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"Achse der Willigen" für neue Asylpolitik

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Europa soll mit dem australischen Modell die illegale Einwanderung stoppen

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung „SPÖ und ÖGB verbreiten bewusst Unwahrheiten!“ Der freiheitliche Klubobmann Walter Rosenkranz zeigt sich im NFZ-Interview entsetzt über die Diffamierungskampagne von SPÖ und Gewerkschaft zum Arbeitszeitflexibilisierungs-Gesetz der Bundesregierung: „Das ist schäbig und unwürdig!“ Herr Klubobmann, SPÖ und ihrer Ableger in Arbeiterkammer und Gewerkschaften werfen der FPÖ vor, die Arbeitnehmer mit einem Zwölf-Stunden-Tag in den „Steinzeitkapitalismus“ zurückzuführen. Rosenkranz: Weil SPÖ und Gewerkschaft keine inhaltlichen Argumente haben, verunsichern sie mit der Verbreitung von bewussten Unwahrheiten die österreichische Bevölkerung. Das ist unwürdig. Es ist nur verwunderlich, dass die angeblichen Arbeitnehmervertreter nicht genauso aufgeheult haben, als ihr Parteichef die gleiche Forderung in seinem „Plan A“ präsentierte, den sie auch noch euphorisch zum Wahlprogramm der „Arbeiterbewegung SPÖ“ erhoben haben. Da gehe es nur um Flexibilität für die Arbeitnehmer und nicht um den generellen Zwölf-Stunden-Tag, den die FPÖ einführen will, hat SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder differenziert… Rosenkranz: Diese Unterschiedsfindung des Herrn Schieder möchte ich scharf zurückweisen. Die Behauptung vom Zwölf-Stunden-Tag ist der größte Nonsens einer Skandalisierungskampagne der SPÖ auf der Oppositionsbank. Ich halt fest: Der Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche sind die Regel und bleiben bestehen. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf, wie bisher, 48 Stunden nicht überschreiten. Die Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden unterliegen sogar strengeren Reglementierungen als in dem von den Sozialpartnern vorgeschlagenen „Der ÖGB trommelt nur noch die billige SPÖ- Lügenpropaganda.“ Modell. Und ganz wichtig für Arbeitnehmer: Es gibt keine Änderungen bei Zuschlägen und ein Ablehnungsrecht für die 11. und 12. Stunde bei persönlichen Interessen wie Kinderbetreuungspflichten. Es zeigt sich, dass ÖGB und AK nur Parteipolitik betreiben, Österreichs fleißige Arbeitnehmer und Unternehmen werden profitieren. Genau bei letzterem, dem Ablehnungsrecht, sieht die Gewerkschaft die Arbeitnehmer der Willkür der Unternehmer ausgesetzt. Rosenkranz: Wenn die Gewerkschaft hier de facto sklavenähnlichen Arbeitsverhältnissen das Wort redet, dann frage ich mich schon: Was haben Arbeiterkammer und Gewerkschaft in den letzten 80 Jahren eigentlich gemacht, dass sie solche Zustände heute für möglich halten? Gegen die Bundesregierung gibt sich die Gewerkschaft klassenkämpferisch, aber gleichzeitig stützt sie bedingungslos eine rot-grüne Wiener Stadtregierung, die alle sozialdemokratischen Errungenschaften wie günstiges Wohnen oder die Gesundheitsversorgung für alle mutwillig zerstört hat und die mit ihrem Gebührenwucher all jenen Arbeitnehmern das Einkommen plündert, deren Arbeitsplätze sie noch nicht mit ihrer Umwelt- und Verkehrspolitik vernichtet hat. Foto: FPÖ Foto: swiss image Thema der Woche Damit Österreichs Wirtschaft die Herausforderungen der sich ändernden Die Fakten zur Arb Ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen Die FPÖ hat sich bewusst für ein flexibles, familienfreundliches Modell entschieden, das mehr aufeinanderfolgende Freizeit ermöglicht. Das bedeutet, dass diese Flexibilisierung sowohl im Interesse der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ist. Hier nun die Details der neuen Regelung zur Arbeitszeitflexibilisierung. Die FPÖ hat sich für ein flexibles, familienfreundliches Modell entschieden, das mehr aufeinanderfolgende Freizeit ermöglicht, durch mehr individuelle Möglichkeiten im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern. Durch das neue Modell wird erreicht, dass die Vier-Tage-Woche nun für jene gesetzlich ermöglicht wird, die das Wochenende gerne um einen Tag verlängern möchten, um mehr Zeit für den Partner, die Kinder oder sich selbst zu haben. Es ist ein neues Arbeitszeitmodell, das von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann, vom Dienstgeber aber nicht vorgeschrieben werden darf. Mit diesem Modell können berufstätige Eltern, die ihre Kinder oftmals nur zum „Gute-Nacht-Kuss“ noch sehen, einen vollen Tag mehr mit ihnen verbringen. Denn: Die FPÖ in der Regierung hält, was sie verspricht! Die Eckpunkte der Neuregelung Folgend die wichtigsten Eckpunkte des Initiativantrags: Weitgehende Umsetzung des Sozialpartner-Papiers 2017 sowie Elemente aus dem „Plan A“ von Christian Kern. Der Acht-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit bleibt gesichert und unberührt, die Vier-Tage Woche wird gesetzlich ermöglicht. Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit. Kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben unberührt. Das Modell der Sozialpartner sah Erhöhung von acht auf zehn Stunden vor. Der Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche sind die Regel und bleiben. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf, wie bisher, 48 Stunden nicht überschreiten. Es gibt keine Änderungen bei den Zuschlägen. Die geplante Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der

Nr. 25 Donnerstag, 21. Juni 2018 g Innenpolitik 5 Foto: Parlamentsdirektion/Foto Simonis Wolfgang Klinger FPÖ-Wirtschaftssprecher POLITIK ANALYSIERT Arbeitswelt meistern und die Arbeitsplätze sichern kann, braucht es auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. eitszeitflexibilisierung und Möglichkeiten für Österreichs Arbeitnehmer Grafik: Agenda Austria Arbeitszeit auf 60 Stunden wird eingeschränkt durch ein Ablehnungsrecht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen für jeden Arbeitnehmer, etwa Kinderbetreuungspflichten. Es kommt zur Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf zwölf Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode, wie bisher, mit Zuschlag (Zeit oder Geld, je nach Vereinbarung) vergütet. Die Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe wird auf maximal vier Mal im Jahr beschränkt – und nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden, wie im Sozialpartner-Papier vorgesehen. Es wird die mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag ermöglicht. Vier Anschauungsbeispiele: Beispiel 1: Hochzeit an zwei Samstagen im Gasthaus, Kellner Mit der Reform schließt Österreich zu den Mitbewerbern in der EU auf. und Koch arbeiten je zweimal elf Stunden. Die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag. Beiden entsteht ein Zeitguthaben von acht Stunden: zwei Stunden Normaltarif plus vier Überstunden mit Zuschlag. Dafür bekommen sie einen Tag frei. Beispiel 2: Ein Installateur braucht am Donnerstag elf Stunden, weil er zwischendurch einen Ersatzteil beschaffen muss; es entsteht ein Zeitguthaben von vier Stunden (eine Stunde Normaltarif, zwei Überstunden mit Zuschlag). Am Freitag danach geht er dafür um 12.00 Uhr nachhause. Beispiel 3: Ein IT-Programmierer hat Gleitzeit, er arbeitet acht, zehn, zehn und zwölf Stunden. Er schließt das Projekt am Donnerstag ab und bleibt dafür am Freitag zuhause. Beispiel 4: Großauftrag in der Industrie: Ein Arbeiter arbeitet sechs Wochen lang je 52 Stunden (an vier Tagen zehn und einmal zwölf Stunden); Zeitguthaben danach: 30 Stunden zum Normaltarif plus 42 Überstunden mit Zuschlag, insgesamt 93 Gutstunden. Das ermöglicht zweieinhalb Wochen Urlaub oder alternative Auszahlung. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die heimische Arbeitswelt nach wie vor schwierig. Unternehmer und Mitarbeiter werden durch Digitalisierung, Globalisierung oder kurze Lieferzeiten herausgefordert. Mit den alten Rahmenbedingungen kann man diese nicht optimal und zukunftssicher erledigen. Es braucht Deregulierung und Flexibilisierung, um auch in der Zukunft Arbeit und Wohlstand bieten zu können. Die Zukunft meistern Ein wichtiger Schritt ist die flexiblere Einteilung der Arbeitszeit, die dringend einer Anpassung an die heutige Arbeitswelt bedarf. Die von der Regierung vorgelegte Flexibilisierung entkriminalisiert den 12-Stunden-Tag. An den Grundlagen des Acht-Stunden-Tages und der 40-Stunden-Woche ändert sich nichts, auch die Überstundenzahlungen bleiben unberührt. In der heutigen Arbeitswelt sind alle Gruppen dazu aufgerufen, sich um den Standort Österreich zu kümmern. Den Kopf in den Sand zu stecken und Veränderungen aus politischen Gründen zu torpedieren, zeigt, dass es nicht um eine nachhaltige Entwicklung unserer Heimat geht, sondern um politisches Kleingeld. Die Arbeitszeitflexibilisierung verfolgt das Ziel, dass Unternehmer wie auch Arbeitnehmer davon profitieren. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand. Beide Seiten können die Arbeitszeit flexibler einteilen, damit wichtige Aufträge oder Projekte abgeschlossen werden können. Im Gegensatz dazu gibt es auch flexiblere Freizeit. Wenn wir in Österreich auch in Zukunft erfolgreich sein wollen, dann muss man sich an neue Herausforderungen anpassen.

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