gewählt wurde. Die erste schwarz-blaue Regierung unter ÖVP-Kanzler Wolfgang Schüssel mit der FPÖ-Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer sowie den freiheitlichen Vizekanzlern Herbert Haupt und Hubert Gorbach währte von 2000 bis 2005. Projekte wie etwa die Einführung des Kindergeldes, eine umfassende Pensionsreform, die Entschädigung von NS-Opfern FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit. oder das Privatrundfunkgesetz wurden umgesetzt. Aber auch die parteiinternen Auseinandersetzungen rund um Knittelfeld fallen in diese Zeit. Die vorerst letzte Regierungsbeteiligung der FPÖ dauerte von Dezember 2017 bis Mai 2019. In dieser Periode, wobei man den Vizekanzler, fünf weitere Minister und einen Staatssekretär stellte, setzte sich die FPÖ unter anderem für die Neuausrichtung der Sicherheits- und Asylpolitik, für die Neuregelung der Mindestsicherung sowie für verstärkte Maßnahmen in der Familienpolitik ein. Regierungspolitik hatte die FPÖ allerdings schon vor 1983 einmal gemacht: Die FPÖ unter Friedrich Peter stützte die Minderheitsregierung von SPÖ-Kanzler Bruno Kreisky zwischen April 1970 und Oktober 1971 und bekam im Gegenzug ein für sie günstigeres Wahlrecht.
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