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Wahlwiederholung am 2. Oktober 2016

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Norbert Hofer und FPÖ sind für neuerliche Bundespräsidenten-Stichwahl gerüstet

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung „Gewinner sind nur die Bürger und die Demokratie“ Der FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer zeigt sich im NFZ-Interview überzeugt, dass die Wahlbeteiligung auch bei der Wiederholung der Stichwahl hoch sein wird: „Die Bürger haben gesehen, das es wirklich auf jede Stimme ankommt!“ Herr Nationalratspräsident Hofer, sind Sie zufrieden mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes? Hofer: Ich bin damit insofern zufrieden, als es – so wie es Präsident Holzinger formuliert hat – nur einen Gewinner gibt, nämlich den Rechtsstaat und die Demokratie und damit die Staatsbürger. Denn diesen hat der VfGH mit seinem Urteil das Recht auf eine freie und geheime Wahl gesichert. Jetzt wird Kritik an der FPÖ geübt, dass sie diese Wahlmängel nicht schon nach ihrem Sieg im ersten Wahlgang, sondern erst nach der Niederlage im zweiten eingeklagt hat. Hofer: Wenn uns diese massiven Rechtsbrüche schon beim ersten Wahlgang bekannt gewesen wären, dann hätten wir das auch den Behörden bekanntgegeben, da es rechtlich nicht möglich ist, das einzuklagen. Wir waren – wie auch die Verfassungsrichter – tatsächlich überrascht über das Ausmaß der Schlampereien, die da passiert sind. Ich bin aber auch froh, dass der VfGH das nicht den freiwilligen Wahlbeisitzern angehängt hat, die für dieses Ehrenamt zwei Urlaubstage geopfert haben, sondern den Verantwortlichen in den Wahlbehörden. Ich hoffe, dass bei zukünftigen Wahlen die Wahlgesetze jetzt penibel eingehalten werden. Kritik gibt es auch, dass Sie als Wahlkämpfer interimistisch mit ihren beiden Kollegen im Nationalratspräsidium die Agenden des Bundespräsidenten ausüben. Sehen Sie da keine Unvereinbarkeiten? „Es wird auch am 2. Oktober auf jede Stimme ankommen.“ Hofer: Dazu kann ich nur den ehemaligen VfGH-Präsident Ludwig Adamovich zitieren: „Wenn ein amtierender Präsident sich der Wiederwahl stellt, macht er auch Wahlkampf und ist gleichzeitig Amtsinhaber. Wenn das geht, ist nicht einzusehen, warum ein Präsident des Nationalrates hier ausgeschlossen werden sollte.“ Auch der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer hat daran erinnert, dass er während des Wahlkampfes zu seiner Wiederwahl 2010 zugleich das Amt ohne Probleme bekleidet hat. Die Wahlwiederholung bedeutet aber auch einen neuerlichen Wahlkampf. Freuen Sie sich schon darauf? Hofer: Ich war am Vorabend der VfGH-Entscheidung bei einem großen Volksfest meiner niederösterreichischen Freunde. Die Stimmung dort war derart begeisternd, dass ich schon wieder richtig Lust bekommen habe, wahlzukämpfen. Ich freue mich darauf. Glauben Sie, dass sich auch die Österreicher auf diesen dritten Wahlgang innerhalb eines halben Jahres freuen werden? Hofer: Selbstverständlich hat niemand eine Freude damit, wenn er noch einmal wählen gehen muss. Aber ich glaube, nach dem knappen Ergebnis bei der Stichwahl haben die Österreicher gesehen, dass es im wahrsten Sinne des Wortes wirklich auf jede Stimme ankommt. Daher glaube ich auch, dass sie am 2. Oktober sogar noch motivierter zur Wahl gehen werden als im Mai. Foto: NFZ Foto: NFZ Thema der Woche „Wahlen sind das Fu Verfassungsrichter heben Bundespräsidentenstic Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am vergangenen Freitag seine Entscheidung zur Wahlanfechtungsklage der FPÖ verkündet: Die Bundespräsidentenwahl 2016 wird wiederholt. „Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Es ist die vornehmste Pflicht des VfGH, dieses Instrument funktionstüchtig zu erhalten“, betonte Vf- GH-Präsident Gerhart Holzinger in der Erläuterung des Urteils. Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut VfGH-Präsident Holzinger 77.926 Stimmen betroffen, also weit mehr, als die Differenz im Endergebnis zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer ausgemacht habe. Eine Wiederholung nur in den betroffenen Bezirken wäre aber technisch nicht möglich gewesen, daher ordnete der VfGH ein Wiederholung der Wahl im gesamten Bundesgebiet an. Festgehalten wurde vom VfGH- Präsidenten, dass das Verfahren keinen Hinweis auf konkrete Manipulation gebracht habe. Keine Schuld der Beisitzer Alleine die festgestellten maßgeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung in 14 Bezirkswahlbehörden hätten zur Aufhebung der Wahl gereicht, hieß es in der Urteilserklärung. Dabei nahm der VfGH aber die ehrenamtlichen Wahlbeisitzer ausdrücklich Damit das Recht auch weiterhin uneingeschränkt v in Schutz. Diese Unzukömmlichkeiten seine „nicht in erster Linie diesen Frauen und Männern zuzurechnen, die in einer höchst engagierten Weise versuchen, alles möglichst richtig zu machen. Es wäre also völlig falsch, die Probleme, die aufgetaucht sind, auf diese Personen zu schieben.“ Der VfGH forderte stattdessen von der Wahlbehörde, dass die Wahlbeisitzer besser informiert und geschult sowie die Attraktivität dieser freiwilligen Leistung für das Funktionieren unserer Demokratie erhöht werden sollte. „Vorarbeiten“ unterbinden Zu der vielfach beobachteten Vorsortierung der Briefwahlkarten merkte das Verfassungsgericht an, dass dies nur unter Aufsicht der Wahlkommission geschehen dürfe: „Die verbindliche Beurteilung der eingelangten Wahlkarten sowie die Prüfung und Zuordnung der in den Wahlkarten enthaltenen Stimmzet-

Nr. 27 Donnerstag, 7. Juli 2016 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: NFZ Harald Stefan FPÖ-Verfassungssprecher om Volk ausgehen kann, haben die Verfassungsrichter die strenge Einhaltung der Wahlgesetze eingefordert. ndament der Demokratie!“ hwahl auf und mahnen eine strenge Befolgung der Wahlgesetze ein Foto: NFZ teln ist jedoch der Wahlbehörde als Kollegium vorbehalten.“ Ausführlich widmete sich der VfGH dem Themenbereich der vorzeitigen Veröffentlichung von Wahlergebnissen und Teilwahlergebnissen vor Wahlschluss. „Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass diese systematische Weitergabe solcher Informationen an bestimmte Empfänger, verbunden mit der nicht kontrollierbaren Weitergabe an Dritte, auf das Wahlverhalten und damit auf das Ergebnis der Wahl von Einfluss sein kann“, urteilten die Verfassungsrichter in Hinblick auf deren Veröffentlichung über die „sozialen Netze“ wie Facebook oder Twitter. Angesichts des knappen Wahlausganges und der nachweislich österreichweiten Verbreitung der vorab veröffentlichten Wahlergebnisse sei nämlich davon auszugehen, dass diese Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte. Keine Vorabinformationen mehr Diese Feststellung betrifft die Vorabinformation des Innenministeriums, die via Austria Presseagentur den Parteien, den Medien und Nicht gerade erfreut zeigte sich ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka über die ausgiebige Kritik des VfGH an seiner Wahlbehörde. ausgewählten Meinungsforschunginstituten übermittelt werden. Zu letzteren zählt auch das Institut, das für den ORF die Hochrechungen ab 17.00 Uhr präsentiert. Aufgrund des Urteils werden diese Ergebnisse künftig erst nach Wahlschluss übermittelt, womit sich die erste Hochrechnung um 15 bis 30 Minuten verzögern wird. Abgewiesen hat der VfGH die von der FPÖ vorgebrachte Beschwerde zur Verfassungsmäßigkeit der einfach gesetzlichen Regelungen über die Briefwahl. Der Verfassungsgesetzgeber hat die Briefwahl in Form einer Distanzwahl, nicht als gleichwertige Form der Stimmabgabe zur konventionelle Urnenwahl, sondern als Ausnahme gesehen, die gewissen Beschränkungen unterliegt. „Innerhalb dieses verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmens steht dem einfachen Gesetzgeber frei, die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren zu treffen“, betonte VfGH-Präsident Holzinger. Abschließend mahnte Holzinger noch einmal die Wahlbehörde: „Die Wahlordnung soll dazu dienen, das Wahlverfahren zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen. Dieses Gesetz ist streng im Wortlaut auszulegen.“ Alle politischen Parteien haben sich nach der Stichwahl vom 22. Mai für eine Reform der Briefwahl ausgesprochen. Die FPÖ hat bereits gegen die Einführung der Briefwahl gestimmt, weil dabei die wesentlichen Grundsätze des Wahlrechts nicht gewährleistet werden können. Briefwahl neu Vom Gesetzgeber gedacht als Ausnahme, um Staatsbürgern im Ausland oder am Wahltag Berufstätigen die Wahlteilnahme zu ermöglichen, entwickelt sie sich nunmehr zur Konkurrenz zur Urnenwahl – mit all dem dazugehörigen Mehraufwand und den damit einhergehenden Problemen. Diese Ausweitung ist einzuschränken, indem der Wähler etwa eine Begründung für seine Verhinderung am Wahltag angeben sollte. Neu geregelt werden muss auf jeden Fall das Ansuchen und die Zustellung der Wahlkarten. Hierbei muss zumindest einmal ein persönliches Erscheinen vor der Behörde verlangt werden. Etwa bei der Abholung, wo dem Bürger auch gleich der Wahlakt und die Abgabe der Wahlkarte ermöglicht werden könnte. Bei der postalischen Zusendung an die Behörde sollte der Wähler auf jeden Fall eine Bestätigung des Einlangens seiner Wahlkarte erhalten. Einheitlich geregelt werden muss unserer Ansicht auch die Verwahrung der bei den Behörden eingelangten Wahlkarten, damit ein Zugriff durch Unbefugte ausgeschlossen werden kann. Es steht im Prinzip nichts einer Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahltag entgegen. Diese könnten in Bezirken mit größerer Briefwahlbeteiligung auf mehrere Wahlsprengel aufgeteilt und dort ausgezählt werden.

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