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FPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2017-2022

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Regierungsprogramm 20172022 Pensionen Die Bundesregierung anerkennt die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Beiträge der älteren Generation und tritt für eine starke Einbindung älterer Menschen in allen Gesellschaftsbereichen ein. In den letzten zehn Jahren wurde das Leben vor allem für unsere Senioren, die Österreich wiederaufgebaut haben, spürbar teurer. Gerade in dieser Bevölkerungsgruppe gibt es eine große Zahl an armutsgefährdeten Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten – fleißige Menschen, die oftmals jahrzehntelang in unser Sozialsystem eingezahlt haben. Erhöhte Mieten und stark gestiegene Preise treffen gerade ältere Menschen schwer, was ihre Teilnahme am öffentlichen Leben erschwert und damit auch soziale Verarmung zur Folge hat. Um den Senioren ein Altern in Würde zu ermöglichen, muss eine optimale Versorgung in Gesundheit und Pfege sichergestellt sein. Die Pensionen sind die finanzielle Grundlage, um die soziale Sicherheit der älteren Generation zu gewährleisten. Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, der soll im Alter eine gute und nachhaltige finanzielle Versorgung erhalten. Österreich hat ein Pensionssystem, das hier eine Basis für diese soziale Sicherheit bietet. Zur Absicherung des umlageorientierten Pensionssystems bedarf es daher einer Weiterentwicklung im Sinne einer sozialen und ökonomischen Gesamtverantwortung. Wir bekennen uns deutlich zu einem stabilen und nachhaltigen Pensionssystem, das den Lebensstandard im Alter aufrechterhält und für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt. Ziel muss es sein, auch den zukünftigen Generationen diese Sicherheit im Alter zu garantieren. Die Weiterentwicklung unserer Wirtschafts- und Arbeitswelt und die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für unser Sozialsystem verlangen nach einer Politik mit Augenmaß und Verlässlichkeit. Jeder, der seinen Beitrag zu unserem Sozialsystem leistet, soll jetzt und auch in Zukunft eine Altersversorgung erhalten, die wertgesichert ist. Deswegen bekennen wir uns zu einem Pensionssystem, welches der älteren Generation ihren gerechten Anteil am Wirtschaftswachstum und an der ökonomischen Weiterentwicklung unseres Landes garantiert. Im Gegenzug müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Generation, besteht nicht. Die gestiegene Lebenserwartung und die verlängerten Ausbildungszeiten verlangen nach einer vorausschauenden und effizienten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die eine lange Beschäftigungs- und damit Beitragsdauer garantiert. Die dadurch ins Beitragssystem fließenden Mittel sind die Basis für eine nachhaltige Sicherung unserer Altersvorsorge. Zieldefinition 1. Weitere Verbesserung der Lebenssituation der älteren Generation 2. Altersgerechtes Arbeiten sozial und wirtschaftlich garantieren 3. Soziale Sicherheit im Alter 4. Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems garantieren Seite 108

Regierungsprogramm 20172022 Maßnahmen Weitere Verbesserung der Lebenssituation der älteren Generation Die Erhöhung der allgemeinen Lebenserwartung ist eine wichtige Errungenschaft unseres Sozial- und Gesundheitssystem. Dieser Entwicklung muss sich unser Pensions- und Gesundheitssystems aktiv stellen. Das Hauptziel ist und bleibt eine weitere Verbesserung der gesamten ökonomischen und sozialen Lebenssituation sowie der Stellung der Seniorinnen und Senioren in unserer Gesellschaft. • Neue Pensionsversicherungsanstalt als erste Säule einer neuen Sozialversicherung in Österreich (zuständig für alle Pensionen) • Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen, Finanz und Pensionsversicherung, um Missbrauch besser bekämpfen zu können und Prävention von Berufsunfähigkeit effektiv betreiben zu können • Neukodifizierung des ASVG unter Einbindung der Sozialpartner in einzelne „Bücher“ – dabei sollten auch das Arbeitslosenversicherungsrecht und das Pflegegesetz integriert werden • Förderung des Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorge • Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner: Einführung eines Teilpensionsrechtes als Einkommensschutz, wenn erlernter (höher bezahlter) Beruf auf Grund körperlicher Gebrechen nicht mehr ausgeübt werden kann • Pensionskassen: Stärkere Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Beiträgen von Arbeitnehmern in Pensionskassen und der Beiträge der Arbeitgeber Altersgerechtes Arbeiten sozial und wirtschaftlich garantieren Die materielle Absicherung ist Voraussetzung für die Selbstbestimmung und für die gesellschaftliche Teilhabe im Alter. Die Werterhaltung der bestehenden Pensionen ist daher ein zentrales Ziel. Aber auch für künftige Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen ist bereits jetzt sicherzustellen, dass deren Altersversorgung in Zukunft ausreichend und gesichert ist. Vorrangiges Ziel muss es daher sein, die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Privatwirtschaft wie auch die öffentliche Hand weiter entsprechend der Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts zu erhöhen. Außerdem muss es für diejenigen, die sich weiterhin beruflich engagieren wollen, die Möglichkeit geben, dies über das gesetzliche Pensionsalter hinaus zu tun, ohne Einbußen erfahren zu müssen. Oberstes Ziel muss es sein, dass Erfahrung und Wissensschatz der älteren Generation für die Allgemeinheit nicht durch den Wechsel in den Ruhestand verloren gehen. • Early Intervention: Case Management schon bei kürzeren Krankenständen auch unter Berücksichtigung beruflicher Belastungen, um die Gesundheit und damit Arbeitskraft des Einzelnen zu erhalten • Entfall von Beitragspflichten ins Pensionssystem und eine betragsmäßige Pensionsanpassung ab Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bei Bezug einer Eigenpension • Änderung des Prozentsatzes bei der Korridorpension bei längerem Arbeiten Soziale Sicherheit im Alter Wer ein Leben lang gearbeitet hat und entsprechende Beiträge geleistet hat, muss dementsprechend im Ruhestand nach dem Vertrauensgrundsatz soziale Sicherheit durch das staatliche Pensionssystem erwarten können. Mit der jährlichen Evaluierung der Entwicklung des Beitragssystems, einer Zusammenfassung bestehender Auswertungen und Analysen sowie vor allem einer Weiterentwicklung des umlageorientierten Pensionssystems auf der Grundlage der Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung und unter der Nutzung bestehender Instrumente (§ 108e ASVG) von Seiten der Regierung ist dies zu ermöglichen. Seite 109

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