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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 −− Stellungnahmepflicht des zuständigen Ministers −− Verpflichtende (Ausschuss-)Begutachtung von konkreten Gesetzesvorschlägen. • Dieses Modell soll rasch implementiert werden. Drei Jahre nach Einführung sollen die gewonnenen praktischen Erfahrungen evaluiert werden Schritt 2: Volksbefragung zur weiteren Stärkung der direkten Demokratie • Gegen Ende der Gesetzgebungsperiode und nach erfolgreicher Evaluierung der Weiterentwicklung des Volksbegehrens soll im Jahr 2022 das folgende Modell zur weiteren Stärkung der Demokratie beschlossen werden. Kommt die dafür im Parlament nötig Zweidrittelmehrheit nicht zustande, so wird dazu eine Volksbefragung abgehalten: −− Wurde ein Volksbegehren in Form eines Gesetzesantrages von mehr als 900.000 Wahlberechtigten unterstützt und vom Parlament binnen einem Jahr nicht entsprechend umgesetzt, wird das Volksbegehren den Wählern in einer Volksabstimmung zur Entscheidung vorgelegt −− Vorabkontrolle durch den Verfassungsgerichtshof: Voraussetzung für die Volksabstimmung ist, dass der Verfassungsgerichtshof in einer verpflichtenden Vorabkontrolle keinen Widerspruch zu den grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Österreichs festgestellt hat. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen nicht vom Wirkungsbereich dieses Rechtsinstituts umfasst −− Gleichzeitig kann der Nationalrat einen Gegenvorschlag zur Abstimmung einbringen −− In der Volksabstimmung entscheidet die unbedingte Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen; die Stimmen für die Umsetzung des Volksbegehrens müssen mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung repräsentieren • Sollte sich dieses Instrument bewähren, könnten die Unterstützungserfordernisse schrittweise gesenkt werden Wahlen Besseres Bürgerservice sowie Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten bei Wahlen • Weiterentwicklung des Wahlrechts auf Basis des bestehenden Verfassungsrechts in Richtung eines besseren Services für die Bürger sowie gleichzeitig Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes anlässlich der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl: −− Bei der Briefwahl sollen Beantragung, Ausstellung und Stimmabgabe für den Bürger bei der Gemeinde (Magistrat, Bezirksamt) erleichtert werden und grundsätzlich in einem einzigen Schritt erfolgen −− Innerhalb der letzten ca. drei Wochen vor der Wahl kann der Wähler dafür zu den Öffnungszeiten (zumindest einmal in der Woche ist ein Abendtermin zu ermöglichen) die Briefwahl persönlich unter Identitätsnachweis beantragen und die Stimme unmittelbar bei der Gemeinde abgeben −− Dem Wähler ist für die Stimmabgabe ein Raum oder eine Wahlzelle sowie ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, um persönlich und geheim die Wahlkarte auszufüllen −− Die ausgefüllten Stimmen sind bei der Gemeinde in einer versiegelten Urne sicher zu verwahren −− Das Mitnehmen der Briefwahlkarten und deren Retournierung per Post ist in Zukunft weiterhin möglich, aber aufgrund des verbesserten Bürgerservices nicht mehr erforderlich −− Für Krankheitsfälle sind weiterhin fliegende Wahlkommissionen vorzusehen. −− Die Briefwahlstimmen sind in Hinkunft mit den Urnenstimmen von der jeweiligen Gemeinde am Wahltag auszuzählen, damit ist auch ein weitgehend verlässliches Ergebnis am Wahltag vorhanden Seite 20

Regierungsprogramm 20172022 −− Neben der Briefwahl soll auch in Zukunft die Möglichkeit der Wahlkartenwahl am Wahltag in einem fremden Wahllokal möglich sein; diese Stimmen werden wie bisher von Bezirkswahlkommissionen ausgezählt • Evaluierung der bestehenden verfassungsrechtlichen Vorschriften betreffend die Briefwahl unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes anlässlich der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl • In Abstimmung mit den Rechtsanwendern sind alle Wahlordnungen auf ihre praktische Umsetzbarkeit zu prüfen und allfällige Adaptionen vorzunehmen Moderner Verfassungsstaat • Schuldenbremse in die Verfassung −− Durch eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse soll das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent werden • Parlamentarismus −− Evaluierung und ggf. Straffung der parlamentarischen Abläufe unter Einbindung aller parlamentarischen Klubs, um einen effektiven und bürgernahen Parlamentarismus auch in Zukunft zu gewährleisten. Zu denken ist insbesondere an eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren, an eine Steigerung seiner Transparenz und an eine Vermeidung von budgetausufernden Beschlüssen ab der Ausschreibung einer Nationalratswahl • Schaffung der Möglichkeit einer Vorprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof • Schutz des Rechts auf Bargeld durch die Verfassung • Deregulierung und Rechtsbereinigung −− Fortsetzung des durch den Österreich-Konvent begonnenen Prozesses der Deregulierung und Rechtsbereinigung sowie allenfalls Teil-Neukodifikation des österreichischen Verfassungsrechts −− Evaluierung von Rechtsnormen einschließlich Staatsverträgen auf ihre Notwendigkeit (inklusive Prüfung der Übererfüllung von EU-Recht) • Bekenntnis zu den autochthonen Volksgruppen als wichtiger Bestandteil der österreichischen Identität • Einführung einer Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort: Die Republik bekennt sich zu Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort • Verankerung der Menschenwürde sowie der bürgerlichen Freiheitsrechte in der Verfassung Seite 21

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