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16 Blitzlicht Neue Freie Zeitung Politische Bildung aktuell Partei Regierung 4 Parlament EU Am 29. September 2024 findet die Wahl zum österreichischen Nationalrat statt. Dabei werden insgesamt 183 Mandate neu vergeben. Aus Anlass dieser Nationalratswahl werden in dieser Inseratenserie das Österreichische Parlament sowie seine beiden Kammern, der Nationalrat und der Bundesrat, näher beleuchtet. Der Bundesrat Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat, der die parlamentarische Vertretung der Bundesländer ist. Beide sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Die zentrale Aufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der neun österreichischen Bundesländer. Daher wird er auch als Länderkammer bezeichnet. Der Bundesrat hat über die Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates zu beurteilen, wenn diese seinem Mitwirkungsrecht unterliegen. Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse, was allerdings in der Regel nur eine aufschiebende Wirkung hat, und in wenigen Fällen auch ein Vetorecht, beispielsweise gegen Gesetzesbeschlüsse, die verfassungsrechtlich Länderkompetenzen betreffen oder die Rechte des Bundesrats selbst. Weiters kann der Bundesrat auch selbst Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen. Dem Bundesrat gehören derzeit 60 Mitglieder an. Prinzipiell entscheidet die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes, wie viele Bundesräte entsendet werden. Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen nach jeder Landtagswahl entsendet. Entscheidend ist dabei das Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Der Bundesrat hat daher auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern er tagt seit 1945 permanent. Mindestens fünf Bundesräte können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, die von einem Fraktionsvorsitzenden geleitet wird. Aktuell gehören dem Bundesrat vier Fraktionen an. FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit. /FreiheitlichesBildungsinstitut

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16 Blitzlicht Neue Freie Zeitung Politische Bildung aktuell Partei Regierung 4 Parlament EU Am 29. September 2024 findet die Wahl zum österreichischen Nationalrat statt. Dabei werden insgesamt 183 Mandate neu vergeben. Aus Anlass dieser Nationalratswahl werden in dieser Inseratenserie das Österreichische Parlament sowie seine beiden Kammern, der Nationalrat und der Bundesrat, näher beleuchtet. Der Bundesrat Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat, der die parlamentarische Vertretung der Bundesländer ist. Beide sind gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig. Die zentrale Aufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der neun österreichischen Bundesländer. Daher wird er auch als Länderkammer bezeichnet. Der Bundesrat hat über die Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates zu beurteilen, wenn diese seinem Mitwirkungsrecht unterliegen. Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse, was allerdings in der Regel nur eine aufschiebende Wirkung hat, und in wenigen Fällen auch ein Vetorecht, beispielsweise gegen Gesetzesbeschlüsse, die verfassungsrechtlich Länderkompetenzen betreffen oder die Rechte des Bundesrats selbst. Weiters kann der Bundesrat auch selbst Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen. Dem Bundesrat gehören derzeit 60 Mitglieder an. Prinzipiell entscheidet die Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes, wie viele Bundesräte entsendet werden. Im Gegensatz zum Nationalrat wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landtagen nach jeder Landtagswahl entsendet. Entscheidend ist dabei das Stärkeverhältnis der Parteien im jeweiligen Landtag. Der Bundesrat hat daher auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern er tagt seit 1945 permanent. Mindestens fünf Bundesräte können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, die von einem Fraktionsvorsitzenden geleitet wird. Aktuell gehören dem Bundesrat vier Fraktionen an. FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit. /FreiheitlichesBildungsinstitut