4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung „Wieso nötigt man jetzt die Kinder dazu, sich testen lassen zu müssen?“ Die Initiatorin der Bewegung „Österreich ist frei“, Edith Brötzner, die gegen die Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte über die „Corona-Maßnahmen“ der Koalition auftritt, erläutert im NFZ-Interview ihre Beweggründe für ihr politisches Engagement: „Als Unternehmerin und Mutter habe ich den Entschluss gefasst: So kann es nicht mehr weitergehen. Ich kann nicht mehr tatenlos zusehen.“ Wie ist es dazu gekommen, dass eine Unternehmerin eine politische Protestbewegung startet? Brötzner: Ich habe bereits im Lockdown Mitte März Ärzte kontaktiert, um herauszufinden, was es mit dieser Bedrohung der Pandemie auf sich hat. Und dann war für mich klar, dass – wie es ein Arzt ausgedrückt hat – diese Pandemie nie stattgefunden hat. Im April wurden in den sozialen Medien erste situationskritische Beiträge und Videos gelöscht. Ich habe lange zugesehen, bis ich die ersten Proteste in Kärnten gesehen habe. Da wusste ich: Es wird auch bei uns in Oberösterreich Zeit dafür. Ich war vorher nie auf Demonstrationen und habe auch selber keine organisiert. Aber als Unternehmerin und Mutter habe ich den Entschluss gefasst: So kann es nicht mehr weiter gehen. Ich konnte diesen Ungerechtigkeiten nicht mehr tatenlos zusehen. Wie kam es zu dem Namen „Österreich ist frei“? Brötzner: Ich habe für den 15. Mai 2020 die erste Demonstration organisiert. Und weil Leopold Figl diesen berühmten Satz vor genau 65 Jahren am 15. Mai ausgesprochen hat, habe ich diese Worte als passendes Motto empfunden. Denn diese Regierung versucht, uns die damals errungene Freiheit wegzunehmen. An diese Freiheit und deren Erhalt sollte der Name die Österreicher erinnern. Welche Erfahrungen haben Sie mit dem „Ich hoffe sehr darauf, dass irgendwann jemand für das geradestehen muss, was in unserem Land derzeit schiefläuft.“ Foto: NFZ Lockdown als Unternehmerin gemacht? Brötzner: Ich arbeite eigentlich in einem Bereich, der durch die Maßnahmen der Regierung profitiert hat, dem Online- und Social-Media-Marketing. Aber ich habe durch meine Kontakte zu Unternehmern erfahren, wie es denen geht. Nämlich: Betrieb geschlossen und keine oder zu wenig „Corona-Hilfe“ zum Überleben. Das dauert bis heute an und verschärft die Situation, was sich an den Rekordzahlen bei Konkursen und Arbeitslosen ablesen lässt. Wie haben Sie als Mutter die Folgen des Lockdown für die Schulen erlebt? Brötzner: Da meine Tochter schon 13 Jahre alt ist, war es organisatorisch einfacher. Anderseits habe ich durch ihre „Maskenbefreiung“ – aus gesundheitlichen Gründen – die Abgründe dieser Entwicklung hautnah mitbekommen. Sie wurde quasi als „Gefährderin“ abgestempelt. Sie und zwei weitere Kinder im Gymnasium wurden wie Aussätzige behandelt, in die letzte Reihe verbannt mit Sicherheitsabstand zu den anderen Kindern und durften auch in den Pausen die Klasse nicht verlassen. Aus der Landesbil- dungsdirektion wurde dazu mitgeteilt, dass man auf die Gesundheit der Kinder Bedacht nehmen müsse. So gesehen war das „Homeschooling“ dann sogar eine Erleichterung für meine Tochter. Hat das „Distance Learning“ funktioniert? Abgesehen davon, dass ihre Tochter quasi aus einem privilegierten Haushalt kommt, also einem mit Online-Affinität? Brötzner: Anfangs hat es ein wenig gedauert, bis die Technik einigermaßen funktioniert hat. Die Noten sind dementsprechend heuer nicht so gut, weil dieser „Fernunterricht“ nicht die Wissensvermittlung in der Klasse ersetzen kann. Ehrlich gesagt: Dieses Schuljahr ist de facto verloren. Ich habe von vielen Eltern und Schuldirektoren erfahren, dass es massive Probleme gibt, weil in vielen Haushalten einfach die technischen Geräte für das „Homeschooling“ fehlen oder auch die Räumlichkeiten, wenn die Eltern im „Homeoffice“ arbeiten oder die Geschwister daheim betreut werden. Krassestes Beispiel war ja die Strafandrohung an eine Mutter, weil sie im selben Raum war, als die Tochter „Homeschooling“ hatte. Haben Sie schon einen Durchblick zum „Schultest“ nach den Semesterferien? Brötzner: Juristen haben mir gesagt, dass diese Testpflicht gesetzeswidrig ist. Denn der Test muss laut Beipacktext von „geschultem Personal“ durchgeführt werden. Und diesen Test sollen die Kinder an sich selbst durchführen? Wenn die Eltern zustimmen, übernehmen sie auch automatisch die Haftung, falls sich das Kind dabei verletzt. Laut Epidemiegesetz müssen sich nur kranke und krankheitsverdächtige Menschen testen lassen. Wieso nötigt man jetzt die Kinder dazu, oder die Eltern, ihre Kinder testen lassen zu müssen, damit sie in die Schule gehen können? Wie steht das mit dem Recht auf Bildung in Einklang? Ich hoffe sehr darauf, dass irgendwann jemand für das geradestehen muss, was in unserem Land derzeit schiefläuft. Foto: BKA/Dragan Tatic Thema der Woche In der Eselsbank: Mit der „Schulöffnu Jetzt kom FPÖ kontaktierte Volksanw Testzwang und Maskenzwang für die Schüler nach der von der Regierung als Gnadenakt vollzogenen Schulöffnung nach dem dritten Lockdown. Jubelberichte in der Presse, aber kein Wort über Kinderrechte – Recht auf Bildung nur nach Zwangstest – oder diesen fragwürdigen „Maskenschutz“ der Gesundheit. Der ist für Arbeitnehmer geregelt, für Kinder aber nicht. Die Schüler aller Schulstufen durften in Wien und Niederösterreich bereits mit einer Art von Testpflicht wieder in die Klassen zurückkehren. Statt einem ersten Treffen mit den Schulfreunden gab es in der „neuen Normalität“ eines mit dem Wattestäbchen für den Corona-Selbstschnelltest – obwohl die Regierung diesbezügliche Warnungen der FPÖ stets zurückgewiesen und bestritten hatte, dass es jemals „Zwangstests“ geben werde. Testzwang und Maskenpflicht Volksschulkinder haben an allen fünf Tagen der Woche wieder Unterricht. In den höheren Schulstufen gibt es Schichtbetrieb. Dabei kommt eine Gruppe am Montag und Dienstag in die Schule,
Nr. 6 Donnerstag, 11. Februar 2021 g Innenpolitik 5 ng unter Maßnahmen“ drücken der Bundeskanzler und der Bildungsminister jetzt den Kindern ihren Stempel der Angst- und Panikmacherei auf. Studie widerlegt Koalition Dabei kommt die jüngste Studie zu dem Thema („Weekly SARS- CoV-2 sentinel primary schools, kindergartens and nurseries, June to November 2020, Germany“) aus München zum Schluss, dass weder Kindergärten, noch Volksschulen Brutstätten des Coronavirus sind. Es wurden keine Erkrankungen bei Kindern festgestellt, die einzige positive Testung eines Volksschülers erfolgte nach Infektionsübertragung durch einen Lehrer. Die Conclusio des Forschungsteams von der Ludwig-Maximimt er doch, der (Schüler)Zwangstest alt Walter Rosenkranz zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Test- und Maskenzwangs die zweite am Mittwoch und Donnerstag. Am Freitag müssen alle zu Hause bleiben. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist allerdings stets nur mit negativem Selbsttest an der Schule möglich. Während die Schüler zweimal pro Woche zum Test antreten müssen, reicht für die Lehrer ein Test pro Woche. Verweigert ein Lehrer den Test, muss er mit FFP2-Maske in den Klassenraum. Schüler müssen prinzipiell diese Maske tragen, auch wenn sie negativ getestet sind. Die Logik dahinter? Fragen sie den Gesundheits- oder den Bildungsminister. lians-Universität, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und vom Deutschen Zentrum für Infektionsforschung ist, dass einfache Hygiene- und Abstandsregeln ausreichen, Masken gar nicht notwendig sind: „Wir kommen jedoch zu dem Schluss, dass asymptomatische Kinder, die Grundschulen, Kindergärten und Kinderkrippen besuchen, nicht signifikant zur pandemischen Verbreitung von SARS-CoV-2 beitragen, wenn sie sich an die oben beschriebenen Infektionskontrollmaßnahmen halten, selbst bei hoher lokaler Hintergrundinzidenz. Daher ist es unwahrscheinlich, dass sie Cluster oder Ausbrüche in der Gemeinde initiieren, wenn diese Einrichtungen weiterhin ihre kritische Rolle für das physische und emotionale Wohlbefinden der Kinder und ihrer Familien spielen.“ Vorsätzliche Schädigung Aber unsere Bundesregierung weiß es natürlich besser. Bildungsminister Heinz Faßmann ließ sich wenigstens in der ORF-„Pressestunde“ zu den prophetischen Worten hinreißen: „Am Anfang jeder Neuordnung steht das Chaos.“ Eintrittskarte in die Schule – oder „rote Karte“ für Heimquarantäne? Foto: In den gesamten Verordnungen fänden sich – im Gegensatz zum Arbeitnehmerschutz – aber auch keine Vorgaben für eine maximale Tragedauer der Maske. Wenn es nach dem Arbeitsinspektorat geht, müsste es nach fünfundsiebzig Minuten eine 30-minütige Maskenpause geben. Aber das gibt es in der Schule alles nicht, empörte sich Kickl: „Ich habe gestern viele Berichte von Eltern bekommen. Die Schüler müssen die ganze Zeit die Maske tragen. Sie dürfen sie abnehmen, wenn sie etwas trinken. In der Pause gehen viele in den Supermarkt und holen sich dort eine Jause, wo sie wieder eine Maske tragen müssen. Und dann rechnen sie noch die Zeit dazu, die man dazu benötigt, um in die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen. Dann kommen sie auf acht, neun, zehn Stunden, wo die Kinder diese Maske tragen müssen. Das ist kein Gesundheitsschutz, sondern das ist ein Schaden für die Gesundheit!“ Deswegen habe er Volksanwalt Walter Rosenkranz kontaktiert, der jetzt von Amts wegen eine Reihe von Prüfverfahren zu dieser Testund Maskenpraxis einleiten werde, erklärte der FPÖ-Klubobmann.
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