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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Fachkräftemangel, betriebliche Finanzierung, Digitalisierung, Innovation, Ganzjahrestourismus etc. Synergiepotenziale sollen durch zukünftig bessere strategische Abstimmung zwischen Österreich Werbung und Landestourismusorganisationen (LTO) bzw. Destinationen erschlossen werden • Umsetzung der vorliegenden Digitalisierungsstrategie für den österreichischen Tourismus vom September 2017 • Erleichterungen für Schulskikurse und Wintersportwochen Unterstützung für Schulveranstaltungen an Bundesschulen, schulautonome Gestaltung und Abrechnungsmodalitäten von Wintersportwochen sowie Verbesserung bei der Abwicklung von Unterstützungsleistungen • Gleiche steuer-, sozial- und gewerberechtliche Verpflichtungen für die Plattformökonomie (Airbnb etc.), insbesondere soll hier die Anmeldeverpflichtung verankert werden • Längere Dauer der Beschäftigung von Mitarbeitern in Saisonbetrieben −− Mitarbeiter, die vollzeitbeschäftigt sind, sollen während gewisser definierter Zeiträume in der Vor- bzw. Nachsaison zumindest 15, maximal 20 Stunden arbeiten können; z.B. im Zeitraum vom 01. April bis zum 15. Mai, möglicherweise auch bis zum 31. Mai und vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember −− Die halbe Differenz zwischen Lohn/Gehalt für Vor- bzw. Nachsaison zum Lohn/Gehalt auf Basis der Anmeldung zur Sozialversicherung während der Hauptsaison soll vom AMS gezahlt werden, um für die Mitarbeiter diesen Anreiz zur Verlängerung der Beschäftigung zu schaffen −− Beispiel: Der Arbeitnehmer auf Vollzeitbasis in der Hauptsaison an der Rezeption arbeitet 20 Stunden in der Vorsaison und erhält die Entlohnung mit AMS-Zuschuss für 30 Stunden. Wenn diese Personen in der Hauptsaison vollzeitbeschäftigt werden, bezahlt der Arbeitgeber Lohn/Gehalt für 30 Stunden und Lohnnebenkosten für 40 Stunden Beschäftigung. Der Betrieb erhält im Nachhinein vom AMS eine Förderung für 10 Arbeitsstunden und für 50% der Lohnnebenkosten −− Zu Testzwecken soll das Modell in vier Modellregionen (AMS-Bezirken) stattfinden. Dieses Saisonverlängerungsmodell soll über vier Saisonen (zwei Sommer- und zwei Wintersaisonen) geführt werden. Somit können wichtige Tourismusregionen erfasst werden • Visaverfahren für Gäste speziell aus Herkunftsländern mit besonders großem Potenzial in Abstimmung mit Schwerpunkten der Österreich Werbung und Landestourismusorganisationen (LTO) beschleunigen • Nichtraucherschutz NEU: In Anlehnung an das Berliner Modell: −− Verpflichtende Kennzeichnung für Raucher- bzw. Nichtraucher- bzw. gemischte Lokale −− Besonderer Schutz für Mitarbeiter unter 18 Jahren vorsehen −− Der Jugendschutz wird verschärft (passiver Raucherschutz) −− Zusätzlich wird eine Abgabe pro Verabreichungsplatz im Raucherbereich pro Monat eingeführt, dessen Einnahme für präventive Maßnahmen zu verwenden ist • Bundeshüttenförderung (Verband Alpiner Vereine Österreichs) fortführen Ziel ist es, erneut eine längerfristige Finanzierung durch einen 5-Jahres-Rahmenvertrag sicherzustellen Entlastungen für die Tourismuswirtschaft Die heimischen Tourismusbetriebe leiden derzeit vor allem unter enormer Bürokratie, hohen Auflagen und einer großen Steuerbelastung. Eine strategische und zielorientierte Entlastung der heimischen Tourismuswirtschaft ist für eine nachhaltige Sicherung und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit daher äußerst wichtig. Neben notwendigen steuerlichen Erleichterungen kommt auch der betrieblichen Tourismusförderung durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) im Sinne der Entlastung bzw. Seite 166

Regierungsprogramm 20172022 Unterstützung der Tourismusbetriebe eine entscheidende Bedeutung zu. Investitionen sind zur Sicherung der touristischen Zukunft unserer Betriebe unabdingbar. • Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte in der Gastronomie praxisgerecht gestalten • Bestehendes Modell der familienhaften Mitarbeit evaluieren und entbürokratisieren • Erleichterung der Privatvermietung −− Gleiche Rahmenbedingungen sollen für gleiche Tätigkeiten für alle Zimmervermieter geschaffen werden, diese aber erleichtert werden −− Erleichterung im Betriebsanlagenrecht durch die Aufnahme von Beherbergungsbetrieben von 11 bis 30 Betten in die Genehmigungsfreistellungsverordnung als eine einfache und praktikable Lösung • Senkung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen von 13% auf 10% Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus und somit den heimischen Tourismusstandort zu stärken • Betriebsübergabe in der Familie erleichtern Die Betriebsübergabe soll durch steuerliche Entlastungen, vereinfachte Behördenverfahren und wirtschaftlich zumutbare Fristen bei Auflagen (Betriebsanlage) erleichtert werden. Ziel ist es, bei Betriebsübergaben und Betriebsfortführungen bisherige Bewilligungen möglichst aufrechtzuerhalten • Senkung der Lohnnebenkosten Bei den Lohnnebenkosten inkl. Lohnsteuer liegt Österreich im Spitzenfeld der OECD- Länder. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus wird eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten angestrebt • Abschreibungszeiträume an tatsächliche Nutzungsdauern anpassen • Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Adaptierung der ÖHT-Förderrichtlinien mit dem Ziel, effizientere Förderungen und mehr zinsgestützte Kredite zu gewähren sowie Wirte und Gastronomie im ländlichen Raum zu stärken (Förderaktion „Landgasthäuser“ neu auflegen) Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus Das Rückgrat des Tourismus bilden die Unternehmer sowie die im Tourismus beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihr Engagement maßgeblich dazu beitragen, dass Urlaub in Österreich ein Erlebnis wird. Sie erfüllen damit eine wichtige Botschafterfunktion. Österreichs Beliebtheit als Reise- und Urlaubsdestination beruht unter anderem auf unserer Gastfreundschaft, aber auch auf der hohen Servicequalität. Um unseren Urlaubsgästen diese hohe Servicequalität anbieten zu können, bedarf es gut ausgebildeter Fachkräfte. Jedoch wird es derzeit für Betriebe immer schwieriger entsprechende Fachkräfte sowie Lehrlinge zu rekrutieren. Nötig sind daher bessere Anreize, damit Menschen, die über die nachgefragten Qualifikationen verfügen, bereit sind, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere auch im ländlichen Raum anzunehmen. Gerade im Wettbewerb mit anderen Branchen um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss die Attraktivität der Arbeitsplätze im Tourismus laufend gesteigert sowie die Aus- und Weiterbildung verbessert werden. Eine zeitgemäße Weiterentwicklung von Lehre und Ausbildung ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. • Die Bekämpfung des Fachkräftemangels in der österreichischen Wirtschaft muss primär durch eine Attraktivierung der Ausbildung im Inland und eine Reduktion der Arbeitslosigkeit erfolgen, weiters durch die qualifizierte Zuwanderung Seite 167

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