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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Transparenz und Objektivierung des Auswahlverfahrens sowie Attraktivierung der Berufsstände Richter und Staatsanwalt – Standesrecht der Rechtsanwälte und Notare Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare sind gemeinsam wichtige Träger des Rechtsstaates. Moderne, aufeinander abgestimmte Berufsrechte sichern die Qualität der juristischen Berufsausübung. Durch geeignete Maßnahmen sind Bestellungsvorgänge, Aus- und Fortbildung sowie interdisziplinäre Durchlässigkeit unter den juristischen Berufen zu forcieren. • Weiterentwicklung des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens für den richterlichen Vorbereitungsdienst im Sinne eines modernen, transparenten und objektiven Prozesses anhand objektiver Kriterien zur Berufsqualifikation • Erstattung von Besetzungsvorschlägen betreffend Richter und Staatsanwälte mit erhöhten Begründungspflichten für alle Personalvorschläge und verpflichtende Hearings unter Einbindung anderer verwandter Berufsgruppen • Beseitigung des Widerspruchs zwischen Verschwiegenheits- und Meldepflicht von Notaren und Rechtsanwälten bei Geldwäsche • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Attraktivierung des Amtes der Familienrichter • Abbau sachlich nicht gerechtfertigter Hürden für einen Wechsel zwischen den Berufsgruppen der Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie Forcierung gemeinsamer Ausbildungsmodule • Erhöhung der Effizienz durch Wiederherstellung des Systems der festen Geschäftsverteilung • Ausgleich in gerechtfertigten Sonderfällen durch Personalsenate (z.B. Sperre eines Richters für Neuanfall) • Flexibilisierung des starren Gehaltsschemas von Richtern und Staatsanwälten • Erfahrene Richter und Staatsanwälte aus den Instanzen sollen künftig ihre erreichte „Gehaltsposition“ in eine funktional niedriger entlohnte Position, insbesondere die des Familienrichters, mitnehmen können Seite 50

Regierungsprogramm 20172022 Landesverteidigung Das neutrale Österreich bekennt sich zur militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist, sowie zur allgemeinen Wehrpflicht. Das EU-Mitgliedsland Österreich liegt Krisenregionen an den Rändern Europas geografisch näher als andere EU-Mitgliedstaaten. Die Auswirkungen von Konflikten wurden nicht zuletzt durch die Migrationskrise seit 2015 sichtbar. Das erfordert, das österreichische Staatsgebiet und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verteidigen sowie gegen alle Formen der Bedrohung zu rüsten. Darüber hinaus gewinnen nicht-konventionelle Formen organisierter Gewaltanwendung durch staatliche und nicht-staatliche Akteure auch für Österreich an Bedeutung. Dieses Risikospektrum umfasst somit den Einsatz zerstörerisch-disruptiver Technologien wie Energie- und Biowaffen, Cyber-Angriffe sowie die Weitergabe von Technologien und Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen. Auch transnationaler Terrorismus und Extremismus können zur Destabilisierung von Staaten beitragen. Zum Beispiel haben Cyberangriffe das Potenzial, durch nachhaltige Beeinträchtigung nationaler Infrastruktur Gesellschaften zu destabilisieren. Auch moderne militärische Strukturen und Einsätze stützen sich, wie vitale staatliche Grundfunktionen, auf funktionierende IKT- Infrastruktur und stellen somit lohnende Ziele für Angriffe dar. Naturkatastrophen sowie technische oder ökologische Katastrophen sind im nationalen und globalen Kontext im Steigen begriffen. Neben den unmittelbaren fatalen Auswirkungen auf die betroffenen Menschen können sie auch negative Folgewirkungen für die Stabilität gesamter Regionen haben und Migrationsbewegungen größeren Umfangs auslösen. Für Österreich bedeutet das die Erhaltung und Stärkung der Fähigkeiten einer eigenständigen militärischen Landesverteidigung gemäß Art 79 (1) B-VG, um die erforderlichen Potenziale auch nach dem Territorialitätsprinzip aufrechtzuerhalten. Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist als Einsatzheer in einer Gesamtstärke von zumindest 55.000 Soldaten zu führen. In diesem Zusammenhang ist das ÖBH konsequent auf die Abwehr konventioneller und nicht-konventioneller Angriffe auszurichten. Dafür ist durch eine langfristig gesicherte und ausreichende budgetäre Bedeckung der Investitionsrückstau der vergangenen Jahre ab 2018 aufzulösen und ein verfassungskonformer Zustand des ÖBH, insbesondere der Miliz, herzustellen. Das ÖBH muss weiterhin auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zur Bewältigung von Assistenz-Aufgaben, zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt sowie zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs befähigt sein. Das kann z.B. Beitragsleistungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen, im Bereich Cyber-Abwehr oder für mögliche Herausforderungen im Bereich Grenzüberwachung umfassen. Luftraumsouveränität und Luftraumüberwachung müssen umfassend gewährleistet werden und sollen durch Effizienz und Nachhaltigkeit internationalen Vergleichen standhalten können. Der Cyber-Bereich ist auch in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern weiterzuentwickeln. Zusätzlich dazu werden die Fähigkeiten des ÖBH auch im Bedarfsfall innerhalb des EU-Gebietes u.a. zum Schutz der EU-Außengrenzen (Solidarität, Beistand) gefragt sein. Der Erhalt und der Aufbau der entsprechenden Fähigkeiten werden zu einem wesentlichen Beitrag im Rahmen Seite 51

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