Regierungsprogramm 2017 – 2022 Innovative Energiezukunft und saubere Mobilität Bei modernen Energietechnologien, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zählen innovative heimische Unternehmen – von Green-Tech-Start-ups bis zu international erfolgreichen Industriebetrieben – zur absoluten Weltspitze. Jedoch sichert uns nur ein wettbewerbsfähiger Heimmarkt internationalen Erfolg und forciert gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Green Jobs. Diese Innovationskraft gilt es, auf allen Ebenen weiter zu forcieren. Die Erreichung unserer Energie- und Klimaziele wird mit den Technologien von heute alleine nicht möglich sein. Daher muss Österreich seine Innovationskraft und Veränderungsprozesse wie die Digitalisierung und Dezentralisierung verstärkt nutzen, um mit neuen Schlüsseltechnologien das Energiesystem zu modernisieren. Auf dem Weg dorthin müssen aber auch vernünftige Brückentechnologien genutzt werden. Wir wollen die Chancen für die Industrie (z.B. durch Wasserstoff), für den Gebäudesektor (durch Sektorkopplung), für den Mobilitätssektor (durch alternative Kraftstoffe) und für den ländlichen Raum (durch Bioökonomie) bestmöglich nutzen. Die Energiewende muss durch öffentliche wie auch private Investitionen vorangetrieben werden. Öffentliche Mittel sollen private Mittel stimulieren und verstärkt auf Innovation und Forschung fokussieren. Lösungen für eine saubere Mobilität bieten hier besondere Chancen. • Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für Strom, Wärme und Mobilität. • Technologieoffene Energieforschungsoffensive −− Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speichertechnologien (insb. Methan/Wasserstoff), Digital & Smart Energy (Blockchain), Demand Side Management −− Leuchtturmprojekte „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“ −− EU-Präsidentschaft für Positionierung Österreichs als „Energieinnovationsland“ – Globaler „Mission Innovation-Initiative“ beitreten • Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen • Innovation – von Start-ups bis Industrie. Neu: Energie-Cluster & Open Energy Innovation • Exportunterstützung für heimische Energietechnologien ausbauen. • Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz sicherstellen • Rahmenbedingungen für CO 2 -arme Mobilität schaffen (technologieneutral, aber Schwerpunkt E-Mobilität) – insbesondere Ladeinfrastruktur und Erleichterungen; z.B. Busspuren benutzen, Gratisparken, 130 km/h bei IG-L-Beschränkungen • Eigene „grüne“ Mobilitätsstrategie des Bundes unter besonderer Berücksichtigung attraktiver Mobilitätsdienstleistungen sowohl für urbane Zentren als auch für ländliche Gebiete • Wasserstofftechnologie speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickeln −− Zuordnung des Wasserstoffes zum Erdgasabgabengesetz und Verankerung einer steuerlichen Begünstigung −− Biogas ist in der gleichen Weise zu entlasten −− Schaffung von Rechtssicherheit für Investoren Bürokratieabbau, Strukturen straffen Innovationen und Investitionen in eine saubere und sichere Energiezukunft brauchen geeignete Rahmenbedingen. Um Investitionsblockaden zu lösen, sind die Planungs- und Rechtssicherheit sowie der Abbau von Bürokratie von entscheidender Bedeutung. Das betrifft insbesondere Infrastrukturprojekte, die für die Energiewende notwendig sind. Derzeit sind die Verfahren zu kompliziert und langwierig. Dadurch wird die Transformation des Energiesystems gebremst und die Versorgungssicherheit mittelfristig gefährdet. Ziel ist daher eine Beschleunigung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im Seite 178
Regierungsprogramm 2017 – 2022 Einklang mit Bürgerrechten und EU-Vorgaben. So sollen Hemmnisse abgebaut und vermehrt Investitionen in unser Energiesystem angereizt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die Strukturen im Energiebereich zu straffen. Derzeit ist die Förderstruktur unübersichtlich, oftmals gibt es Doppelförderungen. Für einen zielgerichteten und effizienten Einsatz von Steuermitteln braucht es daher strukturelle Vereinfachungen und mehr Transparenz. • Bundesgesetzgebungskompetenz für Energierecht Derzeit gibt es die Notwendigkeit von Verfassungsbestimmungen selbst bei sehr kleinen inhaltlichen Änderungen eines Energiegesetzes. Daher soll eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Energierecht geschaffen werden, wodurch neun Landesgesetze eingespart werden können, die ohnedies nur ausführenden Charakter haben • Durchforstung der Gebühren- und Abgabenstruktur mit dem Ziel einer Vereinfachung und Entbürokratisierung • Anlagenrecht entbürokratisieren: Photovoltaik für Gewerbebetriebe genehmigungsfrei stellen • Dem hohen Interesse an Eigenenergieversorgungen im Gewerbe steht Rechtsunsicherheit entgegen. Eine generelle Regelung soll Abhilfe schaffen: Bis 150 kW ist keine Genehmigung für PV-Anlagen erforderlich. Baurechtliche Pflichten bleiben bestehen. • Erleichterungen im Starkstromwegerecht: Mittelspannungsleitungen (bis 45 kV) elektrizitätsrechtlich bewilligungsfrei stellen • Strukturen schaffen: Klima- und Energieförderung aus einem Guss (klare Strukturen/Kompetenzen bei zielgerichtetem und effizienterem Mitteleinsatz) – auch zwischen Bund und Ländern • Regulierungsbehörde: Konzentration auf Kerntätigkeiten • Verfahrensbeschleunigung: Netzausbau durch Erweiterung des Energie-Infrastrukturgesetzes beschleunigen −− Derzeit hilft das Energie-Infrastrukturgesetz nur grenzüberschreitenden Energieinfrastrukturprojekten. Für die erfolgreiche Energiewende sind aber vor allem Projekte im Inland erforderlich, z.B. Netzausbauprojekte, Windparks, Pumpspeicherkraftwerke, Wasserstofflager, Gasumformerstationen −− Projekten, die den Kriterien entsprechen, wird der Status des übergeordneten öffentlichen Interesses zuerkannt. Dies hilft bei der Genehmigung von Projekten, die eine Interessenabwägung bestehen müssen −− Bestmögliche Berücksichtigung der Eigentumsrechte • Verfahrensbeschleunigung: Rechtsmasse, insb. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz Wasserrechtsgesetz, umfassend modernisieren • Im Zuge der Digitalisierung soll es zu weiteren Vereinfachungen im Sinne des Informationsflusses der Datenkommunikation kommen Seite 179
Zusammen. Für unser Österreich. R
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