Prozess der Landnahme vorantreibt. Er sieht die USA sehr wirkungsvoll in ihrem Bemühen, Ströme von Menschen, Kapital und Information zu beobachten und zu kontrollieren. Um das über das eigene Hoheitsgebiet hinaus zu bewältigen, bedarf es offenbar neuer Rechts- und Regulierungsmodelle, welche diese Beobachtungs- und Führungsinstrumente inhaltlich und methodisch unterfüttern. Manche der US-Gesetze atmen diesen Geist sehr deutlich. Die USA schicken sich offenbar an, sich als die Macht der Welt anzumelden, die den Anspruch hat, aller wichtigen globalen Transaktionen unter Kontrolle zu haben. 1.2. Politische Hindernisse für eine Beziehung auf Augenhöhe zwischen EU und USA Die Bundesrepublik Deutschland als derzeit größtes und einflussreiches Mitglied der Europäischen Union bzw. das völkerrechtliche Vorgänger-Rechtssubjekt „Deutsches Reich“ wie auch Japan sind nach wie vor von der UN-Feindstaatenklausel betroffen. Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, 30
die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren (also primär Deutschland – genau genommen das Deutsche Reich – und Japan). Die Situation klingt bizarr: Die Bundesrepublik Deutschland ist drittgrößter Beitragszahler der Vereinten Nationen, entsendet Tausende Entwicklungshelfer, Soldaten und Polizisten unter der hellblauen Fahne in die ganze Welt, arbeitet emsig im Sicherheitsrat mit und gilt als verlässlicher Partner, der immer wieder auch die eigenen Interessen zurückstellt. Feinde sehen anders aus. Und dennoch: An gleich drei Stellen der fast heiligen UN-Charta wird das Land als Feind bezeichnet. 6 Dabei findet sich in den betreffenden Artikeln 53, 77 und 107 das Wort „Germany“ nicht einmal. Es geht um „alle Staaten, die mit einem der derzeitigen Unterzeichner dieser Charta während des Zweiten Weltkriegs im Kriegszustand waren“ - das ist Deutschland, aber das sind natürlich auch Japan und andere Staaten. Es folgen starke Sätze: Jedes UN-Land hat das Recht, in den unter die Klausel fallenden Ländern militärisch einzugreifen - auch ohne weiteres UN-Mandat. Ein hellblauer Freibrief für eine Invasion Deutschlands? Die deutsche Politik macht mit der Feindstaatenklausel das gleiche wie die anderen 192 UN-Staaten: Ignorieren. „Sie ist obsolet und einfach kein Thema mehr“, sagt der deutsche UN-Botschafter Peter Wittig. „Das ist ein Relikt von 1945, das viele nicht einmal mehr kennen.“ Einer Streichung stünde zwar nichts im Wege: „Aber die Vereinten Natio- 31
7. Die EU-Sozialstandards sind in G
8. Rückschritte im Umweltbereich u
nungspflicht. Dann verbleibt nur no
unterbunden zu werden. Infolge der
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Auch in Österreich zeigte sich Bun
ihrer Zustimmung zum EMS bewiesen,
13.3. Zu vertiefende Themenkomplexe
13.4. TTIP und die österreichische
ÖVP: Positionen zu TTIP: “Das Fr
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Angelika Mlinar (Liberale Fraktion)
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a) Damit können ausländische Unte
Glossar Beitrittskandidaten der Eur
NATO (North Atlantic Treaty Organiz
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31 Sittinger, Ernst: „CETA und Mo
50 „TTIP - Wird die Regulierung d
FPÖ Bildungsinstitut Friedrich-Sch
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