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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 für Asylwerber. Auf europäischer Ebene arbeitet Österreich aktiv an der Ausgestaltung einer resilienten, nachhaltigen und effizienten Asylpolitik mit, die Österreich entlastet und Rückführungen von Wirtschaftsmigranten verstärkt. • Effizienz im Asylverfahren steigern −− Neukodifizierung des gesamten Asyl- und Fremdenrechts −− Auslesen beziehungsweise Wiederherstellen von Handydaten und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Soziale Medien) zur Erhebung der Reiseroute und bei unklarer Identität −− Erweiterung der Verordnung sicherer Herkunftsstaaten −− Beschleunigte Aberkennung des Schutzstatus bei Heimreisen −− Ex lege Asylantragstellung für nachgeborene Kinder von Asylwerbern −− Verkürzung der Beschwerdefristen in beschleunigten Verfahren mit Anwaltspflicht −− Negative Feststellung von Identitäten, wenn eine positive Feststellung nicht möglich ist −− Ausschluss der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof bei Asylverfahren −− Kompetenzverschiebung für Deutsch für Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in das für Integration zuständige Ressort −− Konsequente Rückführung abgelehnter Asylwerber −− Keine weiteren aufenthaltsverfestigenden Maßnahmen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens • Bundeseinheitliche Neuregelung der Grundversorgung −− Nur mehr Sachleistungen, keine individuelle Unterbringung, eigenverantwortliche Haushaltsführung −− Abnahme von Bargeld bei Asylantragstellung zur Deckung der Grundversorgungskosten −− Einschränkung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht bei grundversorgungsrelevanten Erkrankungen oder Einschränkungen −− Verbot, Ehemänner von Kinderbräuten mit der Obsorge zu betrauen −− Im Familiennachzug werden Kinderehen, Zwangsehen und Mehrfachehen nicht anerkannt −− Schaffung von Brückenklassen zur Erlangung von Deutschkenntnissen in Grundversorgungseinrichtungen −− Gesetzliche Klarstellung, dass ein Wohnsitz in einer Grundversorgungseinrichtung keinesfalls ein fester Wohnsitz im Sinne von § 173 Strafprozessordnung ist −− Einführung eines elektronisch überwachten Hausarrests für straffällig gewordene Personen in Grundversorgungseinrichtungen als gelinderes Mittel zur Verfahrenssicherung −− Erleichterte Einbringung von Geldleistungen aus Schadenersatzansprüchen im Wege eines Sonderexekutionsrechts analog der Gehaltsexekution bei Drittstaatsangehörigen, die öffentliche Unterstützungsleistungen beziehen (GVS, BMS, Kindergeld) −− Bis Ende 2018 Durchgriffsrecht nur mehr auf Bundeseigentum in Anspruch nehmen • Effizienz bei Außerlandesbringungen und im fremdenpolizeilichen Verfahren steigern −− Verwaltungsstraftatbestand und zivilrechtlicher Regress bei illegaler Wiedereinreise nach freiwilliger Ausreise unter Gewährung von Rückkehrhilfe −− Verwaltungsstraftatbestand bei missbräuchlicher Anerkennung von Vaterschaften zwecks Erlangung eines Aufenthaltsrechts oder Verhinderung einer Außerlandesbringung −− Umfassendes Arbeitsverbot (selbständig, unselbständig sowie Dienstleistungscheck) für Personen, die sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhalten, auch für Personen mit rechtskräftig negativ entschiedenem Asylverfahren − − Keine Aufenthaltsverfestigung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern im Rahmen der Erlassung einer Rückkehrentscheidung (Grenze: Art. 8 EMRK) • Aktiv an der Ausgestaltung einer resilienten, nachhaltigen und effizienten Asylpolitik im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ mitarbeiten, die Österreich entlastet und Missbrauch ausschließt. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: Seite 34

Regierungsprogramm 20172022 −− Auf Entlastung Österreichs im Bereich der Asylanträge hinwirken (z.B. Sekundärmigration und Verfahrensmissbrauch abstellen, Anreize verhindern, Grenzschutz ausbauen) −− Entschlossene Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel und der damit verbundenen irregulären Migration −− Das Ziel, auf See Gerettete in „Rescue Centres“ außerhalb der EU zu bringen und sie nicht selbst aktiv in die EU zu holen, weiterverfolgen −− Für besonders vulnerable Gruppen ein österreichisches Resettlementkontingent vorsehen −− Weitere Rückführungsabkommen abschließen −− Solange es für die Verhinderung illegaler Migration auf europäischer Ebene keine praktikable und befriedigende Lösung gibt, ist sicherzustellen, dass das Thema Asyl und Migration im europarechtlichen Rahmen in österreichischer Kompetenz bleibt und durch Österreich geregelt wird • Einrichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (Einsparungen) −− Sicherstellung einer qualitativ angepassten und nicht auf Gewinn ausgerichteten Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden unter Berücksichtigung besonderer Betreuungsbedürfnisse −− Unabhängige und objektive Rechtsberatung und qualitativ hochwertige Rückkehrberatung im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren −− Gewährleistung umfassender Übersetzungs- und Dolmetschleistungen (inklusive Videodolmetsch) für Fremdenbehörden, Sicherheitsverwaltung und Kriminalpolizei sowie Steigerung der Effizienz und Vertraulichkeit durch bundesunmittelbare Aufgabenwahrnehmung Effizientes Krisen- und Katastrophenschutzmanagement für Österreich schaffen Moderne Gesellschaften sind geprägt durch Interdependenzen, Spezialisierungen und breiten Einsatz intelligenter technischer Systeme. Dies schafft Chancen, aber auch Risiken und erhöht gleichzeitig die Verletzbarkeit. Die Migrationskrise 2015 hat gezeigt, dass die gesamtstaatlichen Strukturen, Regeln und Verfahren für die Krisenbewältigung optimiert und weiterentwickelt werden müssen, um die Resilienz Österreichs zu stärken. Um Österreich sicherer und widerstandsfähiger zu machen, wird ein neuer politisch-strategischer Ansatz verfolgt. • Die Resilienz Österreichs, d.h. die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft nach Krisen, soll in einem gesamtstaatlichen Ansatz gesteigert werden • Dabei wird eine koordinierte Umsetzung angestrebt, vor allem in den Bereichen Cyber- Sicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen, Katastrophenschutz (einschließlich Vorbeugung) sowie Daseinsvorsorge • Die Strukturen und Verfahren des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements sollen gesetzlich abgesichert werden • Entwicklung umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Verantwortungsbereiche des Bundes und der Länder im Bereich des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements −− Schaffung konkreter Zuständigkeiten, Aufgabenverteilungen, Informationsverpflichtungen und Befugnisse für die Bewältigung andauernder und/oder komplexer (bundesländerübergreifender und internationaler) Krisen- und Katastrophensituationen, in denen eine enge Kooperation aller zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie Einsatzorganisationen erforderlich ist −− Entwicklung straffer Strukturen (Bundessicherheitsrat) für die Bewältigung komplexer Störungen des öffentlichen Bereiches unter Einbindung des Parlaments mit konkreter Aufgaben- und Befugniszuweisung −− Weiterentwicklung des Ständigen Unterausschusses des Innenausschusses zu einem interdisziplinären Ausschuss zu staatspolitischen Sicherheitsfragen Seite 35

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