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Nach Asylantenmord: Entrüstete Heuchler

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Kritiker des Asylvollzugs machen Kickl auch für Asylantenmorde verantwortlich

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4 Innenpolitik Neue Freie Zeitung Härtere Strafen für Täter und besserer Opferschutz Vizekanzler HC Strache erläutert im Gespräch mit der NFZ die wichtigsten Punkte der Strafrechtsänderungen wie auch die neuen Bestimmungen in Sachen Opferschutz: „Wir Freiheitliche haben das den Österreichern versprochen. Jetzt setzen wir es um!“ •Brutale Gewalt- und Sexualverbrechen gehören ganz sicher ganz oben auf die Liste der Verbrechen, bei denen eine harte Bestrafung auch für das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung dringend nötig ist. In diesem Sinne wird jetzt die Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem auf zwei Jahre angehoben, und es wird keine gänzliche bedingte Strafnachsicht mehr geben. Wir sagen es ganz deutlich: Wer vergewaltigt, der muss ins Gefängnis! Ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Erhöhung der Höchststrafen für Rückfallsoder Wiederholungstäter, die bei zwei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten fünf beziehungsweise zehn Jahre wegen strafbarer Handlung gegen Leib und Leben, Freiheit oder sexueller Integrität und Selbstbestimmung zur Anwendung kommt. „Für diese Regierung steht der Schutz auch der potentiellen Opfer im Vordergrund und nicht der Schutz der Täter.“ •Zum Schutz unserer Kinder ebenfalls enorm wichtig und eine alte freiheitliche Forderung: lebenslanges Tätigkeitsverbot als Sanktion. Bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen Person wird ein lebenslanges Tätigkeitsverbot hinsichtlich der Arbeit mit Kindern oder wehrlosen Personen vorgesehen. •Junge Volljährige werden im Strafrecht künftig auch wie Erwachsene behandelt. Der herabgesetzte Strafrahmen für sogenannte „junge Erwachsene“ bis 21 Jahren ist bei Gewalt- und Sexualverbrechen sowie Formen terroristischer und organisierter Kriminalität künftig nicht mehr vorgesehen. •Rund um diese wichtigen Maßnahmen im Strafrecht selbst hat sich die „Task Force“ auf eine Reihe extrem wichtiger und breit angelegter Maßnahmen im Bereich Opferschutz, aber auch Täterarbeit geeinigt. •Die Neuregelung des Betretungsverbotes zum Beispiel stellt eine Verbesserung des Opferschutzes dar, weil eine Kombination des Annäherungsverbots auf 50 Meter, unabhängig vom Alter der gefährdeten Person, mit einer Vereinfachung des Vollzugs verbunden wird. Die Neuregelung beinhaltet nicht mehr die Festlegung des Schutzbereiches der unmittelbaren Umgebung durch das Organ, sondern ex lege durch Normierung einer „Bannmeile“ (eine 50-Meter-Grenze) mit festzulegenden Ausnahmen, etwa durch die Sicherheitsbehörde. Weiters wird eine Festlegung der „gefährdeten Personen“ durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingeführt, womit ex lege das Verbot für den Betroffenen verbunden sein wird, sich diesen Personen auf 50 Meter zu nähern, unabhängig davon, wo sich die Person gerade befindet. Zu dem sollen bundesweit Gewaltinterventionszentren (GIZ) eingerichtet und diese nachhaltig etabliert werden, um Täter und Gefährder nach einem polizeilichen Betretungsverbot aktiv zu kontaktieren und nachgehend im Sinne des Opferschutzes zu betreuen. •Wichtig ist uns auch der Schutz vor Zwangsheirat und weiblicher Genitalverstümmelung. Wenn Indizien für eine solche Gefährdung im Rahmen einer Auslandsreise bestehen, sollte die Kinder- und Jugendhilfe einschreiten und den Entzug der Reisedokumente veranlassen. Bei Gefahr in Verzug kann die Kinder- und Jugendhilfe eine erforderliche Maßnahme auch sofort setzen, muss dann aber binnen zehn Tagen einen Antrag an das Gericht stellen. Foto: NGZ Thema der Woche Nur 13 Prozent der angeklagten Vergewaltiger landeten bisher hinter Gitte Strafverschärfunge Auf die dramatische Zunahme bei Gewaltaten, Ve Die Bundesregierung antwortet auf die Gewaltwelle mit den bereits im Regierungsprogramm angekündigten härteren Strafen für Sexual- und Gewaltverbrecher. „Fast täglich müssen wir Schlagzeilen über Vergewaltigungen und Morden an Frauen zur Kenntnis nehmen. Dem treten wir nun entgegen“, erklärte Vizekanzler HC Strache. Die Koalition hat, wie angekündigt, als Reaktion auf die Welle von Gewalttaten, die seit der Masseneinwanderung 2015 über das Land geschwappt ist, eine Verschärfung des Strafrechts vorgestellt, Antwort auf Gewaltserie Nach der heurigen Mordserie, die ein Übertreffen der vorjährigen Rekordmarke an Morden befürchten lässt, hätte man denken können, dass es eigentlich kaum Kritik daran geben könnte. Weit gefehlt. Die Kurskorrektur der Koalition mit 50 Gesetzesverschärfungen und Maßnahmen im Strafrecht, die am vergangenen Mittwoch im Ministerrat beschlossen wurde, rechtfertigte FPÖ-Vizekanzler HC Strache damit, dass die dramatische Zunahme an „physischer und psychischer Gewalt gegen Frauen und Kinder unerträglich“ geworden sei und die FPÖ daher „harte Strafen“ als zielführende Gegenmaßnahme erachtet. Das stieß bei Österreichs Anwälten allerdings auf Kritik. Es handle sich um „eher populistische“ Maßnahmen, die „mehr ein Zeichen hin zum Wähler als ein positiver Beitrag“ wären, kritisierte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Rupert Wolff. Fakten widerlegen Kritik Auch die „Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen“ kritisierte insbesondere die Mindeststrafe für Vergewaltigung in der Höhe von zwei Jahren Haft sowie den Wegfall von Bewährungsstrafen. „Es ist empirisch belegt, dass die Verbrechensrate auch ohne Erhöhung von Strafen seit Jahrzehnten sinkt“, argumentierte Vizepräsidentin Alexia Stuefer. Allerdings war das nur bis 2017 der Fall, seither steigt deren Zahl – laut Kriminalstatistik – rapide an. In den Chor stimmte auch Richterpräsidentin Sabine Matejka ein, die schon Kickls Pläne zur Asyl-

Nr. 7 Donnerstag, 14. Februar 2019 g Innenpolitik 5 POLITIK ANALYSIERT Foto: FPÖ Walter Rosenkranz FPÖ-Klubobmann rn. Das soll sich mit der Erhöhung der Mindeststrafe auf zwei Jahre jetzt ändern. n nach Gewaltwelle 2018 rgewaltigungen und Morden verschäft die Koalition die Strafen Foto: BKA/tatic rechtsreform als „Angriff auf den Rechtsstaat“ gewertet hatte: „Wir haben uns immer gegen eine Anhebung der Mindeststrafen ausgesprochen. Dafür gibt es einfach keinen Bedarf, wir erwarten uns davon auch keinen Effekt.“ Richter würden einen entsprechenden Spielraum bei den Strafen benötigen, mahnte Mateijka: „In jedem Fall müssen die konkreten Umstände, die Person des Täters und viele andere Faktoren berücksichtigt werden.“ Spielte sie damit auf das Urteil zu jenen zwei Asylwerbern an, die vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln „im Zweifel“ freigesprochen wurden? Kaum verurteilte Vergewaltiger Diesen Umstand der geringen Verurteilungsquote bei Vergewaltigung hingegen beklagte Maria Rösslhumer vom Verein „Autonome Österreichische Frauenhäuser“: Aktuell seien etwa nur 13 Prozent der Angeklagten auch als schuldig befunden und zu Haftstrafen verurteilt worden. Mit Unverständnis für die Einwände und die Kritik der Experten reagierte der FPÖ-Vizekanzler: „Es kann doch nicht sein, dass man Die Garanten für mehr Sicherheit: Hebert Kickl und HC Strache. sagt, Straftaten finden immer statt, und da gibt es keine abschreckende Wirkung. Dann bräuchten wir ja gar keine Gesetze, keine Polizei und keine Gerichte mehr, wenn alles umsonst sein soll.“ Kaum Problembewusstsein in EU Rückenwind durch die Strafrechtsverschärfungen erhofft sich Innenminister Herbert Kickl bei der von ihm angestoßenen Asylrechtsreform, im speziellen bei der Erleichterung der Abschiebung von straffälligen Asylwerbern und Asylanten. Für einen Kurswechsel auf europäische Ebene hofft er durch die EU-Wahl im Mai durch „eine entsprechende Veränderung im Kräfteverhältnis“ im Europaparlament. Denn bei der jetzigen Kommission sieht er ein „wenig ausgeprägtes Problembewusstsein“. „Ich glaube, man kann mit gutem Gewissen davon sprechen, dass die Herrschaften ein Teil eines politischen Moralisierklubs sind, die eigentlich das Ziel verfolgen, die Täter mehr zu schützen als die Opfer“, bemerkte Kickl zu der letzte Woche erfolgten Ablehnung seines Vorschlags zur Reform der Abschiebemöglichkeiten durch die EU-Kommission. Zu den „Segnungen“ der Willkommenskultur von 2015 gehört eine Welle der Gewalt, wie sie derzeit unser Land überrollt. Schon für 2018 wurde Österreich bescheinigt, dass es die meisten Frauenmorde in Europa gegeben hätte und seit Jahresbeginn 2019 halten wir mittlerweile bei sieben an Frauen begangenen Tötungsdelikten. Strafrecht, das wirkt Viele Österreicher verstehen daher nicht, warum in der Vergangenheit Gewalt an Frauen oft nur mit bedingten Haftstrafen geahndet worden ist. Höchste Zeit für die FPÖ in Regierungsverantwortung mit der ÖVP einzugreifen. Niemand soll künftig mehr denken, er käme für Vergewaltigung ohne eine Gefängnisstrafe davon. Eine von der Regierung eingerichtete Arbeitsgruppe „Strafrecht“ hat sich der Problematik angenommen und wichtige Punkte erarbeitet, die reformiert werden müssen. So soll das Mindeststrafausmaß bei Vergewaltigung von ein auf mindestens zwei Jahre angehoben und die Möglichkeit einer gänzlich bedingten Strafnachsicht abgeschafftwerden. Ebenso sollen Wiederholungstaten strenger bestraft bzw. die Höchststrafen erhöht werden. Weitere Strafverschärfungen soll es geben, wo eine Autoritätsstellung missbraucht wurde, wo Opfer besonders schwer traumatisiert wurden oder ein außerordentlich hohes Ausmaß an Gewalt zur Anwendung kam. Der Platz hier reicht nicht, um alles aufzuzählen, doch für alle Maßnahmen gilt: Der Opferschutz muss wieder in den Vordergrund gerückt werden – und das Strafrecht muss für potentielle Täter wieder abschreckend sein.

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