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Österreich vertraut dieser Regierung

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Die Bürger sind demokratischer und patriotischer als die Medien wahrhaben wollen

4 Innenpolitik Neue

4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung UNO will Menschenrecht auf Migration einführen Der Name ist Programm: Mit dem „Globalen Pakt über sichere, geregelte und planmäßige Migration“ möchte die UNO die Migration „lenken“. Nur wird sie damit die Migration befeuern, indem sie de facto ein Menschenrecht auf Einwanderung (nach Europa) postuliert. 4. Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf die gleichen universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die jederzeit geachtet, geschützt und erfüllt werden müssen. (…) Dieser globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen kooperativen Rahmen dar, der sich mit Migration in all ihren Dimensionen befasst. 8. Dieser globale Pakt drückt unser gemeinsames Engagement für eine verbesserte Zusammenarbeit bei der internationalen Migration aus. Migration war im Laufe der Geschichte Teil der menschlichen Erfahrung, und wir sind uns bewusst, dass sie eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung in unserer globalisierten Welt ist und dass diese positiven Auswirkungen durch eine verbesserte Migrationspolitik optimiert werden können (…) 13. Dieser globale Pakt erkennt an, dass eine sichere, geordnete und regelmäßige Migration für alle funktioniert, wenn sie in einer gut informierten, geplanten und einvernehmlichen Weise erfolgt. (…) Um dies zu erreichen, verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und regelmäßige Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass das Abkommen den Begriff der „illegalen Migration“ und infolge dessen den Begriff des strafbaren Grenzübertritts und Aufenthalts auf einem Staatsgebiet nicht mehr kennt. Die vom Migrationspakt verwendeten Unterscheidungsmerkmale sind „geregelt“ und „ungeregelt“. Das unterstellt, dass es nur noch um zwei verwaltungstechnische Varianten rechtmäßiger Migration geht. Das hat freilich bei den vorgesehenen Vorschriften zur Behandlung der „ungeregelten“ Migration zur Folge, dass das Hauptbestreben des Paktes die Umwandlung der ungeregelten in geregelte Migration, und keineswegs deren Verhinderung oder gar strafrechtliche Verfolgung ist. Naturkatastrophen oder andere Katastrophen sollen nicht nur zu Flucht, sondern auch zu regulärer Migration berechtigen. Besonders gefährlich für die europäischen Zielländer wird es, wenn auch „sich langsam entwickelnde“ Naturereignisse wie die „globale Erwärmung“, Dürren oder Bodenerosion als Grund für das Recht auf Migration anerkannt werden müssen. Wenn die Migration – auf welchem Wege auch immer – erfolgt ist, beginnen die teuren Verpflichtungen für die europäischen Sozialstaaten: Wir müssen die Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihr Inklusion und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaften stärken. Nun wird behauptet, das Dokument des Globalen Paktes sei juristisch nicht bindend, und deshalb könne man es ruhig unterzeichnen. Nur: Die Europäische Union hat bereits Zustimmung signalisiert, also können die Verpflichtungen des Paktes in das EU-Recht ohne lästige nationale Abstimmungen übernommen und dann in den Mitgliedsländern einfach durch die Übernahme der wichtigen Bestimmungen des EU-Rechts in Gesetze gegossen werden, ohne die nationalen Parlamente – und damit die Öffentlichkeit – überhaupt einschalten zu müssen. Und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes im Falle der Klage eines Mitgliedsstaates stehen damit auch schon fest. Zum anderen würde sich mit dem Migrationspakt der Vereinten Nationen ein neues Betätigungsfeld für die NGOs auftun, wenn die Staaten der EU diese gesetzliche Variante des Merkel’schen „Wir schaffen das!“ beschließen. Anhand des Migrationspaktes kann jeder illegale Einwanderer vor europäischen Gerichten klagen. Und sind erst einmal genügend Präzedenzfälle geschaffen, werden alle vermeintlichen „Rechte“ zum Gewohnheitsrecht, ohne dass je ein Parlament darüber beraten hätte. Foto: IOM Thema der Woche Der UNO-Migrationspakt gibt vor, die Auswanderung von Afrika nach Eur Der Pakt ist an Nai Die UNO will die illegale Einwanderung abschaffe Im Dezember sollen die 193 Mitgliedsstaaten in der UNO-Vollversammlung in Marrakesch den „Globalen Pakt über sichere, geregelte und planmäßige Migration“ verabschieden. Das wäre der Startschuss für eine neue Völkerwanderung aus Asien und Afrika in Richtung Europa, befürchten immer mehr Regierungen. Die USA – der größte Geldgeber der UNO – und Ungarn haben sich bereits im Juli aus den Verhandlungen verabschiedet. Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto nannte den Pakt „die schlechtestmögliche Antwort, die die UNO auf die Herausforderungen der Migration geben kann“. Auch die Regierungen in Australien, Dänemark und in Polen sind auf Distanz zu dem Pakt gegangen. Er führe zu „illegaler Migration“ und es gebe keine „Sicherheitsgarantien für Polen“, sagte Innenminister Joachim Brudzinski. Lobeshymne auf Migration In der Schweiz stimmte der Bundesrat zwar dafür, doch die Staatspolitische Kommissionen (SPK) sprach sich dafür aus, dass auch die Zustimmung des Parlaments eingeholt werden muss. Und viele Schweizer Abgeordnete kritisierten, dass der Migrationspakt Migration „verherrliche“ und diese begünstigen, anstatt regeln wolle. In die Kritiker des UNO-Migrationspaktes reihte sich auch die Bundesregierung ein. ÖVP und FPÖ seien sich „einig, den Pakt in der jetzigen Form nicht zu unterschreiben“, berichtete „Die Presse“. Bundeskanzler Sebastian Kurz bestätigte, dass man „einige Punkte sehr kritisch“ sehe: „Wir wollen alles tun, um die Souveränität des Landes aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass wir in Migrationsfragen selbst entscheiden können.“ FPÖ für Selbstbestimmung Auch FPÖ-Vizekanzler HC Strache wies darauf hin, dass der UN-Vorschlag einige Punkte enthalte, die im Widerspruch zum Regierungsprogramm stünden. „Wir wollen nicht, dass ein Menschenrecht auf Migration etabliert wird. Jedes Land muss die Migrationspolitik selber steuern können“, betonte HC Strache. Auch unverbindliche UN-Deklarationen, die der Regierungslinie inhaltlich widersprechen, seien deshalb abzulehnen.

Nr. 43/44 Donnerstag, 25.Oktober 2018 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: FPÖ Harald Stefan FPÖ-Verfassungssprecher opa „regeln“ zu wollen, aber er wird sie mit seinem „Menschenrecht auf Migration“ nur noch mehr befeuern. vität kaum zu überbieten n, indem sie diese als „Menschenrecht“ de facto legalisiert Dezidierter ist hingegen die Ablehnung des Paktes durch Innenminister Herbert Kickl. Dieser kritisierte, dass in diesem Migrationspakt nicht „zwischen legaler und illegaler Migration“ unterschieden werde. „Aus meiner Sicht durchweht dieses ganze Papier eine unglaublich undifferenzierte, ich möchte fast sagen naive, positive Auffassung des Begriffs der Migration, Negatives wird völlig ausgeblendet“, erläuterte Kickl. Einbahnregel Richtung Europa Er wies darauf hin, dass das bisherige Hauptproblem der EU, die verbindliche Rücknahme von Staatsbürgern durch die Herkunftsländer, etwa im Falle eines negativen Asylbescheids, in keiner Weise geregelt werde. Die Migration werde damit quasi als eine Einbahnstraße in Richtung Europa festgeschrieben. „Wir müssen aufpassen, dass hier nicht ein Papier auf den Weg gebracht wird, das dann über Entscheidungen, über Gerichtsurteile, über die Argumentation diverser NGOs durch die Hintertür Eingang in unsere Rechtsordnung findet“, warnte der FPÖ-Innenminister. Er erinnerte auch an das Schicksal ähnlicher internationaler „Ab- FPÖ will keine Zustimmung Österreichs zum Migrationspakt. Foto: UNO kommen“, wo dann ein Unterzeichner plötzlich sagte: Ja, wir haben es zwar unterschrieben, aber wir sind nicht in der Lage das, was wir unterschrieben haben, auch umzusetzen. Europas nächster Selbstbetrug Dabei sei etwa an den europäischen Selbstbetrug bei den „universellen Menschenrechten“ erinnert, der in Ländern wie China, Nordkorea oder Kuba gänzlich anders definiert werde. Und die islamischen Staaten – der Hauptlieferant Europas von Migranten – haben in der Kairoer Erklärung 1990 festgeschrieben, dass das „Menschenrecht“ über die Scharia definiert ist. „Diese Bundesregierung und ich als Innenminister sind angetreten, um in diesem Bereich Asyl und Einwanderung Ordnung zu machen. Ich wäre ein schlechter Innenminister, wenn ich jetzt etwas unterstützen würde, das uns durch die Hintertür genau diese Probleme wieder hereinbringt, indem man alles wieder miteinander vermanscht“, erklärte der Innenminister. Daher müsse man aufpassen, dass dieser Migrationspakt „nicht ein toxisches Papier“ für Österreich sei. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass der „Globale Migrationspakt“, der im Dezember in Marokko zur Annahme steht, eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung der UNO Mitgliedsstaaten ist. Nicht annehmbar Rechtlich unverbindlich heißt jedoch nicht rechtlich unerheblich, denn selbst wenn die Einhaltung der vereinbarten Ziele nicht geltend gemacht werden kann, entsteht unter Umständen aus diesem sogenannten „soft law“ Völkergewohnheitsrecht. Die anfängliche Wirkungslosigkeit ist nur eine scheinbare, denn einerseits wird „soft law“ zur Auslegung von bestehendem Völkergewohnheitsrecht herangezogen, und andererseits findet das womöglich neu entstehende Völkergewohnheitsrecht Eingang in die Grundlagen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs. Neben der rechtlichen Einordnung des UNO-Migrationspakts sind die inhaltliche Ausrichtung und einige der 23 konkreten Forderungen inakzeptabel. Schon der völlig undifferenzierte Migrationsbegriff, der keine Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration vornimmt und noch dazu sämtliche negativen Erscheinungen, die mit Migration einhergehen, ausblendet, wird von uns abgelehnt. Gerade die Forderungen „besserer Zugang für Migranten zur Grundversorgung im Zielland“ oder „Schaffung besserer Kanäle für reguläre Migration“ stehen exemplarisch für all jene weiteren Gründe, die es der Freiheitliche Partei unmöglich macht, diesem Pakt die Zustimmung zu erteilen.

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