Schulschluss gerne kurz interviewen.‘ Wir haben dann doch Abstand davon genommen.” rer Mutter - eine nicht unerhebliche Suizidgefahr attestiert. (…)“ 44 Heimat und Identität Immer wieder gibt es Meldungen über fehlgeschlagene Abschiebungen wegen Selbstmordgefahr. Die Frage, wer in Österreich Aufenthalt erhält oder nicht abgeschoben wird, darf jedoch nicht von Psychiatern beantwortet werden. Hier einige Beispiele: „Die Presse” vom 13.10.2010 berichtete: „Asyl: Fekter verteidigt Festnahme-Versuch in Schule (…) Das Mädchen ist offenbar untergetaucht, seine laut Volkshilfe selbstmordgefährdete Mutter befindet sich in Schubhaft.“ „Die Presse” vom 06.10.2010 berichtete: „Zwillinge in Schubhaft: Achtjährige wurden abgeschoben (…) Erst am Dienstag ist die Mutter aufgrund von „psychotischen Selbstmord-Gedanken“ stationär aufgenommen worden… (…)“ Der „Kurier” vom 22.06.2010 berichtete: „Arigonas Flüchtlingshelfer: ‘Den Kosovo blendet sie total aus‘ (…) Im Interview mit dem KURIER schildert der enge Vertraute der Familie, wie es den Zogajs geht und was sie jetzt machen wollen. (…) In einem Interview mit dem KU- RIER hat Arigona gesagt: ‘Ich gehe nicht lebend in den Kosovo zurück.‘ Da kriege ich Gänsehaut. Auch der Gutachter des Bundesasylhofs hat Arigona Zogaj - wie ih- Die deutsche Zeitung „Die Welt“ berichtete bereits am 04.11.2008 unter dem Titel „Jede zehnte Abschiebung scheitert an Suizid- oder Gewaltdrohungen“ von diesem Problem. Dazu aus einem VfGH-Erkenntnis B2400/07 vom 06.03.2008: „Der EGMR hatte sich mehrmals mit der Frage der Vereinbarkeit der Abschiebung Kranker in einen anderen Staat mit Art. 3 EMRK befasst: (…) 3. Zusammenfassend ergibt sich aus den erwähnten Entscheidungen, dass im Allgemeinen kein Fremder ein Recht hat, in einem fremden Aufenthaltsstaat zu verbleiben, bloß um dort medizinisch behandelt zu werden, und zwar selbst dann nicht, wenn er an einer schweren Krankheit leidet oder selbstmordgefährdet ist. Dass die Behandlung im Zielland nicht gleichwertig, schwerer zugänglich oder kostenintensiver ist, ist unerheblich, solange es grundsätzlich Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat bzw. in einem bestimmten Teil des Zielstaates
gibt (vgl. Pkt. 2.3 Fall Ndangoya). Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände führt die Abschiebung zu einer Verletzung in Art. 3 EMRK. Solche liegen etwa vor, wenn ein lebensbedrohlich Erkrankter durch die Abschiebung einem realen Risiko ausgesetzt würde, unter qualvollen Umständen zu sterben (Fall D. v. the United Kingdom).“ Ein großes Problem stellen straffällige Fremde dar. Wird ein Asylberechtigter (subsidiär Schutzberechtigter) oder Asylwerber straffällig, ist dieser mit der rechtskräftigen Verurteilung abzuschieben bzw. das Asylverfahren mit sofortiger Wirkung zu beenden. Im Jahr 2012 waren 8.481 ermittelte Tatverdächtige Asylwerber. Der Chronik auf „wien.orf.at” vom 17.06.2009 war zu entnehmen: (…) Auffällig ist für Wilfried Kovarnik, Leiter der Wiener Fremdenpolizei, dass der Grund für die Abschiebung immer häufiger eine kriminelle Handlung ist. So seien 2008 mehr als 70% der sogenannten aufenthaltsbeendenden Bescheide auf Grundlage von Verurteilungen vor Gericht zurückgegangen. 2000 seien es noch 25% gewesen. – Kovarnik betonte, dass dies nicht bedeute, dass Asylwerber häufiger straffällig werden, sondern dass immer häufiger Kriminelle das Asylrecht missbrauchen und Asylanträge stellen würden. Solange ein Asylverfahren läuft, könnten sie nämlich nicht abgeschoben werden. Der Bericht des Bundesministeriums für Inneres „Aus dem Inneren-DROGENBEKÄMPFUNG“ beinhaltet die Suchtmittelsituation in Wien: „(…) Jede Unterkunft, in der eine große Anzahl Asylwerber aus Westafrika untergebracht ist, stellt ein Gefährdungspotenzial dar. Es kommt daher in diesen Unterkünften immer wieder zu Festnahmen und Sicherstellung größerer Mengen Drogen in den zugewiesenen Zimmern oder allgemeinen Räumlichkeiten.Ebenso ist festzustellen, dass in Gegenden in welchen eine Konzentration an Asylwerberheimen vorhanden ist, auch der Drogenhandel im Nahbereich signifikant ansteigt. Die offene Drogenszene in Wien wird nach wie vor von westafrikanischen Gruppierungen beherrscht, welche sich aus Personen mit Asylstatus rekrutieren. (…)” Der Jahresbericht Suchtmittelkriminalität 2009 des BMI besagt: „(…) Unterkünfte, in die eine große Anzahl an Asylwerbern aus Westafrika untergebracht ist, stellen ein Gefährdungspotential dar, da es hier immer wieder zu Festnahmen und Sicherstellungen von größeren Mengen an Drogen kam. Ebenso zeigt sich, dass in Gegenden, in denen vermehrt Asylwerberheime zu finden sind, auch der Drogenhandel ansteigt. (…) Die offene Drogenszene in Wien wird nach wie vor von westafrikanischen Gruppierungen beherrscht, die sich aus Personen mit Asylstatus rekrutieren. (…) Bei den afrikanischen Dealern handelt es sich fast ausschließlich um Asylwerber.” „Der Kurier” vom 16.9.2010 berichtet in diesem 45 Heimat und Identität
94 Recht und Gerechtigkeit 3.1.10.)
3.1.12.) Schaffung von Landesverwal
der EU an einzelne Empfänger flie
100 Recht und Gerechtigkeit mission
nichts mit der Erfüllung ihrer pol
104 Recht und Gerechtigkeit Sadiste
106 Recht und Gerechtigkeit Spezial
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In Österreich gibt es für Auslän
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Familie und Generationen Die Famili
4.1.5) Weg vom Niedrigstlohnbereich
die sie eigentlich beseitigen wollt
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Zudem ist evident, dass Mädchen au
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172 Wohlstand und soziales Gleichge
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176 Wohlstand und soziales Gleichge
oder für den Föderalismus kommen.
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Jegliche Bestrebungen, insbesondere
184 Wohlstand und soziales Gleichge
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268 Weltoffenheit und Eigenständig
Gegensatz zum Selbstbestimmungsrech
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Europa der Vielfalt Ein Verbund fre
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• Im GASP-Rat soll - mit Ausnahme
10.11) Renationalisierung und Subsi
Da es sich dabei um einen Kernberei
287 Notizen
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