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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Verantwortung eingefordert werden. Nicht erst das Strafrecht, sondern bereits das Unternehmens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht müssen saubere, nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit fördern. • Weiterer Ausbau der Online-Unternehmensgründung −− Digitalgründung von GmbH mit dem Notar −− Evaluierung der Möglichkeit der Direkteintragung im Firmenbuch durch Notare • Prüfung von Modernisierungs- und Flexibilisierungsnotwendigkeiten im Aktienrecht, insbesondere im Hinblick auf nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften • Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie unter besonderer Berücksichtigung des dualistischen Systems in Österreich (Erhalt der starken Stellung des Aufsichtsrates zur Beibehaltung des dualen Systems) • Modernisierung des Genossenschaftsrechts: Die im Bereich der Kapitalgesellschaften bestehenden Möglichkeiten zur Umgründung per Spaltung sollen auch Genossenschaften eröffnet werden • Novellierung Kartellgesetz −− Besetzung der Senate des Kartell- und Kartellobergerichts ausschließlich mit Berufsrichtern −− Evaluierung der Möglichkeit einer Zusammenführung des Kartellgesetzes, des Wettbewerbsgesetzes sowie des Nahversorgungsgesetzes • Evaluierung und gegebenenfalls Änderung des gesetzlichen Zinssatzes im § 456 UGB • Entfall der Veröffentlichungspflicht von Eintragungen im Firmenbuch und sonstigen vom Firmenbuchgericht vorzunehmenden Veröffentlichungen im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ (vgl. §§ 10, 277 ABs. 2 UGB) und Erweiterung der Möglichkeit der Kundmachung in der Ediktsdatei • Evaluierung des Unternehmensreorganisationsgesetzes Reformen im Zivil- und Familienrecht Der leistbare Zugang der Bevölkerung zum Recht und eine rasche gerichtliche Klärung von zivilrechtlichen Streitigkeiten sind nicht nur Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung, sondern auch wesentlich für einen funktionierenden Wirtschaftsstandort. Die Regierungsparteien bekennen sich zu verfahrensbeschleunigenden und effizienzsteigernden Maßnahmen in allen Verfahrensarten. Das Zivilrecht, das die privaten Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger regelt, muss den modernen Erfordernissen der Menschen entsprechen. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch hat sich als taugliche Grundlage der Regelung dieser Rechtsverhältnisse erwiesen. Dennoch gilt es, maßvolle Adaptierungen anzudenken und notwendige Reformen umzusetzen. Das Familienrecht regelt das Fundament unserer Gesellschaft und hat somit eine besondere Bedeutung. • Modernisierung und Vereinfachung des Kindesunterhaltsrechts −− Optimierung der Gerichts- und Verwaltungsprozesse insbesondere zur Hebung von Synergieeffekten −− Verbesserung des Rückersatzes der Unterhaltsvorschüsse von Unterhaltspflichtigen −− Berücksichtigung von Doppelresidenz und doppelter Haushaltsführung • Modifikation der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge • Einführung eines Doppelresidenzmodells • Evaluierung der Familiengerichtshilfe • Evaluierung, Weiterentwicklung und Neugestaltung des Mediationsrechts Seite 42

Regierungsprogramm 20172022 • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): −− Schaffung eines zeitgemäßen Superädifikatsrechts −− Überarbeitung von Verjährung, Ersitzung und Teilen des Sachenrechts • Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung der Empfehlungen des Endberichts „Evaluierung des KindNamRÄG 2013“ • Ausbau des Kinderschutzes: Straffung der Kompetenzen und Zuständigkeiten, Förderung des Kindeswohls • Berücksichtigung reiner Forstbetriebe im Anerbengesetz • Schaffung von Rahmenbedingungen für verbesserte finanzielle Schadensgutmachung bei Naturkatastrophen, Ermöglichung von Rückversicherungen • Evaluierung der bestehenden Regelungen von Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhaltsexekutionen unter das Existenzminimum Reformen im Strafrecht Die Relation der Strafdrohungen für Vermögensdelikte einerseits und für Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Sexualdelikte andererseits wird in unserer Gesellschaft als nicht mehr zeitgemäß empfunden und kritisiert. Bisherige Anstrengungen, eine Ausgewogenheit herzustellen, waren nicht ausreichend, sodass weitere Maßnahmen zu setzen sind. Straftatbestände und Strafdrohungen müssen dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Dazu muss im Strafrecht den negativen Auswirkungen von Straftaten auf das Leben und die körperliche und geistige Unversehrtheit von Opfern mehr Gewicht eingeräumt werden. Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sind schwerer Traumatisierung ausgesetzt, die in den gesetzlichen Strafdrohungen zu wenig berücksichtigt wird. Es sind in diesem Bereich die Möglichkeiten der Strafzumessung und der Deliktskatalog zu erweitern. Der Frage, welche Strafe im Einzelfall die Schwere der Tat und das Gewicht der verletzten Opferinteressen erfordert, ist ein eigener, transparenter Verfahrensabschnitt zu widmen. Gleichzeitig sind die in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten fußenden Verfahrensgarantien für ein faires Verfahren auszubauen und der Grundrechtsschutz zu stärken. • Weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten • Nachschärfung der Strafzumessungsgründe (z.B. außerordentliche Strafverschärfung bei besonders verwerflichen Beweggründen oder besonders brutaler Tatbegehung oder nachhaltigen psychischen Folgen für das Opfer) • Erweiterung des Straftatbestandes der Unterlassung der Hilfeleistung um den Tatbestand der Behinderung der Hilfeleistung • Erhebung einer Statistik der Verfahrenspraxis und Rechtsprechung in Bezug auf die Straftatbestände „Herabwürdigung religiöser Lehren“ bzw. „Verhetzung“ • Lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägige Gewalt- und Sexualstraftäter hinsichtlich Tätigkeiten mit Kindern oder wehrlosen Personen • Evaluierung aller Straftatbestände unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse der Strafrechtsreform 2016, insbesondere im Hinblick auf Strafober- und -untergrenzen, Berücksichtigung von gesellschaftlich besonders verpönten Tatbegehungsweisen und Prüfung des Erfordernisses allfälliger neuer Straftatbestände (z.B. Behördentäuschung durch Alterslüge, gegen Asylbetrug, Schlepperei sowie illegale Einreise und Aufenthalt, Erschleichung von internationalem Schutz etc.) sowie Prüfung der Bereinigung von Straftatbeständen • Prüfung von strafrechtlichen Bestimmungen, die Einfluss auf den Wirtschaftsstandort haben (u.a. verstärkter Schutz von Geschäftslokalen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Untreue, Anpassung der Bestimmungen der GewO über den Ausschluss von der Ausübung eines Seite 43

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