Aufrufe
vor 5 Jahren

VfGH bestätigt Kurs gegen Polit-Islam

  • Text
  • Anzeige
  • Spekulantennetzwerk
  • Reform
  • Pflege
  • Aussengrenzschutz
  • Vilimsky
  • Steuerreform
  • Sicherungshaft
  • Islamgesetz
Ausweisung von auslandsfinanzierten Imamen gemäß Islamgesetz ist korrekt

4 Innenpolitik Neue

4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung „Keine neuen oder höheren Steuern, sondern eine nachhaltige Entlastung!“ Es soll eine nachhaltige Steuerentlastungsreform und keine Wahlzuckerl-Reform werden, die nach ein, zwei Jahren ausgelutscht ist. Mit diesem Versprechen ist die FPÖ in die Wahl 2017 gegangen, und FPÖ-Staatssekretär Hubert Fuchs ist der Garant dafür, dass es auch so kommt. Wie das ohne neue Steuern oder neue Schulden gehen soll, erläutert der Steuerrechtsexperte Fuchs im NFZ-Interview. Mit Ihrem Anstoß zu einer Reform der ORF-Finanzierung haben Sie in ein Wespennest gestochen. Ist die ÖVP aber dazu bereit? Fuchs: Eine grundlegende ORF-Reform ist notwendig, auch im Sinne des ORF, wie die sinkenden Zuseher-Quoten zeigen. Aber mir geht es grundsätzlich um die Finanzierung, für die Inhalte sind die ORF-Gremien verantwortlich. Die GIS-Gebühr ist nicht mehr zeitgemäß, deshalb mein Vorstoß zu einer längerfristig planbaren Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Budget. Dänemark hat das bereits so umgestellt und durch ein Reformpaket zugleich 20 Prozent der Kosten bei ihrem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingespart. In Österreich ist bei unserem Koalitionspartner ÖVP die Diskussion über die GIS-Gebühr noch im Laufen. Sie sind jetzt seit Jänner mit Ihrer „Fairness Tour“ unterwegs, um die Österreicher auf die Steuerentlastungsreform einzustimmen. Welche Reaktionen erhalten Sie? Fuchs: Die Bürger honorieren unseren Weg einer nachhaltigen und ehrlichen Steuerentlastung, die in mehreren Schritten umgesetzt wird. Denn von den „großen Würfen“ vergangener Jahre ist nicht viel in ihren Geldbörsen gelandet, oder es wurde durch die zur Gegenfinanzierung erhöhten Steuern wieder aufgefressen. Wir finanzieren unsere Steuerentlastung über das Sparen im System, eine neue Ausgabendisziplin und einen „Von den ,großen Würfen‘ vergangener Jahre ist nicht viel in den Geldbörsen gelandet, oder es wurde durch die Gegenfinanzierungssteuern aufgefressen.“ strengen Budgetvollzug. Dadurch können wir im Jahr 2020 in einem weiteren Schritt eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für alle Geringverdiener durchführen. Beim Thema Steuerentlastung darf das Stichwort Entbürokratisierung nicht fehlen. Was ist hier 2020 geplant? Fuchs: Als ehemaliger Steuerberater bin ich stolz darauf, dass wir durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales von 132 auf 300 Euro rund 60.000 Arbeitnehmer entlasten, indem sie keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen müssen. Für Kleinunternehmer bis 35.000 Euro Jahresumsatz wird es eine großzügige Betriebsausgaben-Pauschalierung geben: 200.000 Unternehmer müssen künftig keine Steuererklärung mehr abgeben und ersparen sich so auch den Steuerberater. Diese Unternehmer müssen nur noch den Umsatz das Finanzamt melden. Pauschalierungen vereinfachen den Vollzug und a n entlasten damit sowohl die Steuerpflichtigen als auch die Verwaltung. Wo liegt Ihre Zielsetzung als Finanzstaatssekretär? Fuchs: Mir ist es besonders wichtig, dass wir eine ehrliche Steuerentlastung für alle Bürger – Arbeitnehmer, Pensionisten und Unternehmer – umsetzen. Nicht eine, die mit der rechten Hand gibt und mit der linken Hand nimmt und den Menschen das Geld wieder aus der Tasche zieht, so wie das zuletzt unter einem sozialistischen Bundeskanzler bei der Steuerreform 2015/2016 der Fall war. Wir machen eine Steuerentlastungsreform ohne neue Steuern und ohne neue Schulden. Welche nächsten Schritte werden nun gesetzt? Fuchs: Wir wollen das gesamte Einkommensteuerrecht einschließlich der Lohnverrechnung durch eine Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes massiv vereinfachen. Dieses soll am 1. Jänner 2021 in Kraft treten. Es wird auch zu einer Senkung der unteren Tarifstufen bei der Einkommensteuer kommen und dadurch zu einer weiteren massiven Entlastung der Bevölkerung. Im Jahr 2022 werden wir, wie versprochen, die kalte Progression mit Wirkung 2023 abschaffen und damit die Menschen dauerhaft entlasten. In der Endausbaustufe der Steuerentlastungsreform werden wir die Österreicher ab 2022 mit 4,5 Milliarden Euro jährlich entlasten – inklusive der Vorleistungen sogar über sechs Milliarden Euro. Das kann sich wirklich sehen lassen. Foto: BMF Foto: EZB Thema der Woche Damit den Steuerzahlern nach der St Regierung 2016, wird im Folgejahr de Der Weg z Im April werden den Steu Auf der Suche nach Entlastungsmöglichkeiten für die Österreicher schreckt FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs auch nicht vor der „heiligen Kuh“ Rundfunkgebühr zurück. Sechs Milliarden Euro Entlastung, gesichert durch die folgende Abschaffung der „kalten Progression“, sind das Ziel seiner Mission „Fairness für die Steuerzahler“. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs ist derzeit ein gefragter Mann, beackert er doch zwei wichtige Baustellen: die Umsetzung der Steuerentlastungsreform, für die er gleichzeitig auf Informations- und Erkundungstour durch Österreich unterwegs ist. „Wir verstecken uns nicht in Wien, sondern gehen hinaus zu den Bürgern. Aber nicht nur, um unsere Vorstellungen zu präsentieren, sondern auch, um uns Anregungen zu holen“, erläutert Fuchs im Gespräch mit der NFZ. So ist vielen Geringverdienern gar nicht klar, dass sie aufgrund der niedrigen Steuerstufe weniger von der Steuerreform als viel mehr von der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren. Denn die SV-Belastung des Arbeitnehmers

Nr. 13 Donnerstag, 28. März 2019 g Innenpolitik 5 euerentlastungsreform länger mehr Netto vom Brutto bleibt als bei der letzten „Reform mit Gegenfinanzierungsmaßnahmen“ der rot-schwarzen s Inkrafttretens (2023) auch die „kalte Progression“ abgeschafft. ur nachhaltigen Steuerentlastung erzahlern die Details zur großen Steuerentlastungsreform der Koalition präsentiert mit 1.500 Euro Bruttolohn ist mit 15,12 Prozent 4,4 Mal so hoch wie die Lohnsteuerbelastung mit 3,45 Prozent. Entlastung für alle „Diesen Arbeitnehmer kann man durch eine Steuerreform nicht mehr entlasten, sondern nur durch eine Reduzierung der SV-Belastung“, betont Fuchs. Daher ist es nur fair und gerecht, wenn bereits ab dem 1. Jänner 2020 die geringverdienenden Arbeitnehmer, Pensionisten, Land- und Forstwirte sowie Selbstständige durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Ausmaß von rund 700 Millionen Euro entlastet werden – und das ohne Leistungskürzungen! Denn der Beitragseinnahmen-Entfall wird der Sozialversicherung in vollem Umfang aus dem Budget ersetzt. „Unsere Netto-Offensive ist eine ehrliche Steuerentlastung für alle Bürger, also Arbeitnehmer, Pensionisten und Unternehmer. Und nicht eine, die mit der rechten Hand gibt „Schummelreform 2016“: Die Wirkung der „Steuerreform“ der letzten rot-schwarzen Regierung ist im Vorjahr bereits verpufft. Grafik: Agenda Austria und mit der linken Hand nimmt und den Menschen das Geld wieder aus der Tasche zieht wie die letzte Steuerreform 2015/2016 unter der SPÖ-geführten Regierung“, erläutert Fuchs – auch um zu erklären, dass dies nicht in einem Schnellschuss vollzogen werden kann, sondern klar durchkalkuliert, um dem Wahlversprechen der Freiheitlichen treu zu bleiben. Keine „Schummelreform“ Also: Keine neuen Steuern, um die Abgabenquote 2022 auf 40,4 Prozent zu senken. Keine neuen Schulden, um die Quote - gemessen am BIP – von derzeit 78,3 Prozent auf 61,9 Prozent 2022 zu senken. Und natürlich keine phantasievollen Gegenfinanzierungsmaßnahmen wie die „Registrierkassenmilliarde“ bei der letzten rot-schwarzen Scheinreform. Bis Ende 2020 plant die Koalition einen weiteren Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Bei den Arbeitnehmern wird die Werbungskostenpauschale von derzeit 132 auf 300 Euro erhöht, wovon rund 60.000 Arbeitnehmer entlastet werden und keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen müssen, um sich dieses Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Für Kleinunternehmer bis 35.000 Euro Jahresumsatz wird es eine großzügige Betriebsausgaben-Pauschalierung geben, also die Grenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden muss, von 30.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht. „Ich als ehemaliger Steuerberater bin stolz darauf, sagen zu können, dass künftig 200.000 Unternehmer keine Steuererklärung mehr abgeben müssen – und sich neben der Steuererklärung auch den Steuerberater sparen können, weil sie nur noch den Umsatz an das Finanzamt melden müssen“, erklärt der Finanzstaatssekretär. In der Endausbaustufe der Steuerentlastungsreform werden die Österreicher ab 2022 mit 4,5 Milliarden Euro jährlich entlastet, zusätzlich zu den bereits umgesetzten Entlastungen wie Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, der Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus sowie dem Familienbonus Plus. Damit wären es in Summe sogar sechs Milliarden Euro jährliche Entlastung ab 2022. Und zwar langfristig gesichert, da mit Wirkung für das Folgejahr 2023 auch die „kalte Progression“ abgeschafft wird.

Sammlung

FPÖ-TV