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"Die EU kann nicht die ganze Welt retten!"

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Innenminister will "Magnetwirkung" Europas zu illegaler Einwanderung abstellen

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung Was ändert sich ab 1. September wirklich: Die Diskussion der vergangenen Tage hat für viel Verunsicherung und Falschinformationen gesorgt. Um Klarheit und Sicherheit zu schaffen, wird die Arbeitszeitflexibilisierung mit 1. September 2018 in Kraft treten. Die Wirklichkeit wird dann die Wahrheit zeigen, nämlich dass sich für die Masse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichts ändert. Wenn Arbeitnehmer wollen, können Sie mehr arbeiten und bei vollen Zuschlägen mehr Geld verdienen oder mehr Freizeitblöcke in Anspruch nehmen. Wir wollen, dass unter dem neuen gesetzlichen Umfeld ungestört die Kollektivverhandlungen im Herbst beginnen können und die Gespräche der Sozialpartner auf Basis des neuen geltenden Arbeitszeitgesetzes und damit voller Rechtssicherheit geführt werden können. Nachdem keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Mehrarbeit im Gesetz festgeschrieben sind, bleibt der bisherige gesetzliche Acht-Stunden-Tag auch in Zukunft garantiert. Eine Umstellung im Herbst und damit vor Beginn der Wintersaison erscheint gerade mit Rücksichtnahme auf den Tourismusbereich sinnvoller. Hier die Fakten zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung: Foto: flickr.com/SPÖ Presse und Kommunikation Thema der Woche Die SPÖ verschanzte sich in der Debatte zur Arbeitszeitflexibilisierung hi Es bleibt bei acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche gesetzlicher Normalarbeitszeit. Es können jedoch in Zukunft bis zu zwölf Stunden pro Tag gearbeitet werden. Freiwillig und mit vollen Zuschlägen oder mit Gleitzeit und einer Vier-Tage-Arbeitswoche und mehr Tagesfreizeitblöcken. Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe maximal vier Mal im Jahr. Es bleiben die Überstundenzuschläge. Arbeitnehmer erhalten erstmals einen gesetzlichen Schutz und eine Rechtssicherheit, weitere Überstunden (11. und 12. Stunde) ohne Angabe von Gründen ablehnen zu können. Auch ein Kündigungsschutz ist gegeben. Weder der Unternehmer noch der Betriebsrat kann und soll über den Kopf des Arbeitnehmers entscheiden. Alle Kollektivverträge und Betriebsratsvereinbarungen bleiben bestehen. Es erfolgt kein Eingriff in bestehende Betriebsvereinbarungen, und es werden hinkünftig keine Betriebsvereinbarungen verhindert. Zur Einhaltung der Durchrechnung der Maximalarbeitszeit werden geltende EU-Richtlinien herangezogen. Die gesetzliche Festschreibung der Freiwilligkeit: Art. 1 Z 8 l § 7 Abs. 6 „(6) Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten. § 105 Abs. 5 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974 gilt sinngemäß.“ Mit Taferln, Pflaste In der Diskussion um die Arbeitszeitflexibilisierun SPÖ und ÖGB setzten bei ihrer Kampagne gegen die Arbeitszeitflexibilisierung weniger auf Argumente als vielmehr auf Effekthascherei bis hin zu plumpen Gewaltandrohungen. FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz zeigte sich davon wenig beeindruckt: „Am 1. September treten wir den Wahrheitsbeweis an, dass die Behauptungen von SPÖ und ÖGB falsch und erlogen sind!“ Der Beschluss der Arbeitszeitflexibilisierung ließ am vergangen Donnerstag im Nationalrat die Emotionen hochgehen – insbesondere bei der SPÖ. Während die Genossen im Parlament mit „Verbotstaferln“ gegen die Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche anwachelten, griffen Gewerkschaftsvertreter in Salzburg zu handfesteren Argumenten: Sie platzierten Pflastersteine und Grablichter nicht nur vor Einrichtungen von ÖVP und FPÖ, sondern auch vor den Wohnungen von Abgeordneten der beiden Parteien. Selbstinszenierte Unschuld Die im Plenum vorgetragene Empörung und Proteste der Koalitionsparteien, die SPÖ und ÖGB hinter den skandalösen Morddrohungen vermuteten, wiesen SPÖund ÖGB-Vertreter „entrüstet“ zurück. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher sprach gar von einer „tatsachenbefreiten Stimmungsmache“ der Koalition. Allerdings wurde diese Entrüstung schnell als faule Ausrede enttarnt, als auf einem Überwachungsvideo zwei Mitarbeiter der Gewerkschaft „PRO-GE“ und „vida“ als Urheber der „Pflasterstein-Aktion“ zu erkennen waren und ein Chatverlauf belegte, dass die SPÖ-Gewerkschaftsjugend dahinterstecke. Der Salzburger ÖGB-Landesvorsitzende Peter Eder bestritt auf Anfrage, dass es sich um eine „Aktion des ÖGB Salzburg“ gehandelt habe. Und außerdem könne er in der Aktion „keine Drohungsabsicht“ erkennen. Für ÖGB-Chef Wolfgang Katzian war es lediglich eine „Freizeitaktivität“ von Funktionären. Zumindest kündigte er an, werde mit diesen reden und „klarstellen: so geht das nicht!“ Mit Sachargumenten tat sich die SPÖ hingegen schwer. Deren Vorwurf des „Durchpeitschens“ ent-

Nr. 28 Donnerstag, 12. Juli 2018 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: FPÖ Walter Rosenkranz FPÖ-Klubobmann nter einem Verbotstaferl-Wald, um ihre Schauermärchen gegen das neue Gesetz aufrecht zu erhalten. rsteinen und Grablichtern g griffen inferiore Genossen sogar zu plumpen Morddrohungen Foto: flickr.com/oegb larvte FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz mit dem Hinweis, dass die SPÖ im Sozialausschuss eine längere Begutachtungsfrist und eine Sonderausschusssitzung abgelehnt habe: „Ihre Vorwürfe an die Bundesregierung sind falsch und erlogen!“ SPÖ für Fakten nicht zugänglich Der Acht-Stunden-Tag, die 40-Stunden-Woche, die Überstundenzuschläge, die Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen werden durch das Gesetz nicht abgeschafft, wie die SPÖ und ÖGB behaupten würden, um die Bevölkerung zu verunsichern, erklärte Rosenkranz. Mit Humor wies FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein die Anschuldigungen der SPÖ gegen die Bundesregierung zurück, indem sie dazu Karl Marx zitierte. Dieser habe gesagt, „Freiheit ist ein Luxus, den sich nicht jedermann leisten kann. Mit der nun vorliegenden Arbeitszeit-Regelung ist diese Freiheit für jedermann und jederfrau möglich“, hob die Sozialministerin die Möglichkeit zur Konsumation von größeren Freizeit-Blöcken hervor. Ein Volksbegehren zu beantragen, wie es SPÖ-Chef Christian ÖGB-Chef Katzian: Keine Entschuldigung für die Drohungen. Kern ankündigte, stehe jedem offen, bemerkte Rosenkranz, der sich von der plötzlichen Wandlung der SPÖ hin zu einer Befürworterin der direkten Demokratie aber nicht überzeugt zeigte. Im Regierungsübereinkommen haben ÖVP und FPÖ einen Modus für mehr direkte Demokratie zu Ende der Gesetzgebungsperiode vereinbart. In Richtung SPÖ und ÖGB fügte Rosenkranz hinzu, ob wirklich eine „Minderheit von Gewerkschaftsfunktionären“ vorgeben sollte, was in Österreich zu geschehen habe. Ende der Bevormundung Denn es gehe in der Gesetzesvorlage nicht darum, den Arbeitnehmerschutz zu verhindern, sondern die Arbeitszeit an die gewandelte Arbeitswelt anzupassen. „Es ist nicht das Hauptanliegen in der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts, dass Arbeitnehmer nahezu Entmündigte oder zu Besachwaltete sind, die nicht selbst wissen, was für sie als Individuum gut ist“, bemerkte der FPÖ-Klubobmann in Richtung ÖGB. Betriebsräte müssten sich vonm Berufsbild lösen, der Vormund für einzelne Arbeitnehmer zu sein – auch wenn das schwer falle. In der Diskussion um die Arbeitszeitflexibilisierung hat sich der Argumentationsnotstand von Gewerkschaftsbund und SPÖ drastisch gezeigt. Man scheute nicht einmal mehr vor offenen Drohungen gegen ÖVP- und FPÖ-Mandatare mit Pflastersteinen und Grablichtern vor deren Adressen zurück. Der bisher absolute Tiefpunkt in der politischen Diskussion. Wahrheitsbeweis Die Arbeitswelt im 21. Jahrhundert sieht anders aus als es die Gewerkschafter wahrhaben wollen. Selbst SPÖ-Chef Christian Kern hat in seinem „Plan A“ das gefordert, was die beiden Regierungsparteien mit den Neos am vergangenen Donnerstag im Nationalrat beschlossen haben. Wir wollten eine längere Begutachtung im Sozialausschuss ermöglichen. Es war schlicht und einfach die SPÖ, die das abgelehnt hat, um den „Skandal“ von der Begutachtungsverweigerung inszenieren zu können. Es war zudem verwunderlich, dass sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian erst nach meiner ausdrücklichen Aufforderung am Donnerstag der parlamentarischen Diskussion gestellt hat. Es ist eben einfacher, mit Gerüchten und Falschmeldungen den Protest auf der Straße zu mobilisieren als sich den Regierungsparteien argumentativ im Nationalratsplenum zu stellen. Aber das ist die politische Linie nicht nur des ÖGB, sondern der SPÖ insgesamt zu den Reformen der Bundesregierung: Fundamentalopposition jenseits der Fakten. Ab dem 1. September, wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird sich dann zeigen, dass die Panikmacherei der SPÖ zusammenfällt wie ein Kartenhaus.

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