Anmerkungen [1] Select Committee on Economic Affairs, The Economic Impact of Immigration (Vol. I: Report; Vol. II: Evidence), published by the Authority of the House of Lords, London, 2008 [2] Jean-Paul Gourévitch, Le coût réel de líimmigration en France, Contribuables Associés, Paris, 2008 reich kommen wollen. Ein wesentlicher Anreiz würde damit entfallen. Dr. Eva Pichler ist Universitätsprofessorin am Institut für Wirtschaftspolitik und Industrieökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie äußerte sich in „Die Presse“, Print-Ausgabe, 08.03.2007: 36 Heimat und Identität „Die Weltwoche”, 03/09 Interview von R. Köppel mit Prof. Herwig Birg „Sie behaupten, die real existierende Zuwanderung sei für Deutschland ein Verlustgeschäft? – Man muss differenzieren. Das Ifo-Institut und das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht haben die Nutze- Kosten-Bilanz der Migration detailliert aufgeschlüsselt. Im Durchschnitt belasten Zuwanderer, die weniger als 10 Jahre in Deutschland leben, pro Kopf und Jahr den deutschen Steuerzahler mit netto 2300 Euro. Lebt ein Zuwanderer bereits 10 bis 25 Jahre in Deutschland, kostet er den Steuerzahler pro Jahr 1300 Euro. Erst wenn der Migrant 25 Jahre und länger in Deutschland gelebt hat, kippt die Bilanz ins Positive. Dann zahlt der Zuwanderer pro Kopf und Jahr 800 Euro mehr ins Fiskalsystem ein, als er bekommt. Wenn man alle Aufenthaltsdauern summiert, dann kostet uns jeder Zuwanderer pro Kopf und Jahr 700 Euro.“ Weniger qualifizierte Arbeitskräfte kommen gerne nach Österreich, weil es großzügige Familien- und Sozialleistungen gibt. Sonderleistungen, wie etwa die Familienbeihilfe, sollen nur mehr Staatsbürgern zustehen, da auf diese Weise ein Großteil der integrations- und arbeitsunwilligen Migranten erst gar nicht nach Öster- „Erwerbsmigranten in der Minderheit In einigen (schwerpunktmäßig) zentraleuropäischen Staaten hat Migration eine andere Dimension: Studien zeigten, dass in Deutschland, Frankreich oder Holland ein großer Teil der Migration Asylanten bzw. nachziehende Familienangehörigen sind. Ein Blick auf die Webseiten von Statistik Austria belegt, dass dies auch für Österreich gilt. (…) Tatsächlich betreibt auch Österreich eine selektive Migrationspolitik, wenn auch im umgekehrten Sinn. Es ist nicht nur ein begehrtes Zielland für Asylanten und Familienangehörige, auch werden vom Sozialstaat magnetisch unqualifizierte Arbeitsmigranten stärker als qualifizierte angezogen (was auch ökonomische Migrationsmodelle prognostizieren). Großzügige Familientransfers, de facto beitragsfreie bzw. hoch subventionierte Versicherung im öffentlichen Gesundheits- und Pensionssystem, niedrige oder keine Steuern für geringe Einkommen und weitere Sozialleistungen (z.B. geringe Studiengebühren) stehen Steuersätzen von weit über 50 Prozent jenseits einer 1200 Euro Bruttoeinkommensgrenze (p. M.) gegenüber.(…)”
Konkrete Maßnahmen zur Steuerung der Zuwanderung: »» Vorläufiger Zuwanderungsstopp für Personen aus Drittstaaten. »» Wiedererlangung der nationalen Entscheidungshoheit über die Binnenmigration in der Europäischen Union - Keine bedingungslose Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger. »» Einführung eines Modells mit befristetem Gastarbeiterstatus, welches den Familiennachzug grundsätzlich ausschließt (Ausnahmeregelungen für höchstqualifizierte Spezialisten, Wissenschafter, Top-Manager, etc.) – Ablehnung einer auf dauerhafte Niederlassung orientierten Zuwanderung. »» Keine Familien- und Sozialhilfeleistungen an Drittstaatsangehörige. der EU, insbesondere von Osteuropa nach Österreich, ist anzustreben, dass Österreich seine Entscheidungshoheit über Zuwanderungsbelange zurückerhält. Solange zwischen den Ländern Osteuropas und jenen des Westens ein derart hohes Sozialgefälle besteht, sind die Niederlassungsfreiheit und die Öffnung des Arbeitsmarktes existenziell bedrohliche Faktoren für uns und damit abzulehnen. Die Massenimmigration in die ursprünglichen Kolonialländer Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Portugal und Spanien führte immer wieder zur Legalisierung von illegal Eingewanderten, welche alle einen Aufenthaltstitel in Österreich erhalten könnten, was abzulehnen ist. 2.1.4) Ausländerpolitik und Integration Die FPÖ bekennt sich zur Stärkung der Fremdenpolizei. Diese Einheit muss über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen und ist mit anderen Abteilungen effektiv zu vernetzen. Österreich hat die Verpflichtung, sich mit der konsequenten Rückführung von Ausländern zu befassen, die in Österreich straffällig geworden sind, Sozialmissbrauch betreiben, deren Asylansuchen abgelehnt werden musste oder für die es keine Arbeitsplätze oder Wohnungen im Land gibt. Die FPÖ bekennt sich dazu, den Tendenzen der Aufweichung der Visapflicht entgegenzuwirken. Die Sonderrechte türkischer Staatsbürger sind aufzuheben. Türkische Staatsbürger sollen nicht mehr Rechte haben als Bürger aus anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union. Staatssprache in Österreich ist gemäß Artikel 8 B-VG Deutsch. Somit sind alle für Behörden Staatssprache in Österreich ist gemäß Artikel 8 B-VG Deutsch. Somit sind alle für Behörden notwendigen Übersetzungen von Dokumenten sowie Dolmetscher von Gästen zu finanzieren. 37 Heimat und Identität Vor dem Hintergrund der enormen Migrationsströme innerhalb Wer als Ausländer in Österreich ein Kapitalverbrechen begeht, wer mit Drogen handelt oder sich an Kindern vergeht, hat seine Haftstrafe in seinem Heimatland zu verbüßen und ist mit einem lebenslangen Einreiseverbot zu belegen.
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