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Starkes Interesse an Ende der Sanktionen

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Wien und Moskau wollen baldige Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Russland

4 Innenpolitik Neue

4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung Die Kernbotschaften der Mindestsicherung Neu Die Bundesregierung ist sich der sozialen Verantwortung in diesem Land bewusst. Österreich braucht ein faires, gerechtes und nachhaltiges Sozialsystem. Sozialminister Beate Hartinger-Klein formulierte dies in den „sechs Kernbotschaften“ des Gesetzesantrags. 1. Die Beendigung des Wildwuchses im System: Wenn man sich den Ist-Zustand ansieht, vor allem den Wildwuchs in den einzelnen Bundesländern, dann erkennt man, dass unser Ziel, durch das Grundgesetz eine einheitliche Lösung zu finden, längst überfällig war. So gibt es jetzt etwa Sanktionen bei Verstößen, die eine Kürzung der Mindestsicherung von 0 in Wien bis 66 Prozent in Tirol nach sich ziehen. In anderen Bundesländern gibt es Ermahnungen und stufenweise Kürzungen. Oder bei den Arbeitsanreizen: kein Wiedereinstiegsbonus in Wien, in Ober- und Niederösterreich maximal ein Drittel des Nettoverdienstes mit Deckelung. Auch beim Kinderzuschuss im Rahmen der Mindestsicherung gibt es Leistungsunterschiede zwischen den Bundesländern von bis zu 33 Prozent. 2. Die nachhaltige Finanzierbarkeit des Systems: Das aktuelle System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist langfristig nicht finanzierbar. Die Kosten für die Mindestsicherung sind in den vergangenen Jahren steig angestiegen. Wir haben, weil die Länder die aktuellen Zahlen oft nicht bereitstellen, als aktuellste Zahlen aus dem Jahr 2016. Vor zwei Jahren sind die Kosten für die Mindestsicherung bereist auf eine Milliarde Euro angestiegen. Diese enormen Kosten müssen wir in den Griff kriegen. In Wien ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher auf mehr als 140.000 angestiegen, auch durch den Zuzug der Bezieher aus anderen Bundesländern. 3. Anreize für den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben Die jetzige Form der Mindestsicherung blockiert Arbeit und Leistung. Es widerspricht doch dem Gerechtigkeitsgefühl, dass eine Familie mit drei Kindern, in der der Vater 2.200 Euro brutto verdient und die Mutter einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, fast das gleiche monatliche Nettoeinkommen hat wie eine Familie, die ausschließlich Mindestsicherung bezieht. Das Signal dieser alten Regelung: Arbeit lohnt sich nicht. Und das wollen wir abstellen. Arbeit muss sich nicht nur finanziell lohnen, sondern auch das Selbstwertgefühl des Einzelnen sowie die Wertschätzung und Anerkennung in der Gesellschaft stärken. 4. Kontrolle und Sanktionen: Bei unrechtmäßigem Bezug oder nicht zweckmäßiger Verwendung der Mindestsicherung sowie Arbeits- und Integrationsverweigerung oder nachgewiesener Schwarzarbeit sind wirksame Sanktionen mit Reduktion bis zur völligen Einstellung samt Rückforderung der bezogenen Mindestsicherung vorgesehen. Dafür haben künftig die Bundesländer zu sorgen. 5. Mehr Fairness bei der Mindestsicherung: Die Grundbausteine werden österreichweit einheitlich geregelt, die Bundesländer erhalten in den einzelnen Bereichen einen Spielraum. Es wird klar geregelt, dass künftig nur noch Menschen, die arbeiten und jahrelang den für sie möglichen Beitrag für das Sozialsystem geleistet haben, zukünftig finanziell bessergestellt sein sollen als jene, die das nicht tun oder getan haben. Eine Einwanderung in den österreichischen Sozialstaat über den Bezug der Mindestsicherung wird dadurch gestoppt. Weiters wird der Lebensunterhalt und der Wohnbedarf der Bezugsberechtigten geregelt. Geldleistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes und Sachleistungen zur Bedeckung des Wohnbedarfs. Zusätzliches Ziel der Mindestsicherung neu ist die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. 6. Bessere Unterstützung für alleinerziehende Frauen Alleinerziehende Frauen werden in der Mindestsicherung Neu künftig durch einen Bonus verstärkt unterstützt. Foto: reporter.co.at Thema der Woche Die Masseneinwanderung 2015 brachte die Mindestsicherung endgültig i Mehr Fairness mit Anreize für den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben Die „Mindestsicherung Neu“ steht für mehr Fairness im Sozialsystem. Das aktuelle blockierte den Anreiz zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Zusätzlich wird der Wildwuchs in den Bundesländern beendet, indem ein bundesweit einheitliches Kontroll- und Sanktionssystem eingeführt wird. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ursprünglich eine gute Idee gewesen. Aber im Gefolge der Masseneinwanderung des Jahres 2015 und der politischen Instrumentalisierung zu einem de facto „bedingungslosen Grundeinkommen“ im rot-grün regierten Wien ist diese Idee nicht nur finanziell aus dem Ruder gelaufen. Mehr als 50 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher „leben“ bereits in der Bundeshauptstadt, die dafür 2016 bereits 650 Millionen Euro der österreichweit dafür aufgewendeten einen Milliarde Euro ausgegeben hat. Sozialleistungen für Österreicher Daher hat sich die Bundesregierung zu einer bundesweit einheitlichen Regelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung entschlossen. Ziel sei es, mehr Anreize zu schaffen, arbeiten zu gehen, aber auch die Einwanderung in unser Sozialsystem zu bekämpfen. „Wer nach Österreich einwandert, kann nicht vom ersten Tag an die volle Mindestsicherung kassieren“, betonte Vizekanzler HC Strache. Die Mindestsicherung beträgt in Zukunft maximal 863,04 Euro für Einzelpersonen. 300 Euro davon erhalten Personen nur mit österreichischem Pflichtschulabschluss oder Ausländer, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Nicht erfüllt werden müssen diese Bedingungen für den 300 Euro „Arbeitsqualifizierungsbonus“ von Personen mit Betreuungspflichten sowie von Menschen mit Behinderungen. Die 863 Euro sind ein Maximalwert als Vorgabe für die Länder. Diese können innerhalb dieses Rahmens auch niedrigere Summen vorsehen, wenn die Wohnkosten in der Region besonders niedrig sind. Auch inwieweit die Vergütung über Sachleistungen erfolgt, können die Länder mitbestimmen. Wohnkosten sind - wenn möglich - überhaupt als Sachleistung zu gewähren. Änderungen gibt es bei den Kinderzuschlägen, wo dem ersten Kind

Nr. 23 Donnerstag, 7. Juni 2018 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: FPÖ Johann Gudenus geschäftsführender FPÖ-Klubobmann Wenn die SPÖ – und hier vor allem ihre mit den Grünen koalierende Wiener Landespartei – wegen der Reform der Mindestsicherung jetzt Amok läuft, zeigt das nur, wie wichtig und richtig die von ÖVP und FPÖ vorgelegten Maßnahmen sind. Mehr Fairness ns Kippen. Mit der Reform verliert unser Sozialsysystem die Anziehungskraft für Einwanderer. der Mindestsicherung Neu und Maßnahmen zum Stopp der Einwanderung ins Sozialsystem Foto: BKA/Andy Wenzel maximal 25 Prozent der Leistung (Bezugspunkt 863 Euro) vergütet werden, dem zweiten höchstens 15 Prozent und ab dem dritten maximal fünf Prozent. Abfederungen gibt es für Alleinerzieher. Sie bekommen fürs erste Kind maximal 100 Euro, fürs zweite 75 Euro, für das dritte 50 und ab dem vierten jeweils 25 Euro. Bonus für Alleinerzieherinnen Nach der Warnung der Armutskonferenz, wonach Alleinerzieherinnen durch die neue Mindestsicherungsregelung in einigen Bundesländern weniger erhalten könnten als bisher, hat die Regierung klargestellt, dass dies in keinem einzigen Bundesland passieren wird. Die bei der Regierungsklausur genannten 1.383 Euro als Obergrenze seien der Betrag alleine für die Mindestsicherung bei einer Alleinerzieherin mit zwei Kindern. Den Ländern stehe es selbstverständlich frei, darüber hinaus weitere Sozialleistungen - wie eben Mietzuschüsse, die nicht im Regierungsmodell eingerechnet sind - nach ihren eigenen Vorstellungen weiterhin zu vergeben. Für in der Haushaltsgemeinschaft lebende volljährige Personen gibt es Harte Verhandlungen: Sozialministerin Beate Hartinger-Klein verteidigte die FPÖ-Linie gegenüber ÖVP-Klubobmann August Wöginger. pro Person maximal 70 Prozent der Leistung. Ab der dritten leistungsberechtigten volljährigen Person, wenn diese einer anderen Person im Haushalt gegenüber unterhaltsberechtigt ist oder sein könnte, sind 45 Prozent vorgesehen. Wartezeit für Ausländer Grundsätzlich besteht für EU-Bürger und sonstige Drittstaatsangehörige ab sofort eine fünfjährige Wartefrist. Subsidiär Schutzberechtigte und Ausreiseverpflichtete sind, ebenso wie Asylwerber, die ja in der Grundversorgung sind, von der Mindestsicherung ausgeschlossen. Um den Vollbezug von 863 Euro zu erhalten, hat man gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die für Inländer leicht zu erreichen sind. Für in Österreich lebende Ausländer ist das Deutsch-Sprachniveau B1 oder der Englisch-Sprachlevel C1 vorzuweisen. Abgeprüft werden die Kenntnisse vom Österreichischen Integrationsfonds. Neben den Sprachkenntnissen dürften noch weitere Kriterien (Qualifizierungsmaßnahmen, unterschriebene Integrationsvereinbarung, abgeschlossener Wertekurs) herangezogen werden. So lange die Vorgaben nicht erfüllt sind, gibt es nur 563 Euro. Schließlich hat die SPÖ in den vergangenen Jahren vor allem in Wien den Wählerschwund vorwiegend durch Armutszuwanderung aus der EU und einer Willkommenskultur für Asylforderer, verbunden mit einer sozialen Vollkasko-Hängematte, kompensiert. Dass die SPÖ panisch wird, weil die Bundesregierung ihr jetzt ihre jahrelang ungehindert umgesetzte „Tischlein-Deck-Dich“-Politik für Armutszuwanderer abdreht, ist nachvollziehbar. Im Wiener System sind Österreicher nur mehr Bürger zweiter Klasse, die sich hinter den Migranten anzustellen haben. Nicht nur bei der Mindestsicherung auch bei Sozialwohnungen oder Förderungen des AMS. Die SPÖ zeigt mit ihren „Berechnungen“ auch unfreiwillig auf, wie dringend der von der Bundesregierung beschlossene Familienbonus benötigt wird. Für uns Freiheitliche ist die Reform der Mindestsicherung ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik. Das aktuelle System ist unfair gegenüber der arbeitenden Bevölkerung, langfristig nicht finanzierbar und blockiert Arbeit und Leistung. Mit der nun kommenden Reform werde endlich ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem geschaffen. Letztendlich wird das System für alle fairer und nachvollziehbarer.

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