Regierungsprogramm 2017 – 2022 • Unterstützung junger österreichischer Talente durch größeren Stellenwert von österreichischer Kunst und Kultur in öffentlich-rechtlichen Medien: Prüfung einer angemessenen „Österreich-Quote“ im Programm von öffentlich-rechtlichen Medien zu reichweitenstarken Sendezeiten, speziell beim Radiosender Ö3, sowie Prüfung einer gesetzlichen Bestimmung, wonach ein angemessener Anteil der Programmentgelte für die heimische Produktion von Spielfilmen, Dokumentationen und Fernsehserien zu verwenden ist • Sicherstellung der Urheberrechte von Künstlerinnen und Künstlern vor allem im digitalen Raum, wo notwendig durch Initiativen auf europäischer Ebene • Sicherstellung voller Transparenz bei öffentlicher Kulturförderung quer durch alle Gebietskörperschaften als Grundlage für strategische Schwerpunktsetzungen; Befüllung der Transparenzdatenbank mit allen für die Kultur relevanten Daten • Unvereinbarkeitsbestimmungen bei Förderungen und Compliance-Bestimmungen durchsetzen • Schaffung einer Internetplattform für österreichische Künstler, auf der sich diese präsentieren können • Novellierung des Kunstförderungsgesetzes (z.B. Evaluierung aller Förderungen ab 100.000 Euro) • Aktive Mitwirkung und freiwillige Mitarbeit in Kultureinrichtungen durch Personen aus der Zivilgesellschaft unterstützen • Förderung von Exzellenz und klares Bekenntnis zur Qualität: Abschluss von nach Möglichkeit mehrjährigen Leistungsvereinbarungen zwischen öffentlichen Fördergebern einerseits und Fördernehmern (Institutionen) andererseits mit klaren Wirkungszielen und objektivierbaren Qualitätskriterien zur Förderung der Freiheit der Kunst und zur besseren Planbarkeit (parallel zum System im Bereich Wissenschaft und Forschung) −− Einführung von klaren Qualitätskriterien (Benchmarking), Peer-Reviews und Mitarbeiterreviews beim Einsatz öffentlicher Fördermittel −− Durchführung effektiver Kontrolle, ob die vorgegebenen Wirkungsziele und Qualitätskriterien erreicht wurden; darauf aufbauend echtes Prämiensystem • Stärkung regionaler Kulturinitiativen und künstlerischer Ausbildungsangebote in ganz Österreich sowie mehr Präsenz von Kulturprojekten der Bundesländer in der überregionalen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien • Bekenntnis zum österreichischen Film: Filmförderung als wichtiger Beitrag zur Identitätsstiftung; Prüfung von Anreizmodellen für (internationale) Filmproduktionen • Bekenntnis zur Errichtung eines Analogen Film-Preservation-Centers als einem von nur wenigen europäischen Standorten für die Archivierung, Entwicklung und Restaurierung analogen Filmmaterials • Verstärkte Berücksichtigung von „Literatur im öffentlichen Raum“ zur größeren öffentlichen Präsenz bei Mittelvergaben • Bessere Rahmenbedingungen für privates Engagement im Kultursektor: Ankurbelung privater Kunstförderung Einfache Strukturen, klare Kompetenzen und weniger Bürokratie für die Kultureinrichtungen des Bundes Erst die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ermöglichen mit ihren Beiträgen eine aktive Kulturpolitik. Ihnen gegenüber haben wir daher die Verpflichtung, mit Steuergeld verantwortungsvoll und effizient umzugehen. Das bedeutet auch, bestehende Strukturen zu hinterfragen. Wir wollen sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel, die wir für Kunst und Kultur investieren, auch tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden. • Evaluierung der bestehenden Strukturen von Bundeseinrichtungen (z.B. unter Berücksichtigung der Problembeschreibungen und Ergebnisse des „Weißbuchs Österreichische Bundesmuseen / Österreichische Nationalbibliothek“) Seite 94
Regierungsprogramm 2017 – 2022 • Zuständigkeiten zwischen Burghauptmannschaft und Museen klären • Programm „Kunst in den Regionen“: Die Sammlungsbestände der Bundeseinrichtungen sollen im Zuge von Kooperationen verstärkt in den Bundesländern ausgestellt und präsentiert werden können. Davon soll ein weiterer Impuls zur Stärkung des ländlichen Raums ausgehen. • Digitalisierung des Kulturgutes vorantreiben • Bundesdenkmalamt neu aufstellen −− Reorganisation des Bundesdenkmalamtes hin zu mehr Serviceorientierung −− Besserstellung von privaten Denkmaleigentümern im Fall von Investitionen • Denkmalschutz gesetzlich erneuern: Erhaltung des baulichen Erbes im Eigentum der Republik und Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes in Österreich als wichtigen Anziehungspunkt für Touristen aus dem In- und Ausland; gleichzeitig richtige Rahmenbedingungen für innovative Neubauten schaffen. Überprüfung der Eingriffsmöglichkeit des Bundes in die Bau- bzw. Raumordnung zur Einhaltung völkerrechtsverbindlicher Staatsverträge • Entbürokratisierung der Vorschriften des Denkmalschutzes für private Bauherren und Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, um Eigentümer von Bausubstanz, die als schützenswert gilt, auch serviceorientiert bei ihrer Aufgabe zu unterstützen −− Normenbereinigung: Widersprüche zwischen Bauordnung und DMSG-Regelungen auflösen • Umsetzung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“ • Neuaufstellung der Bundestheaterholding • Erstellung einheitlicher Richtlinien für Kostensätze der Bundesmuseen für den Leihverkehr • Verstärkte Nutzung von „Shared Services“: Bestimmte Bereiche der Verwaltung und des Budgetmanagements in einer gemeinsamen Organisations-Struktur vereinheitlichen und administrative Synergien erzielen. Die unabhängige künstlerisch-kreative Arbeit der Einrichtungen soll gleichzeitig abgesichert und wenn möglich erweitert werden; Einführung klarer Governance-Regeln • Sachgerechte Lagerung von Kulturgütern im Eigentum der Republik sicherstellen und die erforderlichen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen umsetzen −− Prüfung der Errichtung eines alle Bundesmuseen übergreifenden Zentraldepots für Kulturgüter unter Einbeziehung eines archäologischen Zentraldepots für die Sammlungen des Bundesdenkmalamtes und allfällig anderer Interessenten −− Prüfung der Nutzung von Synergien im Transportwesen • Synergiepotenziale zwischen Bundesmuseen und Ländermuseen besser nutzen: Abschaffung von gegenseitigen Leihgebühren, bessere Einbindung der Landesmuseen in bundesweite Kulturinitiativen • Attraktivierung des Besuchs von Bundesmuseen durch spezielle preisliche Angebote, insbesondere für Familien Das Gedenkjahr 2018 als gemeinsames Projekt für das ganze Land etablieren Die kommende Legislaturperiode, insbesondere das Jahr 2018, steht im Zeichen vieler Jubiläen, Gedenk- und Jahrestage. Neben zahlreichen weiteren Jubiläen (z.B. 1848 – Jahr der demokratischen Revolution, 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) markiert 2018 vor allem den 100. Jahrestag der Gründung der Republik Österreich. Wir wollen ein würdiges, inhaltlich breit aufgestelltes Gedenken an diese Ereignisse ermöglichen. Dabei wollen wir die Bundesländer und deren Kultureinrichtungen möglichst umfassend einbinden und so ein gemeinsames, österreichweites Gedenken ermöglichen. Dies soll sowohl die Geschichte von Altösterreichern (z.B. Südtirol) und Vertriebenen miteinbeziehen als auch die guten Beziehungen zu unseren Nachbarn, die sich gerade in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben. 2018 markiert aber auch den 80. Jahrestag des „Anschlusses“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich. Auch diesem Ereignis, das mit viel Leid verbunden war und einen wesentlichen Schritt hin zu einer der größten Tragödien in der Weltgeschichte bedeutete, muss in einem würdigen und respektvollen Rahmen gedacht werden. Österreich bekennt sich zu seiner Mitschuld und Seite 95
Zusammen. Für unser Österreich. R
Inhaltsverzeichnis Vorwort.........
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• Innere Sicherheit • Integrati
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